Einfach so. Kinderbetreuung

Kita und Kindertagespflege zur Randzeitenbetreuung

1. Ausgangslage
Viele Kitas können aufgrund des Fachkräftemangels keine durchgehende Betreuung von früh morgens (z. B. ab 6:00 Uhr) bis zum regulären Beginn (z. B. 8:00 Uhr) sicherstellen. Eltern, die beruflich früh starten müssen, sind auf verlässliche Angebote angewiesen. Tagespflegepersonen besitzen eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII und können flexibel kleinere Gruppen betreuen.

2. Zielsetzung
Schaffung eines niederschwelligen Betreuungsangebots in den frühen Randzeiten (z. B. 6–8 Uhr). Nutzung bereits vorhandener Kita Infrastruktur, ohne zusätzliches Kita-Personal zu binden. Entlastung von Kitas, Unterstützung der Eltern und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

3. Umsetzungsidee
Kooperation zwischen Kita-Träger und Tagespflegeperson(en). Die Tagespflege findet in den Räumen der Kita statt, jedoch organisatorisch und rechtlich klar getrennt von der regulären Kita-Betreuung.

Zeitliche Aufteilung:
6:00–8:00 Uhr: Betreuung durch Tagespflegeperson(en).
Ab 8:00 Uhr:
Übergang in regulären Kita-Betrieb.
Gruppengröße:
nach den üblichen Vorgaben der Kindertagespflege (meist max. 5 Kinder pro Person, ggf. mehr in Großtagespflege mit Ausnahmegenehmigung).

4. Rechtliche & organisatorische Rahmenbedingungen
Pflegeerlaubnis liegt vor, Jugendamt stimmt der Nutzung der Kita-Räume zu.
Miet-/Nutzungsvereinbarung:
symbolische Raumnutzungsgebühr (z. B. 10 € pro Stunde).
Versicherungsschutz:
Kinder sind über die Kindertagespflege unfallversichert.
Haftpflichtversicherung der Tagespflegeperson wird erweitert, Träger prüft Gebäudeversicherung.
Elterninformation:
Klare Kommunikation, dass die Betreuung von 6–8 Uhr in der Tagespflege erfolgt und danach ein fließender Übergang in den Kita-Betrieb stattfindet.

5. Vorteile
Flexible, bedarfsgerechte Lösung ohne zusätzliches Kita-Personal.
Mehr Vereinbarkeit für Eltern mit atypischen Arbeitszeiten.
Bessere Nutzung bestehender Räume, keine Doppelstrukturen notwendig.
Tagespflegepersonen werden stärker in die kommunale Betreuungslandschaft eingebunden.

Siehe auch:
» Beschäftigte aus anderen Berufen gestattet
 

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