Hanau erstattet Gebühren zurück
[..]Kein Notplatz in Anspruch genommen – dann Gebührengutschrift
Denen unter Ihnen, denen es möglich ist, sich anders als über einen Notplatz zu organisieren, werden wir – nach Abschluss der jetzt anstehenden Streikphase – den Betrag für die nicht geleistete Betreuung als auch das Entgelt für nicht in Anspruch genommene Mittagsversorgung auf ihrem Gebührenkonto gutschreiben. Dafür erhalten Sie bei der Leitung der Kindertageseinrichtung ein Formular zur „Gebührengutschrift“. Bitte reichen Sie dieses bis zum bis 31.07.2015 in Ihrer Kita oder direkt beim Eigenbetrieb Kindertagesbetreuung ein. Später eingehende Anträge können wir leider nicht berücksichtigen.[..] Quelle: Stadt Hanau
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.