Wann kommt der Straßenbeitrag?

Rödermark. Wann kommt der Straßenbeitrag?

Es ist Wahlkampf. Über eine neue Gebühr, die meiner Meinung nach nicht anwendbar ist, reden die Parteien vor der Kommunalwahl nicht bzw. ungern.

Es wird aber immer konkreter. Eine Straßenbeitragssatzung wird/muss kommen. Ein klares Konzept, wie man diese neue Gebühr rechtssicher vermeiden kann, wurde bisher nicht vorgelegt. Weder vom Magistrat noch von den Parteien/Wählervereinigungen, die sich im Wahlprogramm GEGEN einen Straßenbeitrag stellen.

Der „Königsweg“ die Straßenbeiträge über die Grundsteuer einzutreiben, dürfte ein Wunschdenken bleiben. Es sei denn, es werden neue Voraussetzungen von übergeordneten Stellen geschaffen. Davon ist bisher nichts in Sichtweite.
Ein Haushalt, der Grundsteuer-B-Erhöhung vorsieht und in dem kein Straßenbeitrag aufgeführt ist, dürft Probleme bei der Haushaltsgenehmigung bekommen.

Siehe: Siehe hierzu Zusammenfassung Straßenbeitragssatzung / Wiederkehrende Beiträge.
 

Es werden doch jetzt Straßen grunderneuert! Es geht also doch; oder?
» Die jetzt im Rahmen des „Landesprogramm“ durchgeführte „grundhafte Sanierung“ ist eine wohl kaum zu wiederholende Ausnahme.

» Die jetzige Vorgehensweise (z.B. Schwimmbadstraße), mit JEDEM Anlieger eine separate Vereinbarung zuzutreffen, kann man sich bei der Dieburger Straße kaum/nicht vorstellen.

» Normalfall. Ohne Straßenbeitragssatzung KEINE „grundhafte Sanierung“.

Jetzt, vor der Wahl, ist die Möglichkeit da. Sie können die Partei Ihre Wahl zu diesem Thema an den Wahlkampfständen ansprechen.

Informieren Sie sich an den Wahlkampfständen der Fraktionen.
Sprechen Sie an den Wahlkampfständen die Parteien direkt auf einen Straßenbeitrag an. Es geht um IHR gutes Geld. Fragen Sie danach, wie hoch die zusätzlichen Belastungen sein könnten. Merken Sie sich ganz genau, was man Ihnen gesagt hat.

Kleine Hilfestellung
Zwei Parteien haben sich GEGEN einen Straßenbeitrag ausgesprochen. AL/Die Grünen und die Freien Wähler Rödermark.

Eine Aussage, die nicht jedem direkt verständlich sein dürfte, haben SPD und FDP in ihr Wahlprogramm aufgenommen.
Man ist GEGEN STEUERerhöhung. ABER, ein Straßenbeitrag ist eine GEBÜHR.

Dem CDU-Wahlprogramm kann ich diesbezüglich NICHTS entnehmen. Meine Vermutung ist, der folgende Gedankengang steht dahinter: „CDU gewinnt die Wahl, wird stärkste Fraktion und steht dann in der Verantwortung. Man rechnet auch damit, 2017 den Posten des Bürgermeisters besetzen zu können. Hätte man sich jetzt klar gegen einen Straßenbeitrag positioniert, wäre der Punkt gekommen, ein  Wahlversprechen brechen müssen.“

Siehe hierzu: Straßenbeitrag in den Wahlprogrammen.

Muss ein Wahlversprechen gebrochen werden?
Nicht unbedingt.
1 CDU erhält die absolute Mehrheit. Keine Aussage zum Straßenbeitrag. Kein Bruch eines Versprechens.
2 Koalition CDU – SPD. Kein Bruch eines Versprechens.
3 Koalition CDU – FDP. Kein Bruch eines Versprechens.
4 Koalition CDU – AL. AL wird wohl das Wahlversprechen brechen müssen.
5 Koalition CDU – FWR. FWR werden wohl ihr Wahlversprechen brechen müssen.

