Wird das Jammern 2026 ein Ende haben?

In 2026 wird hoffentlich die Diskussion um fehlende finanzielle Ausstattung der Kommnen beendet.
Kommunaler Finanzausgleich KFA.

 
Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
(Hessisches Finanzausgleichsgesetz – HFAG)
Stand: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. März 2025 (GVBl. 2025 Nr. 22)
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

Grundsätze
(1) Das Land sichert den Gemeinden und Gemeindeverbänden im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs die Geldmittel, die erforderlich sind, um ihre eigenen und die ihnen übertragenen Aufgaben (Pflichtaufgaben) sowie ein Mindestmaß an freiwilliger öffentlicher Tätigkeit (freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben) durchzuführen.
 
(2) Das Land gewährleistet die finanzielle Mindestausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände. Darüber hinaus wird ihnen zum Zweck einer angemessenen Finanzausstattung ein Anteil am Steueraufkommen des Landes zugewiesen (Finanzkraftzuschlag). Zur Verstetigung ihrer Finanzausstattung wird ihnen ein weiterer Zuschlag (Stabilitätsansatz) gewährt.
 
(3) Soweit dies im Einzelfall vorgesehen ist, können Zuweisungen nach diesem Gesetz auch unmittelbar an kommunale Aufgaben wahrnehmende Dritte geleistet werden.
 
(4) Regelungen außerhalb dieses Gesetzes, nach denen Zuwendungen oder sonstige Finanzleistungen an Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt werden, bleiben unberührt.

An einem Nivellierungshebesatz könnte es in Rödermark, wenn man es ÜBERgenau nimmt, ein wenig Diskussionsbedarf geben.
1. der Grundsteuer von den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuer A) die Grundbeträge, die nach dem Ist-Aufkommen ermittelt werden, mit 332 Prozent (Nivellierungshebesatz Grundsteuer A)

§5 Absatz 1
(1) Die Höhe der Finanzausgleichsmasse wird bestimmt durch den Festansatz, den Stabilitätsansatz und die im Finanzausgleich aufgrund dieses oder anderer Gesetze oder nach Maßgabe des Landeshaushalts zu vereinnahmenden Beträge.

Siehe auch:
» Hessisches Gesetz zur Regelung des Finanzausgleichs
» Desaströse Finanzlage der Kommunen
» Karte zum KFA


Mindestanforderung an den KFA
Mindestanforderung an den KFA

Hessischer Städtetag
Das HMdF hat gegenüber den Kommunalen Spitzenverbänden das Ergebnis seiner Bedarfsrechnung für den KFA 2025 vorgelegt (Abbildung 6)5. Das HMdF weist darin nach, dass es für das Jahr 2025 eine kommunale Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro schuldet und diese Mindestausstattung mit einer FAG-Masse von 7.131 Mio. Euro deutlich übererfüllt.

Es geht hierbei nicht um eine Diskussion darüber, ob der diesbezügliche Vortrag des HMdF rechtlich und rechnerisch zutrifft.
Das HMdF belegt jedenfalls, dass das Bedarfsmodell in seiner von Land und Staatsgerichtshof herbeigeführten Interpretation der Finanzausstattung keine für die Praxis taugliche Abgrenzung leistet. Schon die Finanzausgleichsmasse in Höhe von 7.131 Mio. Euro wird die Kommunen 2025 nicht davor bewahren, reihenweise defizitäre Haushalte zu produzieren. Man stelle sich vor, das Land würde den Kommunen nur die von ihm nach Gesetz errechnete Mindestausstattung von 4.703 Mio. Euro ausreichen. Dieser Betrag entspricht knapp zwei Dritteln des nunmehr tatsächlich zur Verfügung gegebenen Betrags von 7.131 Mio. Euro. Die Städte, die bei einer solchen Mindestausstattung noch ihren Haushalt ausgleichen könnten, wären schnell aufgezählt.
 
Der Hessische Städtetag sieht daher in dem Ergebnis der Bedarfsrechnung keinen Hinweis darauf, wie eine und eine angemessene Finanzausstattung für Hessens Kommunen, wollen sie dem wahren Bedarf der Kommunen entsprechen, auszusehen haben.

