Stellungnahme zum Antrag der Verwaltung auf erneute Anhebung der Grundsteuer B im Jahr 2025

Kommt jetzt noch die Erhöhung der Gewerbesteuer in Rödermark?
Dietzenbach denkt zurzeit über eine Anhebung von 405 Punkte auf 450 Punkte nach.
Grundsteuer in Dietzenbach voraussichtlich 1.120 Punkte.
Quelle

Der Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Jahr 2025 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro aus. Somit konnte der Haushalts- ausgleich trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, wie z. B. bei Bauvorhaben, Personalaufwendungen oder Energiekosten, hergestellt werden. Dies trotz einer bereits im Jahr 2024 durchgeführten Erhöhung der Kreis- und Schulumlage in Höhe von 2,4 Millionen, die sich auch im Haushaltsjahr 2025 voll auswirkt. Quelle: Allris

Anmerkung:
Im Doppelhaushalt wird für Ende des Haushaltsjahrs 2025 ein Überschuss von 154.434,00 Euro ausgewiesen. Bei diesem Ergebnis sind die schon beim Haushaltsbeschuss (März 2024) bekannte Steigerung der Kreisumlagen schlichtweg NICHT enthalten. Nur einen Tag nach Beschlussfassung des Doppelhaushalts der Stadt Rödermark, hat der Kreistag die bereits allseits bekannte Erhöhung der Kreisumlagen offiziell beschlossen. Wäre diese Mehrbelastung im Doppelhaushalt der Stadt Rödermark berücksichtigt worden, hätte sich statt eines kleinen Überschusses ein Defizit von geschätzten 4,4 Millionen Euro ergeben.

Weiß der Geier, warum man diese Mehrausgaben nicht im Haushalt aufgeführt hat. Die Bürgerinnen und Bürger wurden damit im Glauben gelassen, im Jahr 2025 sei die Haushaltslage wieder im grünen Bereich. Eine ehrliche, transparente Haushaltsplanung sieht anders aus.


Mittlerweile ist bedingt durch äußere Einflüsse mit Ausfällen bei den Erträgen sowie mit Mehraufwendungen zu rechnen: Es ergeben sich Minderträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 0,75 Millionen und legt man das Jahresergebnis 2024 zu Grunde, bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Quelle: Allris

Anmerkung:
Es ist schon erstaunlich, wie optimistisch ein Haushalt in Rödermark geplant wird. Mich beschleicht das Gefühl, dass man die fehlenden Einnahmen etwas schönrechnet, um sie den hohen Ausgaben anzupassen. Für 2025 hat man sich bei den Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KfA, Schlüsselzuweisung) um glatte 3.645.675,00 € verschätzt. Geplant waren 19.511.522,00, tatsächlich werden es voraussichtlich aber nur 15.865.847,00 € sein – also 3.645.675 € weniger bzw. eine Abweichung von etwa 18,7 %.

Ein Blick auf das Haushaltsjahr 2026 zeigt eine weitere Steigerung auf 20.111.516,00 €. Ich will es nicht verkomplizieren, aber als Faustregel gilt: Einer der Gründe für den Anstieg des kommunalen Finanzbedarfs sind unter anderem auch die niedrigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Merken: Im Haushaltsjahr 2023 konnte insbesondere aufgrund besonders niedriger Gewerbesteuereinnahmen im Referenzzeitraum bedingt durch die Coronakrise eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 16.277.600 € veranschlagt werden“ Quelle: Doppelhaushalt 2024/2025

Kommunaler  Finanzausgleich für 2025. Stahndn 05.05.2025
Kommunaler Finanzausgleich für 2025. Stand 05.05.2025

Insgesamt entsteht eine Mehrbelastung von 8,35 Millionen Euro, die sich rechnerisch um den Überschuss aus dem Haushaltsplan in Höhe von 0,15 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro reduziert. Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, sodass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt. Es wird vorgeschlagen, von den 6,2 Millionen Euro 4,2 Millionen Euro über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf nunmehr 1.250 Punkte vorzunehmen. Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen. Quelle: Allris

