Sollen die Hundebesitzer bewusst ausgeschlossen werden?

Sollen die Hundebesitzer bewusst ausgeschlossen werden?

Hinweis. Artikel wurde versehentlich bereits am 14.02. in einer Vorabversion freigeschaltet.

Normalerweise sollte man annehmen, die Sitzung am 19.02.2013 zum Thema Hund findet NICHT statt. Aber nehmen wir einmal an, dass bisher nicht offiziell für die Bürger bekannt gegebene Treffen würde doch stattfinden. Die Einladung an die Stadtverordneten ist ja ergangen.

Bei der Sitzung „Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss“ am 6.2.2014 wurde u.a. die Neufassung der „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit“ zur Abstimmung vorgelegt.

Am 6.2.2014 wurde NICHT über die Satzung abgestimmt. Ein Protokoll von der Sitzung ist noch nicht vorhanden. Man wollte die Sitzung am 19.02.2014 mit Interessenvertretern vom NABU, Landwirt, Jäger und Hundeverein abwarten. Evtl. neu gewonnenen Erkenntnisse sollten in die Satzung eingebaut werden, um dann am 20.02.2014 darüber abzustimmen.

Der Fahrplan für die Sitzungen sieht wie folgt aus.
» 18.02.2014 Stadtverordnetenversammlung

» 19.02.2014 Sitzung BUSE. Der Öffentlichkeit wahrscheinlich nicht bekannt. Im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Stadt Rödermark habe ich keinen Hinweise auf diese Sitzung gefunden. Die Stadtverordnetenversammlung ist mit Tagesordnung aufgeführt. Bei dem Termin zur Stadtverordnetenversammlung wird darauf hingewiesen, dass diese EVTL. am 20.02.2014 fortgesetzt wird.

» 20.02.2014 EVTL. Fortsetzung der STAVO vom 18.02.2014

So, wenn jetzt am 19.02.2014 die Spezialisten zum Thema Hund vor der Stadtverordneten reden werden, fragt man sich doch, wann soll die Satzung verabschiedet werden? Ich kann mir nicht vorstellen, dass man NUR wegen der „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit“ eine Sitzung am 20.02.2014 einberufen wird. Die nächste Stadtverordnetenversammlung ist nach dem Beginn der Setz- und Brutzeit.

Man muss, so jedenfalls sehe ich das, die Satzung am 18.02.2014 vor der Anhörung verabschieden. Man kann sich ja am 18.02.2014 NICHT darauf verlassen, dass vor Beginn der Brut- und Setzzeit noch eine Stadtverordnetenversammlung stattfindet. Gewonnene Erkenntnisse aus der voraussichtlich stattfindenden Sitzung am 19.02.2014 könnten dann erst in die Satzung für 2015 einfließen.

Was ist aber mit den betroffenen Hundehaltern. Die Satzung nennt sich ja: „Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Setz- und Brutzeit„. Die werden offiziell NICHT über die bevorstehende Sitzung informiert. Was mag dahinterstecken, wenn man Bürger, die immerhin knapp 170.000,00 Euro an Hundesteuer zahlen, Informationen vorenthält? Da es von der Sitzung KEIN Wortprotokoll geben wird, ist man später auf die Aussagen der anwesenden Personen (wahrscheinlich NUR Stadtverordnete) angewiesen. Eine eigene Meinung kann man sich nicht bilden. Ist das so von dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Schickel (AL/Die Grünen), gewollt?

Sehen Sie sich den Berichtsantrag der Koalition an. Da könnte man sich fragen, ist die Information von Bürgermeister Kern falsch oder gibt es seit dem 21.10.2013 neue Zahlen? Der Berichtsantrag ist VOR Kenntnis der aktuellen Bestandszahlen gestellt worden. Also, war/ist die Begründung/Sachverhalt (s.u.) nur eine Annahme und keine Tatsache.

Nach den Zahlen von Bürgermeister Kern haben wir den geringsten Hundebestand seit 2004.

Zu dem Berichtsantrag der Koalition. Der Sachverhalt/Begründung ist, wenn man die Zahlen von Bürgermeister Kern vom 20.11.2013 heranzieht, jetzt GRUNDSÄTZLICH FALSCH.

Zahlen von Bürgermeister Kern sprechen eine andere Sprache.
Quelle: Antrag Koalition. Zahlen von Bürgermeister Kern sprechen eine andere Sprache. Nach den Zahlen vom 21.10.2013 haben wir den geringsten Hundebestand seit 2014.

Die Frage nach Anzahl der Hunde kam von der Koalition CDU AL/Die Grünen.
Die gelieferten Zahlen werden in dem vorliegenden Berichtsantrag aber ignoriert (weil nicht korrigiert).  Den vorliegende Berichtsantrag hätte man, nachdem man die Zahlen kannte,  in angemessener Form anpassen sollen.
Damit wird klar, zur Meinungsbildung müssen Sie hören was gesagt wird.
Hier die Antworten von Bürgermeister Kern auf die im Berichtsantrag aufgeführten Fragen.