Von 2021 bis 2024 galt bekanntlich das so genannte Festbetragsmodell. Dieses „Modell“ besagt letztlich nichts anderes, als dass Land und Kommunen den Betrag aushandeln, weil weder eine Bedarfsrechnung noch eine Verbundquote direkt über den Betrag bestimmen. Die Bedarfsrechnung dient noch der Kontrolle.

In Corona-Zeiten wollte das Land den Kommunen Planungssicherheit gewähren, was zunächst auch gelang. Vor allem in den Jahren 2021 und 2022 konnte sich die kommunale Familie darauf verlassen, dass sie aus dem Kommunalen Finanzausgleich sicheres Geld bezog[..]

[..](Seite 19) Wenn das Land aber für 2025 noch einmal einen Festbetrag vorsehen will (Anmerkung. Hat das Land getan), dann muss es auch den Charakter des Festbetrags berücksichtigen. Für ihn gibt es keine Norm. Er ist auszuhandeln.
Quelle: Seite 17


2025 erhielten die Landkreise, Städte und Gemeinden in Hessen 7,13 Milliarden Euro. Erwartet hätten die Kommunen 7,4 Milliarden Euro, sagte Mende. Für 2026 müssten es mindestens 7,7 Milliarden Euro sein. Dies sei etwas mehr als der Inflationsausgleich und somit angemessen. Die Defizite seien damit noch längst nicht abgegolten. Quelle n-tv

Koalition und Magistrat versagen bei Haushalt und Bürgernähe

Pressemitteilung
Presserklärung der FREIEN WÄHLER Rödermark

Grundsteuererhöhung, Kita-Gebühren, Planlosigkeit – Rödermark braucht einen Neustart

Die FREIE WÄHLER Rödermark (FWR) üben scharfe Kritik an der Politik der Rödermärker Koalition und des Magistrats. Die jüngsten Maßnahmen – insbesondere die drastische Erhöhung der Grundsteuer sowie der unglaubwürdige Schlingerkurs in der Kinderbetreuungspolitik – sind Ausdruck eines politischen Scheiterns auf ganzer Linie.

Die Koalition aus CDU und AL/Grüne und auch die Verwaltungsspitze zeigen, wie man Vertrauen in der Bevölkerung verspielt: Statt konsequenter und v.a. kontinuierlicher Haushaltskonsolidierung und echten Reformbestrebungen lässt man sich von der öffentlichen Meinung und der eigenen Angst vor dem Wählerwillen durch die kommunale Manege führen.

Was man bei der Korrektur der Grundsteuererhöhung noch mit etwas gutem Willen als „Reflexionsprozess“ bezeichnen konnte, wurde spätestens mit der Reaktion auf den massiven Kita-Protest als Planlosigkeit und Halbherzigkeit enttarnt. Die FWR unterstützen ausdrücklich jegliche Bürgerbeteiligung und auch -proteste. Diese sind Ausdruck einer lebendigen Demokratie. Aber die Bürgerinnen und Bürger erwarten auch Führung, Verantwortung und Haltung. Dazu gehört auch die transparente Kommunikation über drohende Einschnitte.

Dass man sich nun in der Stavo-Sondersitzung am 08.07. vor die Eltern stellt und reumütig zugibt, man habe die Wirkung der Maßnahmen unterschätzt, dürfte für die meisten Zuhörerinnen und Zuhörer wenig glaubhaft gewirkt haben. Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher nicht in den Gedankenprozess miteinzubinden, war der große Fehler – nicht die generelle Abschaffung des Geschwisterbonus, welcher der Stadt im Jahr 420.000€ kostet. Über diesen und andere schmerzhafte Einschnitte mit allen Beteiligten rechtzeitig und offen zu reden, nicht in einer kleinen Arbeitsgruppe, hätte so manchen nun entstandenen Schaden an der öffentlichen Darstellung der Stadt verhindern können. Vielleicht wäre man im öffentlichen Diskurs auf andere, sinnvollere Lösungen gekommen. Aber dafür hätte es die Weit- und Einsicht der Verantwortlichen gebraucht.

