Archiv der Kategorie: Haushalt
Im Auge behalten. Abwassengebühr

Babenhausen
Die Gebühr für das Niederschlagswasser soll von derzeit 47 Cent auf 65 Cent pro Quadratmeter steigen, das Schmutzwasser von 2,80 Euro auf 4,22 Euro pro Kubikmeter.[..]Wie aus dem Magistratsantrag hervorgeht, liegt der Grund für die aktuell recht niedrigen Abwassergebühren, dass in die 2022er-Kalkulation noch eine Kostenüberdeckung in Höhe von 444 000 Euro eingeflossen sei.
Qulle: OP-Online
Gebühren zurzeit in Rödermark
KBR noch Eigenbetrieb. Ab 2026 wahrscheinlich wieder im Kernhaushalt der Stadt Rödermark.
Schmutzwasser
Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch 2,93 EUR.
Niederschlagswasser
pro Quadratmeter wird eine Gebühr von 0,42 EUR
Auf der Grundlage des Kommunalen Abgabengesetzes haben die Kommunalen Betriebe Rödermark (KBR) die Gebühren für die Abfall- und Abwasserentsorgung für den Zeitraum von 2024 bis 2026 neu kalkuliert. Mit den Zahlungen werden die Serviceleistungen finanziert, zum einen der Betrieb der Kanalisations- und Kläranlage, zum anderen die Sammlungen von Rest-, Bio-, Sperrabfall und Altpapier sowie der Betrieb des Wertstoffhofes. Die Stadtverordnetenversammlung hat grünes Licht für das neue Gebühren-Tableau signalisiert. Quelle
Siehe auch
» Abwassergebühren in Babenhausen sollen ab 2026 deutlich steigen
» Von Plus, Minus und Kostendämpfung
» KBR Entwässerungssatzung
» Babenhausen plant Grundsteuer-B-Erhöhung
» Anlage Rodaugärten (1975) aka Park Rilkestraße
» Soforthilfe für Hessens Kommunen noch 2025
Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.
300 Millionen Euro Soforthilfe für Hessens Kommunen noch 2025
300 Millionen Euro Soforthilfe für Hessens Kommunen noch 2025
Hessens Kommunen erhalten 300 Millionen Euro Soforthilfe vom Land. Das Geld fließt noch 2025. Das Land nimmt auch dafür neue Schulden auf und plant einen Nachtragshaushalt. Finanzminister Lorz hat den Entwurf der Landesregierung vorgestellt, ebenso den für den Haushalt 2026.[..] Sie richtet sich insbesondere an finanzschwache Kommunen, die bei der Finanzierung ihrer Aufgaben zusätzlich unterstützt werden sollen. Der Verteilschlüssel wird noch mit den Kommunen erörtert. Das Geld wird aber auf jeden Fall noch 2025 ohne Zweckbindung an die Kommunen ausgezahlt.[..]
Quelle: https://finanzen.hessen.de/
Das hört sich ja für Rödermark gut an: Sie richtet sich insbesondere an finanzschwache Kommunen…….
Die Finanzplanung bis 2029 zeigt, dass die Finanzlage des Landeshaushalts äußerst angespannt bleibt. Ohne substantielles Wirtschaftswachstum sind weitere strukturelle Einschnitte in den kommenden Jahren unausweichlich. Quelle
Mit diesem Wissen muss die Verwaltung ihren Haushalt planen und nicht unbedingt notwendige Ausgaben streichen oder in die Zukunft verschieben. Bei Straßenbaumaßnahmen macht man das bereits.
Da wird die Landesregierung doch auch wohl ein Einsehen haben, wenn man eine Kommune nicht sehenden Auges in eine weitere Verschuldung treibt, indem man begonnenen, aber noch nicht beendeten Projekten die Förderung streicht. Bisher scheint es so zu sein, dass Fördermittel erst fließen, wenn das Projekt abgeschlossen wurde. z.B. Projekt Park Rilkestraße.
Man muss nur mal das Gespräch suchen.