Sitzt man in der Opposition, braucht man kein Wahlversprechen zu brechen.

Ich werde am 7.3.2016 einen Zähler starten. Es werden die Tage gezählt, wie lange es nach der Kommunalwahl dauert, bis eine Straßenbeitragssatzung in Rödermark beschlossen wird. Ein zweiter Zähler wird dann in 2017, nach der Bürgermeisterwahl, gestartet.

Siehe auch.
» CDU. Erwähnung einer möglichen Straßenbeitragssatzung.

Zur Kommunalwahl
» Begeht die CDU Rödermark Wahlbetrug?
» Zusammenfassung Kommunalwahl


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Straßenbeitrag. Linke im Rodgau sprechen Klartext.

Heute in der Offenbach Post zu Straßenbeiträgen im Rodgau.

Natürlich lehnt die Mehrheit im Rodgauer Parlament kurz vor der Wahl eine Straßenbeitragssatzung ab. Ist doch wohl klar!
Nur die Fraktion „Die Linke“ erdreistet sich, Klartext zu reden.
Offenbach Post schreibt „Den linken Stadtverordneten Karl-Heinz Schönberg trieb das zu der ruppigen Bemerkung: ‚Ihr seid alle Heuchler. Ihr werdet gar keine andere Wahl haben, als die Satzung 2017 einzuführen.‚“

Ich finde, Herr Karl-Heinz Schönberg hat recht.

Das ist Rodgau. Was sieht es in Rödermark aus?
» Was findet man in den Wahlprogrammen der einzelnen Parteien/Wählergemeinschaften zu einer Straßenbeitragssatzung?
» Wenn man die Straßen in Rödermark „grundhaft sanieren“ will, woher nimmt man das Geld?

Wenn eine Stadt neue Gebühren einführen will oder die Grundsteuer erhöht, gibt es verständlicherweise bei den Bürgern immer wieder Spektakel. Darum halten sich die Parteien/Wählergemeinschaften mit Aussagen bezüglich einer wohl unumgänglichen Straßenbeitragssatzung zurück. Es ist ja bald Kommunalwahl!

Nur AL/Die Grünen und die Freien Wähler haben in Ihr Wahlprogramm eine Ablehnung zu einer Straßenbeitragssatzung (egal in welcher Form) niedergeschrieben. CDU hat dazu nichts (jedenfalls finde ich nichts) geschrieben. SPD und FDP umschreiben dieses Thema mit – wir sind gegen eine STEUERhöhung – und lassen sich damit die Tür für einen StraßenBEITRAG offen.

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Nachtrag 16.02.2016
Erstmals eine Erwähnung einer möglichen Straßenbeitragssatzung in Rödermark durch den Fraktionsführer der CDU Rödermark. Siehe Stavo am 16.02.2016
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CDU- Wahlprogramm.
Ich finde dazu keine Aussage.
Meine Meinung. Man schreibt nichts, weil man weiß, was kommt. Wenn der kommende Bürgermeister von der CDU kommen sollte, hätte er bei einer Absage zu einem Straßenbeitrag im Wahlprogramm ein Problem. Er steht schließlich auf der Kommunalwahlliste und hat sich mit dem Wahlprogramm zu identifizieren.

Wahlprogramm. AL/Die Grünen
[..]Straßenbeiträge sind ungerecht und werden strikt abgelehnt.
Meine Meinung. Wahlkampfgetöse. Nicht haltbar.

Wahlprogramm. SPD Rödermark
[..] keine weitere Steuererhöhung.
Bemerkung: Da könnte bei den Bürgern der Eindruck entstehen, es werden Straßenbeiträge abgelehnt. Der Eindruck ist falsch. Straßenbeitrag ist KEINE Steuer, es ist eine Gebühr/Beitrag. Würde man einen Straßenbeitrag einführen, so hat man sein Wahlversprechen NICHT gebrochen.
Meine Meinung. Eine geschickte Umschreibung, um einem Straßenbeitrag keine Absage erteilen zu müssen.

