Ich habe bei der Hessenagentur nachgefragt:
Wenn ein Projekt im ‚Städtebauförderprogramm Wachstum und nachhaltige Erneuerung‘ bereits begonnen wurde und Kosten verursacht hat, sich nun aber aufgrund der aktuellen Haushaltslage herausstellt, dass es eigentlich nicht durchgeführt werden kann – können die bisher angefallenen Kosten dennoch im Verhältnis 2/3 zu 1/3 abgerechnet werden?
Eine direkte Antwort war nicht möglich, aber es ist eine interessante Frage, die er im nächsten Jour fixe (monatlich) ansprechen möchte. Wir haben vereinbart, dass er sich telefonisch oder per E-Mail meldet – schauen wir mal.
Meine Argumente kamen bei meinem Gesprächspartner gut an, und er zeigte Verständnis für die finanziellen Probleme. Auch die von mir dargestellte Win-win-Situation wurde positiv aufgenommen. Aber mein Gesprächspartner hat nicht das Sagen.
Wenn nun ein Bürgermeister die entsprechende Stelle kontaktieren würde, könnte ich mir vorstellen, dass man mit einer guten Argumentation zu einem positiven Ergebnis kommen könnte. ZB. Z.B. Abbruch der Gesamtmaßnahme. 2/3 1/3 Aufteilung.