Budgetrecht ist „Königsrecht des Parlaments“


Quelle: HESSISCHER RECHNUNGSHOF

In früheren Haushaltsplänen der Stadt Rödermark wurde das Prinzip ausdrücklich beschrieben:
Den Budgetbereichen wird zusätzlich zu ihrer Fachverantwortung die Verantwortung über die Ressourcen Geld und Sachmittel zur flexiblen Bewirtschaftung im Rahmen der gesetzlichen Regelungen übertragen. Voraussetzung hierfür ist die bewusste Delegation von finanzieller und fachlicher Verantwortung.
Quelle

In diesem Zusammenhang verstehe ich Delegation so:
Eine übergeordnete Stelle überträgt Entscheidungskompetenzen und Verantwortung auf eine nachgeordnete Stelle. Die übergeordnete Stelle ist die Stadtverordnetenversammlung.

Also, Stadtverordnete: Gebt der Verwaltung aus Eurer Sicht
ein auskömmliches Budget für jeden Fachbereich vor. Damit muss die Verwaltung klarkommen. Sollte im Jahresverlauf dennoch mehr Geld benötigt werden, muss die Verwaltung den Mehrbetrag beantragen.

So mein Gedanke.
Aber nach dem neuen Haushaltsplanentwurf bin ich nicht mehr sicher, ob die Stadtverordneten das so handhaben können. Ich kann mich allerdings auch nicht daran erinnern, dass die Stadtverordneten in der Vergangenheit für die Fachbereiche ein Budget festgelegt haben.


Im Haushaltsplanentwurf 2026, eingebracht im Dezember 2025:
Dort war die alte Budgetierungslogik mit der „bewussten Delegation“ noch enthalten. [..] Voraussetzung hierfür ist die bewusste Delegation von finanzieller und fachlicher Verantwortung[..] Quelle

Warum fehlt diese Passage im Haushaltsplanentwurf,
der im Augusgt/September zur Beratung ansteht?
Was ist zwischen diesen beiden Fassungen passiert?
Wird das in allen weiteren Haushalten der Konsolidierungsphase zu finden sein?
Was bleibt vom „Königsrecht des Parlaments“?
Können sich die Stadtverordneten weiterhin ausdrücklich als „Haushaltsgeber“ bezeichnen?

Jetzt kommt aber mein ABER.
Brauchen wir die ganze Diskussion über das „Königsrecht des Parlaments“ in Rödermark überhaupt?
Ist man überhaupt in der Lage, dieses „Königsrecht“ auch auszuüben?
Ein Stadtverordneter (noch im Stadtparlament) hat einmal geäußert, dass die Stadtvetrordneten Ehrenamtler sind und kein Finanzexperten, und sich demnach auf die Verwaltung verlassen müssen. Also vergessen wir: Budgetrecht ist Königsrecht des Parlament 🙁
 
Ein Stadtverordneter, der noch im Stadtparlament sitzt, hat einmal geäußert, dass die Stadtverordneten Ehrenamtler und keine Finanzexperten seien und sich deshalb auf die Verwaltung verlassen müssten.
Siehe: Reduzierung ausf Anwesenheit

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