Badehaus. Mängelbeseitigung. Nachtrag.

KORREKTUR
Der Punkt Ö4 scheint doch öffentlich zu sein. Bei der Betrachtung der Tagesordnung muss man eigentlich das Gegenteil annehmen.
 
Rödermark. Badehaus Mängelbeseitigung
 
Am 8.5.2014 (Hier die Tagesordnung im Internet) ist die
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses
 
Wie Sie sehen können, ist dort unter Ö4 ein NICHT öffentlicher Punkt aufgeführt. Was dort NICHTöffentlich abgehandelt wird, kann man im Internet leider noch nicht erkennen. Nicht erkennen deshalb, weil wahrscheinlich aus Versehen die Einladung an die Stadtverordneten nicht beigefügt ist. Dem Versehen kann ich nachhelfen. Im Rahmen der Initiative Transparenz2.0 veröffentlicht die FDP-Rödermark u.a. die Dokumente zu den Versammlungen der Stadtverordneten. Hier die Einladung an die Stadtverordneten (via FDP-Rödermark). Wie Sie der dort aufgeführten Tagesordnung entnehmen können, wird über die Mängelbeseitigung im Badehaus durch die Firma Lupp gesprochen.
 
Auch bei der Stadtverordnetenversammlung wird dieser Punkt NICHT öffentlich behandelt.
Stand 7.5.2014.
 
Nachtrag
2 Kommentaren kann ich entnehmen: „In diesem Blog werden schon Informationen über den NICHT öffentlichen Punkt zu lesen sein.
Ich kann Ihnen versprechen. Nein, es wird nichts -Geheimes- zu lesen sein. Ich versuche keinem die Möglichkeit zu geben, mich bezüglich eines Artikels zu verklagen. Ich kann mir vorstellen, dass ich mit einer solchen Berichterstattung einigen eine Freude bereiten würde.
 
Es ist nicht klar, was da eigentlich passiert. Wird informiert, beraten, beschlossen oder was auch immer? Es gibt zu diesem Punkt laut Einladung eine Tischvorlage. Und auf eine Tischvorlage hat man als Bürger zunächst keinen Zugriff.
 
Da der Punkt aber vor die gesamte Stadtverordnetenversammlung geht, nehme ich an, es wird ein Beschluss gefasst.
 
Ich interpretiere grob die HGO §52. „Die Geheimhaltung hat nur so lange Bestand solange es Gründe dafür gibt. Ist dieser Grund nicht mehr gegeben, muss man den Beschluss öffentlich zu machen.
 
Wie folgt ist bei Hessenrecht zu lesen.

(2) Beschlüsse, welche in nicht öffentlicher Sitzung gefasst worden sind, sollen, soweit dies angängig ist, nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden. Quelle Hessenrecht. §52

Bei einer Ausschusssitzung kann man den Text wohl nicht anwenden. Es werden keine Beschlüsse gefasst. Aber bei der Stadtverordnetenversammlung. D.h.

» Die Stadtverordnetenversammlung beginnt öffentlich.
» Die Zuhörer verlassen für den NICHTöffentlichen Punkt den Saal.
» Die Abstimmung – soweit dies angängig ist – erfolgt.
» Die Zuhörer werden wieder zugelassen. – nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit –
» Die Beschlüsse [..]sollen[..] bekannt gegeben werden –.

Es steht dort (HGO) sollen. Leider nicht müssen. Weiterhin verstehe ich den Text so, dass nur die Beschlüsse bekannt gegeben werden können. Verlauf der Beratung und auch das Abstimmverhältnis bleibt unter Verschluss.
 
Da man sich in Rödermark ja an Gesetz und Ordnung hält, kann man davon ausgehen, nach der StaVo mehr über diesen Punkt zu erfahren.
 


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011