Nach der aktuellen Satzung über die Hundesteuer und den von Bürgermeister Kern genannten Zahlen, liegt das Hundesteueraufkommen in Rödermark bei 167.550,00 Euro

Einnahmen Hundesteuer
Einnahmen Hundesteuer

Hunde gesamt: 1321. Steuer Gesamt in etwa: 167.550,00 Euro. Die Steuer kann noch leicht nach oben gehen weil für die steuerbegünstigten Hunde unterschiedliche Abschläge gewährt werden.

Schreibt man so eine Stellungnahme?

[..]Es wird daher vorgeschlagen, auf die leidvollen Erfahrungen der direkt Betroffenen  zurückzugreifen.[..]Hervorhebungen durch den Admin. Quelle: Stellungnahme „Fachabteilung Umwelt “ Stadt Rödermark

Was sagen die Betroffenen eigentlich dazu?
Spricht man die Betroffenen zu den Problemen an, kommt man zu einem unerwartenem Ergebnis.
„Hier ein Landwirt“
„Hier ein Jagdpächer“

Heute, am 17.02.2014 unterhielt ich mich im Feld mit einigen Spaziergängern. Die gehen von einem Hundebestand von weit mehr als 2000 in OBER-RODEN aus.  Die Zahl konnte man diesen Spaziergängern nicht ausreden.

Siehe auch
» Verdacht auf Giftköder im Breidert+Wald
» Hundebandwurm. Laut Tierarzt keine Gefahr.
» Wichtiger Termin für Hundehalter
» Gespräche zum Thema Hund
» Kackprotokoll


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Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

Anhörung zu der neuen Satzung über den Leinenzwang für Hunde?

Anhörung zu der neuen Satzung über den Leinenzwang für Hunde?
Eine ganz GEHEIME Veranstaltung?

Gestern wurde bei der Sitzung „Ausschuss für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie „ von einer am 19. (ohne Monat und Jahr) stattfindenden Anhörung (die nannten es Hearing) gesprochen.

Erwähnt wurde dieser Termin im Zusammenhang mit der neuen Satzung über den Leinenzwang für Hunde, über die am 18. oder 20.2.2014 im Rahmen der Stadtverordnetenversammlung abgestimmt werden soll.

Man sprach davon, die Satzung erst nach der Anhörung endgültig zu formulieren, um evtl. Änderungen noch aufnehmen zu können. Wie man den Reden der Stadtverordneten entnehmen konnte, werden bei der Anhörung am 19. Vertreter der Landwirte, Jagdpächter und ein Vertreter eines Hundevereins zu Wort kommen.

Aus dem Sitzungskalender für den Monat Februar oder März kann man zurzeit noch keine Information zu einer solchen Anhörung entnehmen. Am 19.02.2013 ist eine „öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie“ eingetragen, die aber noch keine Tagesordnung enthält.

Ich bin ja mal gespannt, wann der Termin der Öffentlichkeit bekannt gegeben wird.

Als Hundehalter sollte man sich diesen Termin einfach einmal freihalten.


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Rödermark und Klimamanager. Denkbare Aufgabe. Teil 2

Die Stadt Rödermark hat für Dienstfahrten 2 Pedelec angeschafft. Da man diese sicherlich nicht so einfach nehmen und benutzen darf/kann habe ich im Internet nachgeforscht, ob es bereits entsprechende Satzungen/Dienstanweisungen oder Ähnliches gibt.

Tatsächlich; ich bin fündig geworden. Evtl. kann unser neuer Klimamanager diese Dienstanweisung als Muster übernehmen und um die Belange der Stadt Rödermark erweitern.

Dienstanweisungen zur Benutzung der städt. Pedelecs.
 
Die Stadt ….. hat für Dienstfahrten ihrer Mitarbeiter Pedelecs angeschafft. Damit will die Stadt ……. Ihren Beitrag zur CO2-Reduzierung beitragen.
 
Die CO2-Belastung, die durch notwendige Dienstfahrten entstehen, soll drastisch reduziert werden.
 
Die von der Stadt …. vorgeschriebene Schutzkleidung wird nicht vom Gesetzgeber verlangt. Die Stadt ….. erlaubt den Mitarbeitern die Benutzung der Pedelecs NUR mit der unten aufgeführten Schutzkleidung.
 
Die Stadt ….. ruft alle Mitarbeiter auf, ihre Dienstfahrten nicht mehr mit dem PKW oder eigenem Fahrrad durchzuführen, sondern auf die zur Verfügung gestellten Pedelecs auszuweichen.

Damit die Stadt die Verfügbarkeit sicherstellen kann, sind einige Regeln zu beachten:

A) Der Bedarf ist 14 Tage vorher beim Fahrdienst (eine neu geschaffene Personalstelle) anzumelden. Beizulegen ist die Begründung für diese Dienstfahrt. Unterzeichnet vom Vorgesetzten.

