Bundesjustizministerin Christine Lambrecht wandelt in Überwachungsfragen auf den Spuren ihres Kollegen im Innenressort, Horst Seehofer (CSU). (..) Sie (Anm. SPD-Politikerin Christine Lambrecht) plant auch eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben. Quelle: heise.de
a) Beratung des Antrags der Fraktion der FDP
Ergebnisoffenen Dialog mit Landwirten führen – Beratungen zu Agrarpaket und Düngeverordnung auf wissenschaftliche Grundlagen stellen und Betroffene einbeziehen
Drucksache 19/…
b) Beratung der Beschlussempfehlung und
des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der AfD
Landwirtschaftliche Familienbetriebe vor den Folgen einer Änderung der Düngeverordnung schützen
Drucksachen 19/14071, 19/14944
c) Beratung der Beschlussempfehlung und
des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft (10. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Grundwasser schützen, Überdüngung stoppen Drucksachen 19/9959, 19/13642 Buchstabe b
d) Beratung der Beschlussempfehlung und
des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (16. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Wasser muss sauber und bezahlbar bleiben Drucksachen 19/8649, 19/16180
Quelle: Deutscher Bundestag.
Lesen Sie bei den Drucksachen (Beschlussempfehlung) 19/14944, 19/13642 und 19/16180 das Abstimmergebnis.
Der Bundestag hat am Donnerstag, 14. November 2019, drei Vorlagen für eine Wahlrechtsreform beraten. Einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/14672) mit dem Ziel einer Verkleinerung des Bundestages bei künftigen Wahlen überwies er im Anschluss zusammen mit einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Bundeswahlgesetzes (19/15074) zur federführenden Beratung an den Innenausschuss.
Die CDU-Haushaltspolitikerin Patrica Lips (CDU) hat sich angesichts der Diskussion um die Kosten des in Berlin geplanten „Museums des 20. Jahrhunderts“ hinter das Vorhaben gestellt. „Es haben sich viele von uns schwer getan. Aber irgendwann muss man springen und sagen: Wir gehen jetzt diesen Weg“, sagte Lips in einem Interview mit der Wochenzeitung „Das Parlament“ (Erscheinungstag: 2. Dezember 2019). Die Berichterstatterin ihrer Fraktion für den Kultur-Etat verwies in diesem Zusammenhang auf einen Maßgabebeschluss des Haushaltsausschusses, „um alle halbe Jahr aktiv über die Kostenentwicklung informiert zu werden“.
Der Spatenstich für das Museum am Berliner Kulturforum soll am Dienstag, 3. Dezember, erfolgen. Im Bundeshaushalt 2020 sind die Kosten für das Projekt im Etat von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) mit 364,2 Millionen Euro angegeben. Die Bundesregierung hatte zudem mitgeteilt, dass außerdem 52,2 Millionen Euro für künftige Bau-Indexsteigerungen und 33,8 Millionen Euro Risikokosten hinzugerechnet werden können, so dass sich die Gesamtsumme dann auf 450,2 Millionen Euro beliefe. Ursprünglich hatte der Bundestag 2014 200 Millionen Euro für den Bau avisiert.
Bezogen auf den Kultur-Etat für das kommende Jahr lobte Lips grundsätzlich die „unglaubliche Vielfalt“. Im kommenden Jahr würden viele Mittel für Projekte zur Demokratiegeschichte sowie zur Erinnerungskultur zur Verfügung gestellt. Die Christdemokratin betonte zudem, dass der Kultur-Etat in die Fläche gehe. „Wenn irgendwo ein markantes Schloss oder eine größere Klosteranlage steht, dann hat das für die Region historisch eine wichtige Rolle gespielt, wirtschaftlich vielleicht sogar bis heute, und ist identitätsstiftend. An solchen Leuchtturmprojekten deutlich zu machen, welche Vielfalt es im Land gibt, ist mir wichtig“, sagte Lips.
31 Gesetze aus dem Bundestag stehen auf der Agenda der nächsten Bundesratssitzung am 29. November 2019 – die Hälfte davon auf Bitten des Bundestages in verkürzter Beratungsfrist; dazu 17 Landesinitiativen, 7 Gesetzentwürfe aus dem Bundeskabinett und 8 Regierungsverordnungen. Weiter bei Bundesrat.de
Gefunden bei der FDP Rödermark.
Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter
Wirtschaft und Energie/Unterrichtung
Berlin: (hib/PEZ) Die vor zwei Jahren in Kraft getretenen Änderungen am Telemediengesetz haben nach Aussagen von Marktteilnehmern nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit beim Anbieten von WLAN-Verbindungen geführt. Dies geht aus dem als Unterrichtung vorgelegten Bericht der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes (19/14881) hervor. „Auch wenn sich die Rechtslage für WLAN-Betreiber in der Praxis insgesamt beruhigt habe, sei nur ein ,leichtes Durchatmen‘ bei den WLAN-Betreibern zu verspüren, da sich die Rechtsunsicherheit lediglich verlagert habe“, zitiert die Bundesregierung darin aus Einschätzungen von Zugangsvermittlern. Die Kritik ziele darauf ab, dass weiterhin unklar sei, wann eine Haftung entfalle. Der Gesetzgeber habe nicht hinreichend konkretisiert, welche Sicherheitsmaßnahmen WLAN-Betreiber ergreifen müssen. Auch von seiten der Rechteinhaber und der Zugangsanbieter gibt es Detailkritik an der derzeitigen Rechtslage.
Verlässliche Zahlen, wie sich die Zahl der WLAN-Geräte und Hotspots in Deutschland nach der Gesetzesänderung entwickelt hat, gebe es nicht, erklärt die Bundesregierung weiter. „Sowohl von den Zugangsvermittlern als auch von den Rechteinhabern wird zumindest vorgetragen, dass fast jedes neu auf den Markt kommende elektronische Gerät WLAN-fähig und ein Ausbau der Hotspots in Deutschland zu verzeichnen sei.“
Die Bundesregierung will das Gesetz vorerst nicht ändern. Sie werde die Entwicklung der Rechtsprechung weiter aufmerksam verfolgen und mit den beteiligten Kreisen deren praktische Auswirkungen erörtern, erklärt sie.
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch dem steuerpolitischen Teil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung zugestimmt. Damit werden energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden gefördert, die Mehrwertsteuer auf Fahrkarten des Personenschienenbahnfernverkehrs von 19 auf sieben Prozent gesenkt und die sogenannte Pendlerpauschale erhöht. In der von der Vorsitzenden Bettina Stark-Watzinger (FDP) geleiteten Sitzung stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (19/14338) zu, nachdem sie zuvor noch einige Änderungen eingefügt hatten. Die Fraktionen von AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen lehnten ab, während sich die Fraktion Die Linke enthielt. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde abgelehnt.
Berlin: (hib/SCR) Der Bund kann im kommenden Jahr 362 Milliarden Euro ausgeben. Das sind 5,6 Milliarden Euro beziehungsweise 1,6 Prozent mehr als im Soll für das Jahr 2019. Gegenüber dem zwischenzeitlich um die für die Haushaltsplanung relevanten Ergebnisse des Klimapakets der Koalition ergänzten Regierungsentwurf (19/11800) erhöhte der Ausschuss den Ansatz um weitere 1,662 Milliarden Euro. Das beschloss der Haushaltsausschuss nach rund 15-stündiger Bereinigungssitzung am frühen Freitagmorgen. Für den Etat-Entwurf stimmten die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Die Oppositionsfraktionen votierten mit Nein. Die zweite und dritte Lesung des Haushaltsentwurfes ist von 25. November 2019 bis 29. November 2019 vorgesehen.
Düsseldorf. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) hat als Konsequenz aus dem schlechten Abschneiden der etablierten Parteien bei den Landtagswahlen in Ostdeutschland umfassende politische Reformen angemahnt. Dazu gehöre unter anderem die Verkleinerung des Bundestags, [..] Weiter bei neues-deutschland
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochabend den Verteidigungs-Etat für das kommende Jahr gebilligt. Den Einzelplan 14 des Haushalts-Entwurfes der Bundesregierung (19/11800) nahmen die Ausschussmitglieder mit Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen in geänderter Fassung an. Die Änderungs- sowie Entschließungsanträge der Oppositionsfraktionen fanden keine Mehrheit.
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