Wahlprogramm FDP Rödermark
[..]dass mit uns in der kommenden Legislatur die kommunalen Steuern nicht erhöht werden,[..]
Bemerkung: Auch hier trifft die bei der SPD Rödermark gemachte Bemerkung zu.
Meine Meinung. Wie bei der SPD kann man sich vorstellen, was kommen wird.

Wahlprogramm. FWR, Freie Wähler Rödermark.
 [..]Keine Straßenbeitragssatzung
Meine Meinung. Wahlkampfgetöse. Nicht haltbar.

Kann man ohne eine Straßenbeitragssatzung in Zukunft überhaupt noch Straßen „grundhaft Sanieren“?
JA. Dazu gehört ein DAUERHAFT ausgeglichener Haushalt.
Der Punkt ausgeglichener Haushalt in Rödermark ist dann erreicht, wenn wir nicht mehr Geld ausgeben, wie eingenommen wird.
Links steht eine 0. Rechts steht eine 0. Die Differenz ist 0. Will man jetzt ein Kaugummi kaufen, geht das nicht. Und wenn es nicht einmal für ein Kaugummi reicht, wie soll es dann für die Straßen reichen?

Da in Rödermark schon seit langer Zeit keine Straßen mehr GRUNDerneuert wurden, brauchten wir dafür auch kein Geld bereitzustellen. Woher soll jetzt plötzlich Geld für die GRUNDerneuerung der Straßen herkommen? Über eine Grundsteuererhöhung? Wie mir bekannt ist, wird eine Stadt unter Umständen KEINE Grundsteuererhöhung B genehmigt bekommen, wenn es KEINE Straßenbeitragssatzung (wiederkehrende Beiträge) gibt.
Der Königsweg, die „grundhafte Sanierung“ der Straßen über die Einnahmen der Grundsteuer B zu finanzieren, ist vorbei.

Ich bin auch nicht für eine Steuer- oder Gebührenerhöhung. Mir würde ein Straßenbeitrag über die Grundsteuer B auch besser gefallen. Aber ich bin Realist genug um klar zu erkennen: „Einen Straßenbeitrag werden wir in Rödermark nicht abwenden können.
Alle in der Vergangenheit schmerzhaft durchgeführten Steuer- und Gebührenerhöhungen, kürzen von freiwilligen Leistungen …. dienten ausschl. dazu, einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Haben wir dann einen ausgeglichenen Haushalt, haben wir nicht zwangsläufig einen Überschuss. Wir haben den Punkt erreicht, wo wir nicht mehr ausgeben, als wir einnehmen. Wenn sich nur einige Parameter ändern „die Zinsen für unsere Schulden steigen“, „Die Gewerbesteuer bricht ein“, „Lohnkosten steigen unerwartet schnell“ hat der Kämmerer der Stadt ein Problem. Einkommen über Gewerbe zu generieren, wäre angesagt. Da Rödermark kaum noch Gewerbegebiete hat bzw. vorhandene in Wohngebiete umwandelt, kann kurzfristig mit einer stark steigenden Gewerbesteuer nicht gerechnet werden. Man muss eher mit dem Gegenteil rechnen. Der neue kommunale Finanzausgleich trägt dazu bei, das Ziel „ausgeglichenen Haushalt“ zu erreichen. Überschüsse werden wir kaum dadurch erwirtschaften.

Fazit
Und jetzt sollen Straßen „grundhaft saniert“ werden. Es hat noch keiner gesagt, woher das Geld dafür kommt. Man kann sagen, fallen „grundhafte Sanierungen“ an, erhöhe ich die Grundsteuer B. Geht meines Wissens nach nicht. Die Grundsteuer B kann und darf meines Wissens nach in so einem Fall nur dann erhöht werden, wenn die Stadt auch eine Straßenbeitragssatzung hat.

Fragen Sie die Parteien, die einen Straßenbeitrag ablehnen, wie man sich die unbedingt notwendige „grundhafte Sanierung“ der Rödermärker Straßen vorstellt. Fragen Sie, woher kommt das Geld. Der Sonderweg Schwimmbadstraße kann kaum für andere Straßen Anwendung finden.