Um die Umgestaltung der Plätze vor dem Rathaus und der Kulturhalle finanzieren zu können, werden kurzerhand 1 Mio. Euro aus dem Budget für den Straßenbau verplant.
Siehe auch
» Präsentation:
» Mit riesen Schritten dem Kollaps entgegen?
Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.
Mehr Klarheit in den Finanzen: FDP pocht auf mehr Transparenz
Der Magistrat der Stadt Rödermark wird aufgefordert, analog zum langjährigen bewährten Verfahren im Kreistag des Kreises Offenbach, zu jeder turnusmäßigen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss einen „Bericht des Magistrates zur Haushaltskonsolidierung und zum Controlling vorzulegen. Quelle
Diese Aufforderung an den Magistrat wird wie folgt begründet:
Die Haushaltslage der Städte und Gemeinden landauf, landab ist schlecht bis erschreckend. Für die Kommunalpolitik ist es daher elementar wichtig, regelmäßig bezüglich der aktuellen (Haushalts-)Zahlen „up-to-date“ zu sein. Altbekannte Jahresabschlüsse und gewohnte, allgemeine Quartalsberichte sind vor dem Hintergrund der aktuellen finanziellen Herausforderungen nicht mehr ausreichend – weder zeitlich noch inhaltlich. Dank der aktuellen Software in den städtischen Finanzverwaltungen sind verschiedene Arten von Berichten sehr unkompliziert erstellbar und können damit einen großen Beitrag zur Transparenz leisten. Quelle
Spannend wird es, wenn CDU und AL/Die Grünen gefragt werden, ob sie diesem Antrag zustimmen, der den Bürgerinnen und Bürgern sicherlich mehr Einblick in die Haushaltslage liefern könnte.
Leider hat die FDP nicht gefordert, dass diese –sehr unkompliziert erstellbare – Information unverzüglich bereitgestellt wird, also schon zur letzten Sitzung der Stadtveordneten im Dezember 2025.
Allerdings könnte man auf diese Informationen in der letzten Stadtverordnetenversammlung verzichten, wenn in dieser Sitzung der Haushaltsplanentwurf 2026 vorgelegt wird.
» Jahresabschluss 2024
» Bericht zum 3. Quartal 2025
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026
Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.
Anzahl der Einwohner. Bedarf.
Warum ist die Einwohnerzahl wichtig?
Die amtlichen Einwohnerzahlen des Zensus mit den vom Einwohnermeldeamt Rödermark erfassten Zahlen stimmen, wie bei vielen anderen Städten und Gemeinden nicht überein. Zahlreiche Kommunen haben bereits Klage gegen die fehlerhafte Bewertung eingereicht oder bereiten eine Klage vor. Quelle
Würden die Einwohnerzahlen dem jeweils gültigen Zensus entsprechen, wären das die Zahlen aus dem Jahr 2011. Bei der Schlüsselzuweisung (KFA) würde man bis 2026 für Rödermark wohl mit einer Einwohnerzahl von 26.262 rechnen. Quelle
Die Zahlen aus dem Zensus werden fortgeschrieben.
Werfen wir aber einmal einen Blick in die Haushalte 2019, 2022 und 2024 unter Schlüsselzuweisung (KFA)
2019
Diese wird für das Jahr 2019 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2017. Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2017 27.838 Seite 86
2022
Diese wird für das Jahr 2022 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2020 Seite 27
Einwohnerzahl 31.12.2020 28.243 Seite 90
2024
Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 Seite 28
Einwohnerzahl 31.12.2022 28.723 Seite 90
Im März 2025 hat die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2022 mit der Veröffentlichung des Berichtsmonats 11/2024 die gleiche Aktualität erreicht wie die Bevölkerungsfortschreibung auf Basis Zensus 2011. Es erfolgt danach keine weitere Fortschreibung auf Basis Zensus 2011. Quelle
Zu diesem Zeitpunkt (11/2024) war der Doppelhaushalt 2024/2025 bereits verabschiedet. Ich gehe davon aus, dass erst im Haushalt 2027 die Zahlen aus dem Zensus 2022 (781 Einwohner weniger) (28.645) berücksichtigt werden. Es könnte jedoch auch bereits eine Fortschreibung geben, sodass die Bevölkerungszahl gestiegen ist: 28.645 + xx.
