Verkehrssicherheit durch Verkehrsspiegel.

Spieglein, Spieglein im Verkehr, bringst du für die Sicherheit mehr?
Wird durch einen Verkehrsspiegel eine Ausfahrt sicherer?

Verkehrssicherheit
Ich bin diese Woche aus der Gartenstraße kommend in die Frankfurter Straße in Richtung Dieburger Straße abgebogen. Dabei erinnerte ich mich an eine Podiumsdiskussion zur anstehenden Bürgermeisterwahl in Waldacker Ein Bürger fragte, ob man nicht aus Sicherheitsgründen einen – Verkehrsspiegel – an einer schlecht einsehbaren Stelle in Waldacker aufstellen könnte.

Bürgermeister Rotter lehnte dies damals ab, da solche Spiegel nicht zulässig seien.

Meiner Meinung nach wäre ein Verkehrsspiegel an der Einmündung von der Gartenstraße in die Frankfurterstraße sinnvoll.. Kommentare im Netz beschreiben die Frankfurter Straße auch als Rennstrecke.

Im Netz findet man dazu folgende Aussagen:

  • Die Anbringung eines Verkehrsspiegels muss geeignet und erforderlich sein, um eine gefährliche Verkehrssituation zu entschärfen (z.B. Höhe ab 2,50 – 5,00 m). Es darf keine Gefahr von der Substanz des Verkehrsspiegels ausgehen. Die Vorteile des einmündenden Wartepflichtigen müssen überwiegen.
  • Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen. Genauer gesagt werden Verkehrsspiegel lediglich als allgemeine Sicherungsmittel für einmündenden Verkehr angesehen.
  • Die Anbringung eines Verkehrsspiegels zielt darauf ab, eine durch eingeschränkte Einsehbarkeit begründete Gefahrenstelle zu entschärfen.
  • Sie sind an unübersichtlichen Straßenstellen daher von erheblichem Wert für die Verkehrssicherheit.
  • Ein Verkehrsspiegel kostet zwischen 142,85 € und 1579,98 €.
  • In Hessen fällt die Aufstellung von Verkehrsspiegeln in den Aufgabenbereich des Straßenbaulastträgers, d.h. ab 30.000 Einwohner ist das die Kommune (§ 41 HStrG)
  • Rödermark hat 30.000-Einwohner-Grenze überschritten

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