Was ist, wenn was passiert?

Verkehtrsberuhigte Zone
Verkehtrsberuhigte Zone

Nehmen wir einmal an, auf einer Spielstraße wird seit Jahren außerhalb der eingezeichneten Parkflächen geparkt.

Nehmen wir weiter an, dass ein Ordnungsamt einem Bürger antwortet: „Wir haben Anweisung, dort nichts zu unternehmen. Die Anwohner wollen das so!“

Nehmen wir weiter an, es passiert aufgrund der parkenden Fahrzeuge ein Unfall mit Kind. Kann man dann die entsprechende Stadt wegen „vorsätzlicher Unterlassung“ verklagen?

Sie nehmen an, so etwas gibt es nicht. Weit gefehlt. In irgendeiner Stadt in Deutschland wird man einen solchen Irrsinn schon finden.

Trotz verkehrsberuhigter Zone zugeparkt. Ordnungsamt tatenlos.

Verkehtrsberuhigte Zone
Verkehtrsberuhigte Zone

Am 17.08.2018 lautet die Randnotiz der Offenbach Post „Manchmal tut sich was.“ „Warum sich Bürger manchmal mit ihren Problemen zu ihrer Stadt an die Presse wenden und nicht den Weg über die Stadtverwaltung gehen? Die OP vermutet: „Vielleicht haben die Betroffenen keine guten Erfahrungen gemacht und fühlen sich nicht ernst genommen!“ So Simone Weil von der OP.

Um für die Zeilen von Frau Weil ein Beispiel zu finden, – warum sich viele direkt an die Presse wenden -, braucht man nicht lange zu suchen. Im folgenden Beispiel wenden sich Bürger (Initiativkreis) direkt an die zuständige Stelle der Stadt und werden weichgekocht.

In der Tat. Der Bürger wird nicht ernst genommen und Politverdrossenheit ist die Folge. Um in einer verkehrsberuhigten Zone Rechtssicherheit zu schaffen, hat ein Initiativkreis Kontakt zum Ordnungsamt/Erster Stadtrat Herr Rotter aufgenommen. Begonnen am 21.6.2016 und mit Frust und ohne das gewünschte Ergebnis (Rechtssicherheit) am 11.04.2017 beendet.

Zu der folgenden Schilderung, eines im Prinzip recht einfachen Vorgangs, liegt mir der Schriftverkehr vor.

Ein Reizthema wird in jedem Ort das Ordnungsamt sein und bleiben. Wenn Post von dieser Dienststelle im Briefkasten liegt, bedeutet das meistens – du hast etwas zu zahlen. Was ist aber, wenn Bürger feststellen, dass das Ordnungsamt unterschiedliche Maßstäbe anlegt und man die Ordnungsbehörde um Abhilfe bittet? Bekommt man da auch unverzüglich Post?

Beispiel aus Ober-Roden.
Eine zugeparkte „verkehrsberuhigte Zone“, auch fälschlicherweise Spielstraße genannt, ist Stein des Anstoßes. Bürger (Initiativkreis) beschweren sich bei der Stadt wegen fehlender Straßenmarkierungen für die Parkplätze. Nach mehrmaligen Erinnerungen bekam man von der Ordnungsbehörde zur Antwort, man sollte sich in gegenseitiger Rücksichtnahme üben. „Gegenseitige Rücksichtnahme und ein Gespür für Toleranzgrenzen seien – gerade in einer derart dicht besiedelte Region wie dem Rhein-Main-Gebiet – unerlässlich, um soziales Miteinander zu gewährleisten [..]“ so zu lesen in der Dreieich Zeitung vom 17. Januar 2018. Ich lache mich tot. Toleranz, wenn es ums Parken vom „Heilig’s Blechle“ geht und man das Auto nicht in die von Möbeln und sonstigem Kram zugestellte Garage stellen kann. Ganz dumme Floskeln, um die eigene Einfallslosigkeit zu übertünchen.

Gesprächsbeginn 21.06.2016

Keine Parkplatzmarkierung bedeutet Parkverbot.
Keine Parkplatzmarkierung bedeutet Parkverbot.

Am 2.11.2016 mahnte der Initiativkreis schriftlich ein zugesagtes Ergebnis(Protokoll) des Gesprächs vom 21.06.2016 an. Auch in der Zwischenzeit geführte Gespräche mit dem Ordnungsamt haben, außer Absichtserklärungen und Vertröstungen, keine Ergebnisse gebracht. Sprich, in 4 Monaten vom Ordnungsamt keine Reaktion. Am 31.01.2017 eine Antwort von der Ordnungsbehörde an die Anwohnerinnen und Anwohner In der Dreispitze. Man sollte es mal mit Rücksichtnahme versuchen. Ein Zusatzschild wurde für die Autofahrer angebracht, die die Verkehrsregeln in einer verkehrsberuhigten Zone nicht kennen.

Rödermark weist aus gegebenem Anlass auf die wesentlichen gesetzlichen Regeln im verkehrsberuhigten  Bereich hin.
Rödermark weist aus gegebenem Anlass auf die wesentlichen gesetzlichen Regeln im verkehrsberuhigten Bereich hin.

Am 11.4.2017 wurde Herrn Rotter mitgeteilt, dass sich an der Gesamtsituation nichts geändert hat und Parkverbote weiterhin ignoriert werden. Man brachte in dem Anschreiben auch zum Ausdruck, dass man es beim besten Willen nicht versteht, dass das Ordnungsamt im Ortskern von Ober-Roden und der Dieburger Straße eine regelrechte Hetzjagd auf Parksünder macht, während man bei Parkverstößen in anderen Ortsteilen beide Augen zudrückt. Um Rechtssicherheit für das Parken in der betroffenen Straße zu schaffen, wurde vorgeschlagen, die verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) abzuschaffen. Da sich Bolzplatz und Kinderspielplatz quasi vor der Haustür befinden, erübrigt sich eine -Spielstraße-. Als regulierende Maßnahme für die Geschwindigkeit, könnte man den Bereich in eine 20er/30er Zone umzuwandeln.

Das Fazit aus dem unbeantworteten Anschreiben vom 11.04.2017 an Herr Rotter: „Allerdings sollte man vor diesem Hintergrund auch nicht überrascht sein, dass die Politikverdrossenheit der Bürger immer mehr zunimmt, und zwar auf allen politischen Ebenen!“ Das Ordnungsamt und auch der Erste Stadtrat haben den Bürger weichgekocht. Anders sind die an Herrn Rotter gerichteten Worte nicht zu verstehen. „Ich habe mich nach gründlicher Abwägung des Für und Wider aus unserem Initiativkreis verabschiedet und werde somit in der o.e. Angelegenheit nicht weiter aktiv!“
Fall durch liegen lassen erledigt.

Frau Simone Weil. Sie habe ja so recht.


Rödermark intern
Wann wird die Verwaltung damit beginnen, ihren EIGENEN Auftrag und von den Stadtverordneten mit Mehrheit beschlossen, ein Sonder- und Gewerbegebiets nördl. der Germania zu ermöglichen, umzusetzen. Prüfung eines Sonder- und Gewerbegebiets nördl. Germania
Der Beschluss erfolgte am 9.02.2021. Irgendein Fortschritt ist für mich nicht zu erkennen.

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