Was ist großflächiger Einzelhandel?

Was ist großflächiger Einzelhandel?

Es kommt schon einmal vor, dass zwei Fachleute bei der Stadtverordnetenversammlung zu einer Regelung unterschiedlicher Meinung sind. Vor langer Zeit war ich der Meinung, der „Primus inter Pares“ hat Recht und zeigt den Weg. Da ich schon lange nicht mehr dieser Meinung bin, habe ich folgende Aussage recherchiert.

Großflächiger Einzelhandel beginnt ab 1200 m²

Folgenden Grundsatz konnte ich zutage fördern.
Von Großflächigkeit im Einzelhandel ist ab einer Verkaufsfläche von 800 m² bzw. ab einer Geschossfläche von 1.200 m² 

Das ergibt dann:
Derjenige der sagt: „Großflächiger Einzelhandel beginnt ab 1200 m²“ hat recht.

Und derjenige der sagt:

„Großflächiger Einzelhandel beginnt ab 800 m²“ hat auch recht.

Weiß man aber, dass es bei der Diskussion um die Verkaufsfläche ging, dann hat der „Primus inter Pares“ unrecht.

Natürlich gibt es zu diesem Grundsatz viele Möglichkeiten die Grenzen zu umschiffen. Aber darum ging es nicht.

Man findet recht häufig einen Hinweis zu § 11 Abs. 3 BauNVO 1990

Siehe auch
Sammlung zu: Was ist großflächiger Einzelhandel?

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