Haushalt. Ausnahmen sind möglich

Haushalt. Ausnahmen sind möglich

[..]Mit der Kommunalaufsicht haben wir vorab geklärt, dass wir in 2014 den Verkaufserlös des Geländes der ehemaligen Heinrich-Steul-Schule für Schulsanierungen verwenden dürfen. Dies weicht von der Regel ab, dass Veräußerungserlöse ausschließlich zur Schuldentilgung zu verwenden sind.[.]Quelle: “ Kassel. Haushaltsrede zu dem Entwurf des Haushaltsplans 2014.“

 
Das „Alsfelder Urteil“, Hauptbestandteil der „Rede zu Haushaltseinbringung“ von Bürgermeister Kern, wird auch in der o.g. Haushaltsrede erwähnt. Lesenswert.