Anmerkung:
Meine Schätzung von Anfang 2025 war 6.529.661,00. Laut Verwaltung: ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt.
Was sagt uns das? Nach aktueller Vorausschau steht Rödermark Ende 2025 ohne Rücklagen da – mit einem deutlichen Defizit in der Stadtkasse. UND; Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
Die finanzielle Lage ist alarmierend. Verantwortlich hierfür sind maßgeblich der Magistrat sowie die schwarz-grüne Koalition, deren Entscheidungen zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Toll gemacht. 🙁

Doch damit nicht genug: Weitere erhebliche Ausgaben stehen bevor – beispielsweise für den Park an der Trinkbornschule, das Gelände rund um die Kirche, die Schule im Breidert, das alte Feuerwehrhaus um nur einige zu nennen. Diese Projekte treiben nicht nur die Verschuldung weiter in die Höhe, sondern erhöhen auch die Zinslast und die künftige Tilgungsverpflichtung der Stadt.

Da keine genauen Zahlen vorliegen, auf denen die von der Verwaltung genannte Vorschau basiert, lässt sich auch nicht beurteilen, ob das Defizit von 6,2 Mio. Euro auf einer ähnlich fehlerhaften Schätzung beruht wie die oben genannte Schlüsselzuweisung (KfA) für 2025. Zudem ist nicht ersichtlich, ob in der Vorschau die im letzten Finanzplanungserlass (Seite 5) abgesenkten Planzahlen zur Steigerung der Steuereinnahmen bereits berücksichtigt wurden. Es hat allerdings den Anschein, dass bei dem Bericht für Q1 noch die HÖHEREN Planzahlen -Finanzplanungserlass 2024- herangezogen wurden.

Schaut man sich der Bericht zu Q1 der Verwaltung an, wird man feststellen, dass dieser von gleichen Zahlen ausgeht, wie im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehen.

Q1 sieht nicht gut aus.

Damit dürfte auch die im Finzplanungserlass für 2025 vorgegebenen MINDERUNG der Steuereinnahmen NICHT eingearbeitet sein.

Siehe auch
» Sitzung zum Haushalt. Vorsichtshalber nicht öffentlich. Bis Juni kann die Grundsteuer B noch auf 1600 oder mehr Punkte angehoben werden. RÜCKWIRKEND AB 1.1.2025

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Per Beschluss fordert die Koalition den Magistrat auf, Kosteneinsparungen beim Personal zu entwickeln.

Tagesordnung Stadtverordnetenversammlung

Beschlussvorschlag:
Der Magistrat wird beauftragt, Vorschläge zur Einsparung von Personalaufwendungen zu entwickeln, die noch in diesem Jahr haushaltswirksam sind und geeignet sind, eine Belastung der Bürger mit Steuern zu begrenzen.
Quelle: Allris

Der Beschlussvorschlag ist eindeutig und muss den Verwaltungschef besonders schmerzen – denn nicht die Opposition, sondern die Koalition, bestehend aus Mitgliedern seiner eigenen Partei, stellt einen Antrag, den man sinngemäß wie folgt interpretieren könnte: Der Verwaltungschef geht nicht sorgsam mit Steuergeldern um. Die Koalition sieht sich gezwungen, einzugreifen und Bürgermeister Rotter und seinen Magistratsmitgliedern zu mehr Sparsamkeit in der Personalplanung aufzufordern.

Wie kann man aber in der Begründung die folgende Passage verstehen?
[..]Der Magistrat soll bis zur Entscheidung über den Hebesatz entsprechende Vorschläge machen.[..]
Da es sich um einen Antrag handelt, der erst in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss, kann die Verwaltung mit der Ermittlung von Einsparmöglichkeiten erst nach der Sitzung beginnen. In derselben Sitzung wird voraussichtlich auch über den Hebesatz entschieden.