Seit Ende 2023 war bekannt, dass der zu verabschiedende Haushalt die Finanzlage der kommenden zwei Jahre nicht annähernd adäquat abbilden kann: Die drohende und offen kommunizierte Erhöhung der Kreis- und Schulumlage, die zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle aufgrund der konjunkturellen Lage und die allgemeine Preisentwicklung auf dem Tarif- und Versorgungsmarkt waren alles Anzeichen dafür, bereits frühzeitig Gedanken zu entwickeln, diese Misere abzufedern. Stattdessen folgen nun knapp 1,5 Jahre später überstürzte und wenig durchdachte Maßnahmen, welche nicht mehr und nicht weniger als ein auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger erkauftes Durchschnaufen vor der nächsten Hürde sind.

Zurück bleibt ein politischer Scherbenhaufen: Die Verwaltungsspitze und die Koalition zeigen keinerlei politische Führungs- und Meinungsstärke, Verantwortungen werden abgewälzt und statt eines anpackenden und optimistischen Tons werden quasi-apokalyptische Zustände bejammert. Die Bürgerinnen und Bürger in Rödermark verdienen mehr!

„Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf eine transparente, sparsame und zukunftsfähige Haushaltspolitik. Wer das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen will, muss endlich handeln – und nicht weiter verwalten“, so auch der Ortsvorsitzende Stefan Schefter.

Die FREIE WÄHLER Rödermark fordern einen echten Paradigmenwechsel: Schluss mit der Belastungspolitik, her mit Reformwillen, Transparenz und Mut zur Entscheidung. Der Reorganisierung der Verwaltung muss nun auch eine deutliche personale Entschlackung folgen, die bereits angedeuteten Ansätze zeigen zumindest in die richtige Richtung und anstatt Bund und Land für die gesamte Misere verantwortlich zu machen, müssen endlich eigene Fehlentwicklungen korrigiert werden.

Björn Beicken, Pressesprecher FWR

Großes Lob vom Bund der Steuerzahler für Rödermark.

Nachtrag
Sehr geehrter Herr Donners,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihren Hinweis!
 
Für unsere jährliche Kommunalfinanzanalyse fragen wir etliche Daten bei den 421 Städten und Gemeinden in Hessen ab, unsere Auswertungen beruhen auf den Rückmeldungen der Kommunen. Im Fall von Rödermark hat die Stadt wohl eine Rückmeldung gegeben, bevor sich die Finanzlage in 2025 verschärft hat. Wir haben dazu mehrere Hinweise auf aktuellere Daten erhalten und werden diese in der nächsten Aktualisierung mit einarbeiten.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jochen Kilp
Vorstand


In schwierigen Zeiten eine sensationelle Leistung, mit einem solchen positiven Ergebnis in einem Pressebericht des BdSt erwähnt zu werden.

Ein Artikel zum einrahmen.


Bund der Steuerzahler Hessen analysiert Finanzsituation der Städte und Gemeinden / Nur Rödermark kann ausgeglichenen Haushalt vorlegen /

Nach den Ergebnissen der Kommunalfinanzanalyse des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen im Landkreis Offenbach spitzt sich die Schieflage der Städte und Gemeinden immer mehr zu. So kann Rödermark als einzige der 13 Kreiskommunen einen ausgeglichenen Haushaltsplan für 2025 vorlegen – im Vorjahr waren es noch fünf Kommunen.

Hier der ganze Artikel: Nur Rödermark kann ausgeglichenen Haushalt

Was im Artikel vom BdSt nicht steht. Rödermark hat nicht nur einen ausgeglichenen Haushalt 2025, sondern einen Überschuss im Ergebnishaushalt von 213.034,00. Und das bei einem Hebesatz von 715% .


 
Siehe auch
» Wie könnte das Jahr 2025 ablaufen. Es könnten 8.690.309,67 fehlen.

Wie könnte das Jahr 2025 ablaufen. Es könnten 8.690.309,67 fehlen.

