3 PUNKTEPLAN FÜR FREIE WLAN-HOTSPOTS IN RÖDERMARK
„Die neue Rechtslage, die die private Haftung für den WLAN HotSpot zukünftig größtenteils ausschließen soll, macht vieles einfacher und ganz wichtig: günstiger!“ – so der Fraktionsvorsitzende Samuel Diekmann. „Für mich sind hier drei Schritte denkbar, die bei gemeinsamer politischer Anstrengung zügig umgesetzt werden könnten. Erstens: Könnte ein neues Angebot von Anbietern eingeholt werden, die neue Rechtlage macht eine teure Haftungsübernahme unnötig, damit dürften die Kosten deutlich sinken. Zweitens: Könnte die Stadt sofort prüfen und die Voraussetzungen dazu schaffen, bestehende WLANs in öffentlichen Einrichtungen, via Gastzugang für alle zu öffnen – dafür müsste man sich noch nicht einmal Angebote von externen Anbietern einholen, sondern nur die entsprechenden Einstellungen im bestehenden Netz vornehmen. Drittens: Könnte man z.B. durch die Wirtschaftsförderung und den Gewerbeverein den Einzelhandel und andere Gewerbetreibende, sowie alle Bürger, umfassend über die neue Rechtslage informieren und sie ermutigen, einen Teil ihrer Bandbreite frei zu schalten. Mit diesen Maßnahmen könnte Rödermark bis zum Jahresende ein einzig freier WLAN Hot Spot sein!“ – so Diekmann weiter. Lesen Sie hier den ganzen Artikel.
Siehe auch
» SPD Rödermark. WLAN und Hotspots für Ortszentren Rödermark
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.