Ein wenig befremdlich erscheint mir,
dass die Koalition aus CDU und Grünen den Magistrat (CDU-Bürgermeister1 und die Kämmerin (AL/Die Grünen)1) per Antrag auffordert, Vorschläge zur Einsparung von Personalaufwendungen zu entwickeln. Hätte die Verwaltungsspitze (Magistrat) nicht auch von sich aus auf diese großartige Idee kommen können? Hätte hier nicht der kurze Dienstweg mit anschließender Erfolgsmeldung ausgereicht? Positiv bei dieser Vorgehensweise dürfte sein, dass jetzt der Bürger vermuten könnte, dass auch die Koalition wohl nicht zufrieden ist mit der Arbeit des Bürgermeisters und der Ersten Stadträtin. Der Verdacht, dass es im Getriebe knirscht, drängt sich förmlich auf.

Eine Anfrage der FDP an die Verwaltung ist auch den Personalkosten gewidmet.
[..]In wie vielen und welchen Fällen wurde seit dem 05.03.2024 die von der Stadtverordnetenversammlung einstimmig beschlossene Wiederbesetzungssperre realisiert?[..]
Das ist Punkt eins von vier Punkten.
Siehe: Allris

1Hauptamtlicher Magistrat

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

Was genau bedeutet: bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen

Die Resignation in Rödermark – mit dieser Koalition und ihrem hauptamtlichen Magistrat treibt es mir den Puls bis ins Augenlid.


2025
8.350.000 € mögliche Entstehung Fehlbetrag 2025
-150.000 € Überschuss ordentliches Ergebnis Haushaltsplan 2025
----------------
8.200.000 € verbleibender Fehlbetrag 2025
-2.000.000 € Entnahme aus Rücklage
---------------
6.200.000 € verbleibender Fehlbetrag nach Entnahme Rücklage
ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
0 € Stand Rücklagen zum 31.12.2025

Quelle: Entwicklung Haushalt 2025

ca. 2.000.000 Erhöhung Kreis- und Schulumlage um 3,5 % bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
Dieser Satz bedeutet doch wohl: Die Kommune kann diese zusätzlichen 2 Millionen Euro aus ihrem aktuellen Haushalt nicht decken. Es handelt sich scheinbar um ein Defizit, das im Haushaltsplan als „nicht finanzierbar“ dargestellt wird.

Doch was genau heißt das eigentlich?
Wenn diese Zahlungspflicht gegenüber dem Kreis besteht, dann muss die Kommune sie auch leisten – unabhängig von ihrer Haushaltslage. Das wirft Fragen auf:

  • War die Grundsteuererhöhung um 450 Punkte zu niedrig angesetzt?
    Wenn klar war, dass 2 Mio. € mehr Kreis- und Schulumlagen anfallen, wäre dann nicht eine Erhöhung um 650 Punkte notwendig gewesen?
  • Was bedeutet „nicht finanzierbar ausgewiesen“ konkret?
    Ist das nur eine formale Haushaltskennzeichnung oder drohen den Bürgern weitere Belastungen, wenn keine zusätzlichen Einnahmen erschlossen werden?
  • Es lesen ja Stadtverordnete mit:
    Bitte erklärt doch einem Bürger (die Hoffnung stirbt zuletzt), was dieser Satz für die Bürger praktisch bedeutet.
    Könnte das ein Hinweis auf weitere Steuer- oder Gebührenerhöhungen sein?

    Übrigens: Ob die 2 Mio. € bereits im „verbleibenden Fehlbetrag von 6,2 Mio. € nach Rücklagenentnahme“ enthalten sind oder noch hinzukommen – in Rödermark fällt das kaum noch ins Gewicht. Ob 200, 400 oder 600 zusätzliche Prozentpunkte – auf die Grundsteuer kommt es ohnehin nicht mehr an. 🙁

    Dem aktuellen Magistrat traue ich mittlerweile weitere diesbezügliche Schreckensmeldungen zu.

