Rödermark. Oben sparen. Eine – Initiative Rödermärker Bürger entscheiden –
Als Konsequenz der Äußerungen des Bürgermeisters, ob der kommunalrechtlichen Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens in der Frage der Wiederbesetzung des hauptamtlichen Stadtratspostens, haben sich SPD, FDP und FWG rechtlich beraten lassen.[…]Lesen Sie weiter bei www.obensparen.de/Stadtrat2013.pph
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.