Grundsteuer B. Einnahmen nach der Anhebung des Hebesatzes auf 800% im ersten Quartal.

Grundsteuer B

2024. Hier Hebesatz 715%
Q1 1.897.962
Q2 1.882.078
Q3 2.005.899
Q4 1.842.720
Jahr 2024 7.628.659

2025. Hier Hebesatz 800%
Q1 1.925.230

Quelle: Statistik.Hessen.de

3 Antworten auf „Grundsteuer B. Einnahmen nach der Anhebung des Hebesatzes auf 800% im ersten Quartal.“

  1. Und weiter geht es mit den überteuerten und überflüssigen Ausgaben in punkto Fördertöpfe. Die Stadtmitte von Ober Roden wurde doch teuer bepflastert und Fußgänger freundlich umgebaut und jetzt schon wieder. Herr Rotter hat ein neues Sonderangebot bei den Fördertöpfen gefunden, und wer hätte es gedacht : es kostet doch fast nichts – 2/3 werden vom Fördertopf übernommen. Welch eine Steuerverschwendung den hessischen Bürgern gegenüber und den Bürgern von Rödermark die nächstes Jahr die Zeche präsentiert bekommen.
    : Zitat Stadt Rödermark –Nach vielen Gesprächen zwischen allen Beteiligten, nach Monaten der Ideensammlung, der Konzepterstellung und der Planung nach Ausschreibung und Vergabe ist es soweit: Am 2. Juli beginnen die Arbeiten zur Neugestaltung des Kirchenumfeldes im Ober-Röder Ortskern. Es handelt sich um ein zentrales Projekt des Stadtumbaus, bei dem Stadt und Kirchengemeinde kooperieren. „Mehr Aufenthaltsqualität rund um St. Nazarius“: So lautet das Motto mit Blick auf das Gotteshaus.
    Finanziert werden die Maßnahmen mit Zuschüssen aus dem Städtebau-Förderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Rund zwei Drittel der anfallenden Investitionen können über den Förderfonds abgerechnet werden. Diese Faustformel gilt auch für andere Projekte, die im Rahmen des Programms das Ober-Rodener Zentrum aufwerten und bereichern sollen.
    #Stadtumbau#Förderprogramm#Kirchhügel:–
    Ich bin seit dieser vielfach umgebauten Bienenwiese am Bhf Urberach und der Erhöhung der Grundsteuer richtig verärgert über die Haushaltsführung in Rödermark
    R. Gerlach


    Hinweis: Kommentare spiegeln die Meinung der Verfasser wider. Bitte respektvoll und themenbezogen schreiben. Tatsachenbehauptungen sollten überprüfbar sein; Unbestätigtes bitte als Spekulation kennzeichnen. Beleidigungen, Diskriminierung, Spam oder Verstöße gegen Urheberrechte werden gelöscht. Problematische Inhalte melden an: Info@rm-news.de

  2. Zur Info.
    [..]Rund zwei Drittel der anfallenden Investitionen können über den Förderfonds abgerechnet werden. Diese Faustregel gilt auch für andere Projekte.[..]
    Zwei Drittel Förderung – das klingt zunächst gut. Aber worauf genau beziehen sich diese zwei Drittel? Welcher Betrag ist tatsächlich förderfähig?

    Bei einer grundhafter Sanierung der Straßen im Ortskern werden nicht zwei Drittel der tatsächlichen Kosten gefördert. Wenn zum Beispiel die Kosten für eine solche Maßnahme bei 1.000.000 Euro liegen, beträgt der förderfähige Anteil möglicherweise nur 500.000 oder sogar lediglich 250.000 Euro. Das bedeutet: Die Förderung in Höhe von 66 % bezieht sich nicht auf die vollen Baukosten, sondern nur auf diesen förderfähigen Anteil. Statt einer Förderung von 666.000 Euro (bei 2/3 von 1.000.000) werden in Wahrheit also nur rund 330.000 Euro (bei 2/3 von 500.000), im ungünstigsten Fall sogar nur 165.000 Euro (bei 2/3 von 330.000) als Förderung gezahlt.

    Der förderfähige Betrag ist somit nicht identisch mit den tatsächlich gezahlten Kosten für die Straßenbaumaßnahme.

    Sollte meine Annahme hier nicht korrekt sein, bitte ich um Korrektur. Die entsprechende Richtlinie (RiLiSe) müsste in diesem Zusammenhang jedoch bekannt sein.


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  3. Fazit: Man will halt einfach nicht sparen.


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