B) Die benötigte Ausrüstung (Helm, Protektoren) ist beim Zeugwart (eine neu geschaffene Personalstelle) 14 Tage vorher anzumelden.
Für jeden Mitarbeiter der Stadt …… werden Helme und Protektoren von der Stadt zur kostenfreien Nutzung an zentraler Stelle (Kleiderkammer/Zeugwart) bereitgestellt. Für Abholung und Rückgabe der benötigten Ausrüstungsgegenstände, hat der Mitarbeiter selber zu sorgen. Die Fahrtkosten (siehe Punkt F) zur zentralen Kleiderkammer kann der Mitarbeiter über Reisekosten abrechnen.
Sie erhalten in der Kleiderkammer: Knieschützer, Ellbogenschützer, Helm, Brille, Bedienungsanleitung, Kasten mit Verbandsmaterial, Trinkflasche sowie ein Merkblatt « Verhalten im Notfall »

C) Den schriftlichen Nachweis, der den Mitarbeiter zur Führung eines Pedelecs berechtigt, ist dem Ordnungsamt (eine neu geschaffene Personalstelle) einzureichen.
Zweimal im Jahr werden kostenlose Schulungen zur sicheren Führung eines Pedelecs angeboten. Die Fahrtkosten zu den Ausbildungsstätten können über Reisekosten abgerechnet werden.

D) Die Pedelecs werden an der zentral gelegenen Elektrotankstelle (neu geschaffene Personalstelle) geparkt. Die Mitarbeiter haben die Pedelecs dort abzuholen und wieder abzustellen. Die Fahrtkosten können über Reisekosten (siehe Punkt F) abgerechnet werden.

E) Bei einem Defekt während der Dienstfahrt ist unverzüglich der Fahrdienst zu informieren. Das Diensthandy, welches auf jeder Ausfahrt mitgenommen werden muss, kann bei der Abt. …. angefordert werden.

F) Als zusätzlicher Anreiz zum Klimaschutz.
Wird das Pedelec von dem Mitarbeiter nicht per PKW abgeholt, sondern mit dem eigenen Fahrrad oder zu Fuß, kann auch diese Anreise als „Fahrtkosten“ mit doppelter Wegstrecke über Reisekosten abrechnen.
 
G) Ist die Abholstelle für die Pedelecs nicht gleichzeitig auch Standort der Elektrotankstelle, kann der Mitarbeiter den Fahrdienst der Stadt in Anspruch nehmen. Z.B. zur Abholstelle, bei der sein PKW oder Fahrrad abgestellt wurde oder zurück zu seiner Dienststelle.
 
H) Über die Stadt ……. ist der Mitarbeiter bei evtl. Unfällen mit dem Pedelec versichert. Versichert aber nur dann, wenn der Helm und die Protektoren angelegt waren.
 
I) Der Mitarbeiter, bei dem die meiste CO2-Einsparung nachgewiesen wurde, wird ausgezeichnet. (Anm. der Red. Mit einem Tontäfelchen)
 
Die notwendige Formulare können zurzeit NUR in Papierform (kein Internet) gestellt werden.
Senden Sie das Original jeweils an die betreffende Dienststelle.
Kopie 1: An die allgemeine Verwaltung (Versicherungstechnisch)
Kopie 2: Verbleibt bei dem Vorgesetzten
Kopie 3: Für den Antragsteller.
Kopie 4: Allgemeine Ablage.
 
Formulare:
» Anforderung Pedelec. FaDie-2012-Re-2.0 Fassung vom 12.01.2012 mit Änderung vom 10.03.2012
» Fahrgenehmigung. FahrGe-2012-Re-2.0 Fassung vom 12.01.2012 mit Änderung vom 10.03.2012
» Anforderung Protektoren. KleiKa-2012-Re-2.1 Fassung vom 12.01.2012 mit Änderung vom 10.03.2012
» Anforderung Diensthandy. DieHa-2012-Re-1.0 Fassung vom 12.01.2012 mit Änderung vom 10.03.2012
Quelle: Dienstanweisung zur Nutzung von Pedelecs

 
 
Bitte benutzen Sie die bereitgestellten Pedelec. Sie ersparen der Stadt …… Kosten und tragen aktiv zur CO2-Reduzierung bei.
Stellen Sie die Anträge nur auf umweltfreundlichem Papier.

 
 
Korrekt gekleideter Mitarbeiter auf dem Weg von U nach O.

Korrekt gekleideter Mitarbeiter auf dem Weg von U nach O
Korrekt gekleideter Mitarbeiter auf dem Weg von U nach O

 
 
Siehe auch
Rödermark und Klimamanager Denkbare Aufgabe. Teil 1
Rödermark und Klimamanager. Papierlose STAVO

Rödermark intern.
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Zahlen zu den Haushalten ab 2011