Die Zahlen aus dem Zensus 2011 werden angepasst.
Dementsprechend kann man sich vorstellen, dass die Einwohnerzahl (28.645) aus dem Zensus 2022 mittlerweile nicht mehr aktuell ist.
Aktuell haben die Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2022 noch keine Auswirkungen auf den kommunalen Finanzausgleich. Für die Berechnung der Schlüsselzuweisung für das Jahr 2026 werden (letztmalig) die fortgeschriebenen Einwohnerzahlen auf Basis des Zensus 2011 verwandt. Siehe.
Aber warum ist die Einwohnerzahl so wichtig?
Für die Ermittlung der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanz Ausgleich wird zunächst die Steuerkraft der Kommune ermittelt. Diese entspricht der Summe der Steuereinnahmen der Stadt. Von diesem Betrag wird dann der ermittelte Bedarf der Kommune abgezogen.
Nehmen wir an, die Summe der Steuereinnahmen beträgt: 46.776.983 €. Das bedeutet: Wenn Rödermark eine Steuer (z. B. Spielapparatesteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer) erhöht oder die Gewerbesteuer erheblich ansteigt, steigt die Steuerkraft der Kommune und die Schlüsselzuweisung (KFA) sinkt.
Den Bedarf für jeden Einwohner einer Kommune kann man der Antwort der Verwaltung auf eine entsprechende Frage entnehmen: Bedarf 1.780,72. Ich gehe einmal davon aus, dass der Gewichtungsfaktor2 (130) hier noch nicht berücksichtigt ist. Gehen wir also von einem Bedarf von (1780,72*1,3) 2.314,94 aus.
Jetzt kommt die Einwohnerzahl ins Spiel.
Die Anzahl der Einwohner wird mit dem Bedarf pro Einwohner multipliziert. Bedarf*Einwohner:
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 (Bespiel 28.645 Einwohner)
Die Steuerkraft von 46.776.983 ist der Betrag (Steuerkraft), den die Kommune zur Deckung des Bedarfs zusteuern kann. Der Rest sollte über Schlüsselzuweisungen (KFA) ausgeglichen werden.
Einwohner 28.723
2.314,94 * 28.723 = 66.492.021 Bedarf
66.492.021 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.715.038 Finanzlücke.
Schlüsselzuweisung aus dem KFA voraussichtlich 15.865.847. Das ergibt dann eine Deckungslücke von 3.849.192
Einwohner 28.645 Siehe
2.314,94 * 28.645 = 66.311.456 Bedarf.
66.311.456 ist Bedarf bei (1.780 + Gewichtungsfaktor) = 2.314,94
46.776.983 ist die Steuerkraft der Kommune
19.534.473 Finanzlücke sinkt bei weniger Einwohner, da weniger Bedarf.
Da sich auch die Schlüssenzuweisung (KFA) verändert hätte, kann die Deckungslücke nicht errechnet werden.
66.492.021 – 66.311.456 = 180.565,00
Laut Antwort der Verwaltung dürfte der Verlust bei 180.000,00 € liegen.
Sie sehen, dass die Einwohnerzahl den Bedarf und damit auch die Schlüsselzuweisung beeinflusst.
Es ist wichtig, dass sich nur die Einwohnerzahl ändert. Steuerkraft, Bedarf pro Einwohner und Gewichtungsfaktor müssen unverändert bleiben.
1 278 weniger bei op-online.
78 weniger die Antwort der Verwaltung.
2 Rödermark ist Mittelzentrum. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent Siehe §19
Siehe auch
» Weniger Einwohner kosten Hessen mehrere Millionen
» Umstellung auf die Ergebnisse des Zensus 2022
» Zensus 2022. Rödermarks Bevölkerung sinkt.
» Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke