
Eine Mailanfrage: „Was passiert mit dem Schützenhof?“
Die Antwort dürfte nicht nur für den Absender der Mail von Interesse sein.
Seit fünf Jahren entwicklet man.
STAVO-TOP 3.2: Schützenhof Urberach
Herr Bürgermeister Rotter teilt zu dieser Anfrage mit, dass die Verwaltung immer wieder in Gesprächen mit den angrenzenden Grundstückseigentümern hinsichtlich eines Erwerbs der Flächen ist. Die Bereitschaft ist gering, die Preisvorstellungen extrem hoch.
Auch ist es aufgrund der momentanen Lage sehr schwer bis unmöglich einen Investor für das ganze Areal zu finden, wie es ursprünglich vorgesehen war. Die Angaben über die Höhe der jährlichen Unterhaltungskosten werden von Herrn Bürgermeister Rotter im HFW nachgereicht.
Sollte sich die ganze Situation bis nach den Sommerferien nicht zum Positiven wenden, muss die ursprüngliche Entwicklungsstrategie überdacht werden. Quelle: Niederschrift 21.02.2024
Der Niederschrift nach zu urteilen, muss die ursprüngliche Entwicklungsstrategie neu überdacht werden, wenn sich nach den Sommerferien keine positiven Erkenntnisse zum Plan A (ursprüngliche Entwicklungsstrategie) ergeben. Die nächste Stavo nach den Sommerferien ist für 1.10.2024 geplant. Bei dieser Stavo ist zu erwarten, dass Bürgermeister Rotter (auch unaufgefordert) zum Stand der Dinge berichtet und den Plan B, der ja schon jetzt Vorhandensein dürfte (muss), den Stadtverordneten und insbesondere den interessierten Bürgern präsentiert.
Beim Schützenhof/Schasser handelt es sich um ein teils unter Denkmalschutz stehenden Immobilie.
Siehe op-online Stadt streckt die Fühler nach „Schützenhof“ und Ex-Bäckerei Jakob aus
Wann wurde der Schützenhof erworben?
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das Grundstück Bahnhofstraße 8 (Gemarkung Urberach, Flur 1, Flurstück 358/1, 694 qm) zu dem Preis des vorliegenden Kaufvertrages (420.000 €) zuzüglich aller Vertragsnebenkosten zu erwerben. Auf der Grundlage des Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20. Februar 2019 ist das Ziel des Ankaufs die Entwicklung des Areals Ecke Konrad-Adenauer-Straße, Bachgasse, Bahnhofstraße.[..] Weiter bei ri.roedermark.de
Siehe auch
» Beginn einer Bilddokumentation.
» Der hauptamtliche Magistrat hats verbaselt. Der Bürger muss zahlen.
Ein Grundstück und Haus für 0,5 Millionen gekauft und jetzt weiß man nicht mehr weiter. Wer kann, der kann! Oder wenn man sich die Haushaltslage anschaut, nicht!
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Eigentum verpflichtet – auch die Stadt Rödermark
Mit wachsender Sorge beobachte ich den schleichenden Verfall eines historischen Gebäudeensembles in Rödermark – Bahnhofstraße 8, nebst Scheune. Dieses kulturgeschichtlich bedeutsame Anwesen wurde im Februar 2019 von der Stadt Rödermark mittels ihres Vorkaufsrechts erworben. Seitdem jedoch scheint der Eigentümer, also die Stadt selbst, jegliches Verantwortungsgefühl gegenüber dem Erhalt dieses architektonischen Erbes abgelegt zu haben.
Zwar war beim Erwerb die Rede davon, auf dem Gelände etwas Kommunales zu schaffen – ein hehres Ziel, das ich ausdrücklich begrüße. Doch die Realität sieht anders aus: Die finanzielle Lage der Stadt lässt eine Umsetzung offenbar nicht zu. Was bleibt, ist ein leerstehendes Denkmal, das dem Zahn der Zeit schutzlos ausgeliefert ist. Und mit jedem weiteren Winter, mit jedem weiteren Regen, rückt der Tag näher, an dem die Bagger kommen – nicht um zu bauen, sondern um zu zerstören.
Ich frage: Wo bleibt das Verantwortungsbewusstsein? Wo bleibt der Respekt vor unserer Geschichte? Eigentum verpflichtet – das gilt für Privatpersonen ebenso wie für Kommunen. Wer ein Denkmal erwirbt, übernimmt nicht nur ein Grundstück, sondern auch eine moralische und gesetzliche Verantwortung für dessen Erhalt. Die Risiken, die mit einem solchen Erwerb einhergehen, sind kein nachträgliches Ärgernis, sondern Teil des Pakets.
Wenn die Stadt Rödermark nicht willens oder in der Lage ist, dieser Verantwortung gerecht zu werden, dann muss sie sich fragen lassen, ob sie ihrer Rolle als Hüterin des öffentlichen Erbes gerecht wird. Ich behalte mir vor, das Landesamt für Denkmalpflege Hessen in Wiesbaden über diesen Missstand zu informieren – denn Schweigen wäre in diesem Fall Mittäterschaft.
Mit nachdrücklicher Besorgnis,
der anonyme Orwischer
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