Unterschied zwischen Steuer und Gebühr/Beitrag
Einnahmen über Steuern sind NICHT zweckgebunden. Gebühren müssen für den angegebenen Zweck ausgegeben. Friedhofsgebühr -> Friedhof. Müllgebühr -> Abfallbeseitigung. Straßenbeitrag -> Straßen.

Siehe auch
» Haushaltsgenehmigung. Straßenbeitrag wird angemahnt.
» Rodgau. Ordentlicher Haushalt im PLUS Aber der Straßenbeitrag
» Rodgau, Rödermark, Straßenbeitrag, Schutzschirm
» Zusammenfassung Straßenbetrag
» Rechtsprechung Straßenbeitrag


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Rodgau. Ordentlicher Haushalt im PLUS. Aber der Straßenbeitrag

Rodgau. Ordentlicher Haushalt im PLUS. Aber der Straßenbeitrag

Bei der Haushaltseinbringung des Haushaltsplans für 2016 rechnete die Stadt Rodgau im ordentlichen Haushalt 2016 mit einem Überschuss von mehr als 428.000 Euro.

Die Grundsteuer liegt bei 450% und die Gewerbesteuer bei 380%. Keine Kindergartengebühr. Keine Schutzschirmkommune.

Wenn der jetzt genehmigte Haushaltsplan dem, der Haushaltseinbringung entspricht, kann man von einem ausgeglichenen Haushalt reden. Es wird im Rodgau nicht mehr Geld ausgegeben als man einnimmt.

Rodgau hat keine Straßenbeitragssatzung. Rodgau steht nicht unter dem Rettungsschirm. Rodgau hat einen ausgeglichenen Haushalt.

Was in dem heutigen Artikel in der Offenbach Post „Haushalt so früh wie nie zuvor genehmigt“ zu lesen ist, stimmt nachdenklich.

Trotz des oben geschilderten positiven Ergebnis wurde eine Auflage erteilt. „Die Stadt Rodgau muss eine Straßenbeitragssatzung erlassen“ Der Bürgermeister hält die Satzung nicht für sinnvoll und gerecht, aber die Stadt wird sich weisungsgemäß „weiter daran halten“

Laut  Bürgermeister Kern soll es in Rödermark bis 2020 keine Straßenbeitragssatzung geben. Siehe Haushaltsgenehmigung und Straßenbeitrag. Ich schließe daraus „Keine GRUNDerneuerung der Straßen bis 2020. Weil ohne Straßenbeitragssatzung keine GRUNDerneuerung von Straßen möglich sein wird.“ Die Schwimmbadstraße kann nur mit einer Sonderlösung GRUNDerneueren.

Was sagen dann die Wahlprogramme der Parteien in Rödermark zu einer Straßenbeitragssatzung?
CDU
Folgt wenn veröffentlicht.

AL/Die Grünen
in der „Rödermärker Erklärung“ finde ich keinen Hinweis dazu wie die AL/D/die Grünen sich die Erhaltung unserer Straßen vorstellen.

SPD
[..]Zum effizienten Haushalten gehört, intelligent zu sparen. Indem wir notwendige Investitionen in die Zukunft heute statt morgen tätigen und dies dort, wo es akut notwendig ist. Dazu zählen wir Straßen, öffentlichen Gebäude, Kitas und Schulen.[..]SPD Wahlprogramm.

FDP
[..]Der Erhalt unserer Straßen, Fuß- und Radwege gehört zu den wichtigsten Aufgaben der öffentlichen Hand. In den letzten Jahren wurde in Rödermark viel zu wenig in die Verkehrsinfrastruktur investiert. Sie müssen daher immer mehr mit Schlaglöchern leben und mit unebenen Bürgersteigen klarkommen. Wir wollen dafür sorgen, dass dieser Investitionsstau nicht weiter anwächst, dass unsere Straßen wieder befahrbarer und unsere Bürgersteige begehbarer werden. Bei uns wird die Instandhaltung unserer Straßen, Fuß- und Radwege wieder eine höhere Priorität haben.[..]
Wahlprogramm der FDP Rödemark

