Die Freude war groß. Vor ca. 6 Jahren hat man den „Schasser“ für 420.000,00 € gekauft.

Antwort zur den Fragen:
Was wird aus dem Schützenhof in Urberach?
Wann wurde der gekauft?

Der Magistratsvorlage, dass Anwesen „Schasser Schützenhof“ in Urberach für 420.000,00 € zu erwerben, wurde zugestimmt. Da das Anwesen bereits verkauft war, bedankt sich Herr Rotter bei dem ursprünglichen Käufer für seinen Rücktritt vom Kauf. Die ihm entstandenen Kosten für die Rückabwicklung werden von der Stadt beglichen.

Was daraus wird? Keine Ahnung.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiet nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

6 Antworten auf „Die Freude war groß. Vor ca. 6 Jahren hat man den „Schasser“ für 420.000,00 € gekauft.“

  1. Seit dem Sommer 2019 wird der Ortskern Urberach mit dem Kauf des Schützenhof aufgewertet, so der Plan von Herrn Rotter. 6 Jahre vergangen ohne Konzept.
    Schnell noch dem eigentlichen Investor, natürlich mit einem kleinen „Uplift“ eine sinnvolle Verwendung entzogen.
    Ende der Geschichte. 😎

  2. Ob Rotter noch weiß, dass der Schasser im Besitz der Stadt ist und das man mit dem Areal etwas vor hatte 😆

  3. Dieses debkmalgeschützte Gebäude verfällt zusehends. Ich dachte immer, dass Eigentum verpflichtet, zumindest bekommen die Bürger so etwas immer entgegnet. Wenn aber die Gierigen der Stadt eine wertvolle Immobilie einfach verrotten lassen, ist das etwas anderes. Übrigens würde der Verkauf der Immobilie etwas zur Entspannung des derzeit finanziellen Waterloo der Stadt bringen, ebenso wie der Verzicht auf die hauptamtliche Stelle ser ersten Stadträtin, als auch die Aufkündigung der Ordnungspolizeiarbeit in Messel.
    Aber so ist das, wenn eine Kommune mit den großen Hunden pinkeln möchte und das Bein nicht heben kann…

  4. Wenn Rödermarks Ordnungsamt in Messel aktiv ist – wer sorgt dann hier für Ordnung?
    Es wirkt absurd: Während bei uns die Gasse brennt, wird woanders betreut. Wer hat das beschlossen – und wer trägt die Verantwortung dafür?

  5. Ist das Anwesen Ex-Wunderlich etwa auch noch in der Obhut von der Stadt?
    Vielleicht kann man sich damit ein großes Bauvorhaben einsparen!

  6. Hier mal der BI Leserbrief aus facebook:

    PRESSEMITTEILUNG des BI Vorsitzenden
    (erscheint am Wochenende u.A. im Heimatblatt auf Seite 3)

    Kinder und alle Bürger auch brauchen sichere Wege – BIVER fordert endlich Taten:
    Mehr Kontrollen, Mehr Schutz

    In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses BUSE, am 27. Mai, wurde aus Sicht der BIVER zum wiederholten Male deutlich, dass das für den Verkehr zuständige Dezernat II – trotz positiv geänderter Vorschriftenlage – neben den Schwächsten im Verkehr, speziell auch die klagenden Anwohner entlang der L3097 (MZ-, HU-, NR-Str.) durch Ober-Roden auch weiterhin im Stich lässt.

    Im Vortrag zum Thema Verkehr zitierte der zust. Fachbereichsleiter (FBL) Teile aus der neuen Verwaltungsvorschrift zur StVO. Nach Ansicht von Norbert Kern, Sprecher der BI Ortsgruppe O-R, beschränkte er sich dabei vorrangig auf die Darstellung der Passagen, die zulässige städt. Anordnungen zu Tempo30 bzw. stationären Blitzern, verhindern können.
    So habe der FBL erklärt, das die Kreisverkehrsbehörde, die Polizei und HE-Mobil zum Tempo30 auf der L3097 gehört wurden; befürwortet habe es keine der Stellen. Misstrauisch bewertet dies BIVER, denn es sei nicht gesagt worden, ob diese Behörden nur Empfehlungen oder ein Verbot ausgesprochen haben. Da es sich nach Ansicht von Sprecher Kern hier um keine Straße von erheblicher Verkehrsbedeutung handele (OLG Ffm.: Bu-Str., BAB), obliege die endgültige Entscheidung der Stadt. „Insgesamt hatte ich den Eindruck, dass der FBL dies alles mit einer Art Genugtuung vortrug, anstatt die neuen rechtlichen Möglichkeiten für die Schwachen im Verkehr in die Waagschale werfen zu wollen“, so Norbert Kern.
    Bereits im August 2024 habe man wiederholt der Stadt einen rechtlich wohl begründeten Antrag vorgelegt, der Schutzmaßnahmen nach § 45 StVO, der Immissionsschutz-VO und den geltenden Lärmschutzrichtlinien eingefordert habe. Darauf sei eine notwendige Antwort bisher nicht erfolgt.
    Der hochgehandelte Lärm- und Umweltschutz, der nach Ansicht von BIVER bereits alleinstehend die Möglichkeit für Tempo 30 bieten könnte (überhöhter Lärm inf. Verkehr bzw. Straßenschäden), kam in dem Vortrag – wie auch die Ausweisung möglicher Radfahrstreifen – erst gar nicht zur Sprache.
    Auch die Begründungen des FBL zur Gewährleistung der Leichtigkeit (Flüssigkeit) des Verkehrs oder zum Merkmal „hochfrequentierter Schulweg“ entsprachen nach Bewertung des BI-Sprechers nicht den neuen rechtlichen Möglichkeiten. Für ein mögliches Tempo30 auf solchen Schulwegen, wie ihn die HU-Str. mit nahezu täglichen Gefahrenmomenten darstelle, reiche eine abstrakte Gefährlichkeit aus, eine konkrete Gefahr sei nicht erforderlich. Gleichfalls wäre diese Anordnung sinnvoll, denn sie entspräche der aktuellen Vorschriftenvorgabe „…die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer geht der Flüssigkeit des Verkehrs vor“ und „.dem nichtmotorisierten Verkehr ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen.“
    Beim Thema „stationäre Blitzer, welche aktuell alle außer Betrieb sind,“ so BI-Sprecher Kern, habe sich das Dezernat II einstimmig ablehnend gezeigt. Nachdem der FBL u.a. darlegt habe, dass im Gegensatz zu den Kritiken in den sozialen Medien, die V-überwachung vorwiegend der V-sicherheit (!) und nicht der Rendite diene, habe sein Stellv. ohne weitere Ausführungen dazu betont, das Rödermark keine Möglichkeit dafür habe. Diese pauschale Aussage ist falsch, wie uns die HOEMS (Polizei WI) schriftlich bestätigt hat.
    Die Polizei WI würde auch für Rödermark, kombinierte (Rotlicht-)Blitzer begrüßen.