Der Quartalsbericht Q1 der Stadt Rödermark basiert auf Zahlen aus dem Doppelhaushalt von 2024/2025 – einem Werk, das man durchaus als „Märchenbuch“ bezeichnen könnte.
Wichtige Ausgabenpositionen wie die Kreisumlage sowie Mindereinnahmen aus dem aktuellen Finanzplanungserlass sind NICHT berücksichtigt. Weiterhin eine unrealistische Steigerungsrate beim Kommunalen Finanzausgleich. Aus meiner Sicht: ein höchst unseriöses Werk.
Siehe auch: Fragen zum Quartalsbericht 1/2025

Stadt Rödermark. Entwicklung Haushalt 2025
Ich werde es der Stadt gleichtun und mein Werk »So wie ich die finanzielle Entwicklung im Jahr 2025 sehe« zur Verfügung stellen. Wenn Verwaltung oder Koalition der Meinung ist, dass diese Hochrechnung lediglich dazu dient, Angst zu schüren, dann sollte sie eine Gegenrechnung vorlegen und diese den Bürgern zur Beruhigung zur Verfügung stellen.

Die Koalition hätte so auch die Möglichkeit, den Menschen die Sorge vor einer dramatisch steigenden Grundsteuer im Jahr 2026 zu nehmen. Man könnte einen konkreten Plan vorlegen – einen Plan ohne Konjunktiv –, der beispielsweise realistische Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten aufzeigt.
Da Rödermark sich in Bezug auf Gewerbegebiete im Tiefschlaf befindet, können wir kaum damit rechnen, dass uns NEUE Gewerbetreibende dabei helfen werden, die finaziellen Probleme der Stadt zu lösen. Einzig der Bürger wird dies tun müssen.


Ich persönlich wäre froh, wenn meine Hochrechnung nicht eintreffen wird. Also: Verwaltung oder Opposition – zeigt mir die Wahrheit.“

» Quartalsbericht. Erstes Quartal
» Stadt: Entwicklung Haushalt 2025
» Blogger: Entwicklung Haushalt 2025

Aus Doppelhaushalt 2024/2025. März 2024
Aus Doppelhaushalt 2024/2025. März 2024

Die – 87.599.582 EUR und 87.445.148 EUR finden Sie auch als Grundlage im Quartalsbericht.

 
» Bericht zum 3. Quartal 2025

Anworten zu Fragen bei der Stavo 17.06.2025

Hier nur drei von vier Anfragen bei der Stavo 17.06.2025
» Sicherstellung Liquiditätsreserve
» Fragen zum Quartalsbericht 1/2025
» Kosten für Aufwertung und Neugestaltung des Parks am Entenweiher


Kurzfassung.

  • Die Liquiditätsreserve in der Haushaltsplanung ist im derzeitigen Stadium irrelevant, da zunächst alle Ein- und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2026 bekannt sein müssen,
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  • Die abgebildeten Budgetwerte entsprechen der Beschlusslage zum Doppelhaushalt 2025/2025 (!sic) vom 05.03.2024.
    Gestiegene Kreisumlage nicht im Quartalsbericht berücksichtigt.
    Der Finanzplanungserlass vom 11.11.2024 ist außerhalb der Haushaltsplanung irrelevant
  •  

  • Kosten für Aufwertung und Neugestaltung des Parks am Entenweiher: 955.004.30
  •  

    Die Frage zu der Liquiditätsreserve hätte man nicht stellen müssen, weil eh alles egal ist.
    Im Finanzplanungserlass vom 11.11.2024 unter Nr. 7 angeführt, dass keine aufsichtsbehördliche Beanstandung erfolgt, wenn die Voraussetzungen des § 106 HGO zur Bildung einer Liquiditätsreserve nicht bzw. nicht vollständig erfüllt werden können.

    Ansonsten bin ich von der Finanzplanung der Stadt Rödermark begeistert. Zu den Antworten fällt mir nichts mehr ein

     
    Siehe auch
    » Niederschrift Stavo 17.06.2025
    » Quartalsbericht. Erstes Quartal