FWR, Freie Wähler Rödermark
In der Wahlaussage steht zu Straßen – wollen keine Straßenbeitragssatzung –

Man wird nach der Kommunalwahl mehr dazu hören. Ich bin sicher, in Rödermark wird es in absehbarer Zeit eine Straßenbeitragssatzung geben. Die Parteien, die den Erhalt der Straßen fordern, müssen sich doch Gedanken darüber machen, woher das Geld letztendlich kommt. Die keine Meinung haben, wollen wohl die Straßen weiter verrotten lassen. Sagt man -Nein- zu einer Straßenbeitragssatzung, soll auch gesagt werden, wie man sich den Erhalt der Straßen vorstellt.

Der Punkt ausgeglichener Haushalt in Rödermark ist dann erreicht, wenn wir nicht mehr Geld ausgeben wie eingenommen wird. Da in Rödermark schon seit langer Zeit keine Straßen mehr GRUNDerneuert wurde, haben wir dafür auch kein Geld bereitstellen müssen. Woher soll dann plötzlich Geld für die GRUNDerneuerung der Straßen herkommen? Durch die gute Fee? Über eine Grundsteuererhöhung? Wie mir bekannt ist, wird eine Stadt unter Umständen KEINE Grundsteuererhöhung genehmigt bekommen, wenn es KEINE Straßenbeitragssatzung (wiederkehrende Beiträge) gibt. Ein Teufelskreis.

Stellen Sie Frage „Wann haben wir in Rödermark mit einer Straßenbeitragssatzung zu rechen“ den auf der Liste stehenden Kandidaten. Lassen Sie sich nicht durch Wahlkampffloskeln abwimmeln.

Hinweis: Hochnäsigkeit ist eine andere Form der Schwäche!

Siehe auch
» Vergleich der Hebesätze der Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohner im Kreis Offenbach: Seite: 63
» Zusammenfassung Straßenbetrag


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Zur Erinnerung. Haushaltsgenehmigung und Straßenbeitrag.

Der Bürgermeister ab 2017 hat den schwarzen Peter.
 
Stellt man die Aussage der Behörde, die den Haushalt genehmigt, und die Aussage des Bürgermeisters, Roland Kern, gegenüber, kann man schon ins Grübeln geraten. Man kann doch erwarten, dass Herr Kern seine Aussage,

[..]dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017[..]

mit belastbaren Zahlen den Bürgern vorträgt. Oder sagt er sich einfach: „Mit mir keinen Straßenbeitrag. Der RP schreibt ja auch etwas von 2017. Dann bin ich (wahrscheinlich) nicht mehr das ganze Jahr BM und mein Nachfolger kann es schon richten.“
 

Der RP weiß mehr als unsere Stadtverordneten. Der RP weiß, dass wir in 2017 – dringende Straßenbaumaßnahmen – durchführen müssen. Das wissen nicht einmal unsere Stadtverordneten. Die SPD will es wissen. Man hat mal einen Antrag gestellt um genau darüber mehr zu erfahren.

Haushaltsgenehmigung, Straßenbeitrag
Haushaltsgenehmigung, Straßenbeitrag

Quelle: Haushaltsgenehmigung

Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Frage: Warum gibt es in Rödermark keinen Straßenbeitrag?

Frag: Warum gibt es in Rödermark keinen Straßenbeitrag?

Man könnte die Frage auch so formulieren.
Ab wann gibt es in Rödermark einen Straßenbeitrag?

Man könnte meinen, ich wäre ganz wild darauf, einen Straßenbeitrag zu zahlen. Quatsch. Keiner zahlt gerne irgendwelche Gebühren. Aber eines ist klar. Unter der CDU und AL/Die Grünen verrotten unsere Straßen in Rödermark mehr und mehr. Die Frage nach dem WARUM stellt sich eigentlich nicht. Rödermark hat dafür kein Geld. Und die Grundsteuer B für „Grunderneuerung einer Straße“ zu erhöhen, wird nicht funktionieren. Ein schönes Beispiel ist die Schwimmbadstraße. Dort steht eine „grundhafte Sanierung“ an. Die Stadt DARF nur dann „grundhaft sanieren“, wenn die dortigen Anlieger „Stadt und Einkaufszentrum“ einen ?Straßenbeitrag? (auch ohne entsprechende Satzung) entrichten. Alles klar!

Ich befasse mich schon seit einiger Zeit mit dem Thema Straßenbeitrag. Ich habe auch einige Veranstaltungen zu diesem Thema besucht. Ich maße mir aber nicht an, mehr über das Thema zu wissen als unsere Stadtverordneten oder der Magistrat.

Zu diesem Thema gibt es für mich  Fragen, die es zu beantworten gilt. Die Fragen ergeben sich einfach aus der Tatsache, dass mein Wissensstand sich nicht mit dem der Stadtverordneten/Magistrats deckt und deshalb möchte ich diese Wissenslücken geschlossen wissen.

Es gibt seit geraumer Zeit die wunderschöne Einrichtung mitbabbeln.de. Dort habe ich die folgenden Fragen abgestellt und bitte um Beantwortung. Da wir in Rödermark vor dem Kerbwochenende stehen, bin mir aber darüber im Klaren, etwas länger auf die Antwort warten zu müssen.

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Fakt scheint zu sein, wir haben bis zum Jahr 2020 mit ca.10 Mio. Euro für „grundhafte Erneuerung“ zu rechnen. Siehe hier.

Wenn die Stadt, so wie der BM es sagte, in absehbarer Zeit keinen Straßenbeitrag einführt, wie stellt man sich das aus der Sicht der Opposition eigentlich vor? Will auch die Opposition, so wie CDU und AL/Die Grünen, die Straßen verrotten lassen? Oder ist man der gleichen Meinung wie der BM „Es geht auch OHNE Straßenbeitrag.“

– Die Stadt Rödermark wird erst dann die „grundhafte Erneuerung“ angehen, wenn man einen ausgeglichen Haushalt hat. Ende Schutzschirmvertrag.

– Was dann? Hat die Stadt einen Überschuss zu erwarten, der es ihr ermöglicht, eine Straße „grundhaft zu erneuern“?

– Wenn damit begonnen wird, den Stau von 10 Mio. in 10 Jahren abzubauen, muss die Stadt, wenn der Haushalt dann konsolidiert ist, jedes Jahr 1 Mio. € zusätzlich erwirtschaften. (Nicht konsolidieren). Wie stellt man sich das vor?

– Aus den letzten Haushaltsdebatten konnte man entnehmen, dass die Konsolidierung des Haushalts erst durch unerwartete Zuweisungen Dritter möglich war. Hätte man den Konsolidierungspfad aus eigener Kraft einhalten können?

– Rechnet man damit, dass man die Mehreinnahmen aus dem neuen Finanzausgleich nehmen kann? Obwohl; die sind doch recht hilfreich für die weitere Konsolidierung und stehen wohl kaum für andere Zwecke zur Verfügung.

– Während der Konsolidierungsphase hatte die Stadt auch das Glück der niedrigen Zinsen. Ist die Stadt darauf vorbereitet, wenn man für den riesigen Schuldenberg höhere Zinsen zu zahlen hat? Wenn ja, wie ist der Plan, diese Summen zu bewältigen? Das beschlossenen Zins- und Schuldenmanagement dürfte evtl. Spitzen abfangen können, aber höhere Zinszahlungen sind auf Dauer nicht ausgeschlossen

– Die Grundsteuer kann man ja nicht erhöhen, wenn man im Haushaltsjahr „grundhaft erneuert“ und keinen Straßenbeitrag erhebt. Oder?

– Die z.B. die „wiederkehrenden Beträge“ benötigen vom Start bis zur Einführung eine gewisse Vorlaufzeit. Wie lange schätzen Sie dauert die?

– Sind die Kommunen, die bereits jetzt schon die „wiederkehrenden Beiträge“ eingeführt haben, nicht so klug wie die Führung der Stadt Rödermark?

– Was ist die Wahrheit?

Nachtrag 26.09.2015
Die Zinsfalle bleibt gespannt.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.