    „Grotesk wurde es“, so Kern, „als darauf hingewiesen wurde, dass Feuerwehrleute bei Alarmierung in ihren Privat-Pkw wegen Tempoüberschreitung geblitzt würden.“ Bereits jetzt, so der BI-Sprecher, gelten für solche Fahrten mit mäßiger Geschwindigkeitsüberschreitung Sonderrechte.

    Mit ihrer Aussage, das mobiles Blitzen effektiver sei, da die Autofahrer nach bekannten stationären Blitzern wieder beschleunigen würden, habe die Dezernatsleiterin (AL/Die Grünen), noch eine „kleine Krone“ aufgesetzt, so Kern: „Mit dieser Argumentation lohnt neben vielen anderen Vorschriften auch das mobile Blitzen nicht, vor denen ohnehin in den sozialen Netzwerken gewarnt würde.“
    In einem Untersuchungsbericht der TU Dresden für die BA Straßenwesen (2021) heißt es ferner dazu: „…durch feste Blitzer sei es gelungen, eine deutliche Verbesserung der Verkehrssicherheit zu erzielen. Auch 2 Jahre nach dem Aufbau stellte sich keine Gewöhnung ein, d.h. kaum jemand trat hinter dem Blitzer kräftig aufs Gas“.

    Im Gegensatz zu den im Vergleich mit „Nachbarn“ mageren 56 mobilen Einsätzen (ca. 1 Mal pro Woche im Jahr), so die BI, funktioniere ein fester Blitzer bei Bestückung an 365 Tagen rund um Uhr und sorge somit nicht nur für mehr Verkehrsruhe, sondern in erster Linie für dauerhafte Sicherheit. Auch das das mobile Blitzen fast ausschließlich von Mo – Fr zwischen 9 und 12 Uhr stattfindet, ist kein Kozept und trifft nicht die Richtigen. Es sind besonderes Fahrzeuge mit fremden Kennzeichen, die uns Menschen in Rödermak in Gefahr bringen.
    Wie in vielen anderen Kommunen auch, müssen stationäre und kombinierte Rotlichtblitzer mit dem Mobilen Blitzen kombiniert werden – die für Säulen kompatiblen Kameraeinheiten sind bei der Stadt vorhanden.

    Der Bürgermeister formulierte dies schon in einem Zeitungsartikel der Offenbach Post vom 21.09.2017 sehr zutreffend:

    „Einer Sache ist sich Rotter aber bewusst: Auch durchgehend Tempo 30 wird überwiegend nächtliche Raser, die mit bis zu 88 Stundenkilometer durch Ober-Roden brettern, nicht bremsen. Denen ist nur mit dem „Blitzer“ beizukommen.“

    Link:

    https://www.op-online.de/region/roedermark/einheitliche-tempo-30-regelung-statt-tempo-wirrwarr-ober-roden-stadt-will-oefter-kontrollieren-8701893.html

    Ähnliches gelte für die bekannten „Smiley“-Schilder, wie aus Pressemitteilungen unserer Nachbarkommunen bekannt ist.
    „Transparenz stärkt Vertrauen, doch leider wurden bis heute weder die wie auch immer formulierten Anfragen zu Tempo30 bzw. festen Blitzern, noch die ablehnenden Entscheidungsergebnisse bekannt gegeben“, so Kern.

    Im Fazit, so der BI-Sprecher, bleibe festzuhalten, dass verkehrstechnisch und -rechtlich rundum fast alles gehe, nur in Rödermark angeblich nicht. Für BIVER sei das traurige Kapitel „Verkehrsberuhigung“ deshalb noch lange nicht abgeschlossen und man werde trotz nicht ergründbarer Widerstände seitens des Dezernats II im Sinne und zum Wohl der betroffenen Anwohner weiter am Ball bleiben.

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