Abbruch von zwei Wohnhäusern

V-Nr/Akz:24-MJ-12
Abbruch von zwei Wohnhäusern.
Siehe Hessische Ausschreibungsdatenbank

Da kann es sich doch eigentlich nur um die beiden Anwesen in der Dieburgerstraße 29 und 31 handeln.
KIR und Köhlerhaus
 

Warum diese beiden Anwesen?
Ich kenne zurzeit nur ein Vorhaben, bei dem die Stadt vorhat, zwei Wohnhäuser abzureißen.
Die Häuser sollen abgerissen werden, um dort Parkplätze zu schaffen.

Siehe auch
[..]Ersatz für die bisherigen Parkplätze der Volksbank könnte auf der Fläche der alten Häuser Dieburger Straße 29 („KiR-Haus“) und 31 entstehen, die der Stadt beziehungsweise der Kommunalen Betrieben gehören. Quelle: OP-Online [..]

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2 Antworten auf „Abbruch von zwei Wohnhäusern“

  1. Gibt es nicht einen Beschluss dass bei neuen Bauvorhaben geprüft werden soll, ob nicht Wohnungen gebaut werden können ???


    Hinweis: Kommentare spiegeln die Meinung der Verfasser wider. Bitte respektvoll und themenbezogen schreiben. Tatsachenbehauptungen sollten überprüfbar sein; Unbestätigtes bitte als Spekulation kennzeichnen. Beleidigungen, Diskriminierung, Spam oder Verstöße gegen Urheberrechte werden gelöscht. Problematische Inhalte melden an: Info@rm-news.de

  2. Einen Beschluss für einen Wohnungsbau gibt es meinem Wissens nach nicht.

    Es gab eine Aussage zur Landtagswahl:
    Mit der Idee, nach der Niederlegung der Immobilie Dieburger Straße 29 und 31, dort „betreutes Wohnen“, zu ermöglichen, legt sich Herr Mahfooz Malik und wohl auch AL/Die Grünen auf die im Grundsatzbeschluss aufgeführten Variante 2 fest.

    Lesen Sie den Artikel https://www.rm-news.de/?p=233253 und folgen den dort aufgeführten Links.


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