In der Liste Defizitabbau Stadt Rödermark 2013 bis 2020 steht:
Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof: 2014 + 2015 90.000,00 Euro.
Einnahmeerhöhung Verwaltungsgebühren Standesamt: 4.500,00 Euro.
Es steht bei Friedhof NICHT – Gebührenerhöhung -. Nach meinen Informationen geht das auch nicht. Gebühren dürfen einen gewissen Deckungsgrad NICHT überschreiten. Und dieser ist bei der FriedhofsGEBÜHR erreicht. Was mag da mit – Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof – gemeint sein?
Gebührenerhöhung trotz erreichtem Deckungsgrad
Ich würde das mit den Gebühren wie folgt ganz elegant lösen. Ich erhöhe die Kosten (z.B. man verschiebt einen/zwei Mitarbeiter samt Kosten auf die Kostenstelle Friedhof) und senke damit den Deckungsgrad. Dann kann ich ohne Bedenken die Friedhofsgebühren anheben. Natürlich belasse ich den delegierten Mitarbeiter in seiner alten Position.
Es bleibt abzuwarten, wie uns die – Einnahmeerhöhung im Bereich Friedhof – verkauft wird.
Nachtrag 29.10.2013
Rödermark. Wird heute die erste Gebührenerhöhung angeschoben?
Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.