    Es ist der hauptamtliche Magistrat gemeinsam mit seiner Koalition, der die Verantwortung dafür trägt, wie es heute um Rödermark bestellt ist – im Guten wie im Schlechten

     
    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

    Beherrscht der Beutetrieb um Fördergelder das kommunale Handeln?

    Kommunale Haushaltsplanung 2025 – alte Konzepte in neuer Realität?

    In Zeiten eines ausgeglichenen Haushalts hat Rödermark im Rahmen verschiedener Förderprogramme rund 15 Millionen Euro eingeplant. Im Idealfall übernimmt das Land Hessen zwei Drittel dieser Summe. Doch besonders im Bereich der Straßenbaumaßnahmen bleibt der Idealfall Wunschdenken – hier bricht die Förderung durch das Land drastisch ein. Siehe RiLiSe
    » ANBest-GK

    Seit 2019 haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für viele Kommunen massiv verschlechtert. Für Rödermark bedeutet das aktuell einen Finanzierungssaldo von -10.283.553 Euro. (Quelle) Bundesweit klafft in den kommunalen Haushalten ein Defizit von rund 25 Milliarden Euro. (Quelle)

    Angesichts dieser Entwicklungen stellt sich die Frage: Sind Projekte, die auf Grundlage der Haushaltslage von 2019 geplant wurden, heute überhaupt noch realisierbar? Müssen nicht dringend benötigte Vorhaben gestrichen werden?

    Erinnern Sie sich an den Protest der 13 Bürgermeister aus dem Kreis Offenbach? Sie wandten sich mit einer Petition an Bund und Land, in der sie mehr Unterstützung zur Erfüllung kommunaler Pflichtaufgaben forderten. Siehe

    Werden in den Kommunen nicht unbedingt notwendige Vorhaben gestrichen, belasten die verbleibenden Investitionen den laufenden Haushalt – in Rödermark scheut man dabei nicht bei Aussagen zum laufenden Haushalt den Vergleich mit Waterloo – und führen durch notwendige Kreditaufnahmen langfristig zu Lasten künftiger Generationen. Darüber hinaus werden dem Land Mittel entzogen, die es über den Kommunalen Finanzausgleich (KfA) an die Kommunen ausschütten könnte.

    Ich habe jedoch den Eindruck, dass bei vielen Kommunen weniger die Sinnhaftigkeit im Vordergrund steht, sondern vielmehr der Beutetrieb, möglichst viele Fördergelder zu ergattern – ob sinnvoll oder nicht.

    Belastung: Zum Nachrechen.
    Würde in beiden Fällen der Höchstsatz erreicht (15 Mio. förderfähige Ausgaben und idealerweise 1/3 Förderung), müssten in Rödermark rund 5 Mio. Euro finanziert werden. Bei einem Annuitätendarlehen über 5 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 20 Jahren und einem Zinssatz von 3 % ergibt sich eine jährliche Belastung von ca. 335.000 Euro. Die über die Laufzeit anfallenden Zinsen belaufen sich auf etwa 1,7 Mio. Euro.
    Dies entspräche einer Erhöhung der Grundsteuer B um ca. 35 Prozentpunkte.

    #Kommunalwahl2026
    Kommunalwahl 2026


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

    Thorsten Frei bei n-tv. So ist es. Den Euro kann man nur einmal ausgeben.

    Ein ganz normales Verhalten.
    Auch bei der Verwaltung (Magistrat) der Stadt Rödermark?

    Ab Minute 7:00.

    [..] Auch für die Politik gilt, dass man den Euro nur einmal asgeben kann.[..]
    [..] Regierungsverantwortung, dass man Schwerpunkte setzt und das bedeutet: wenn ich für etwas mehr Geld ausgebe, aber nicht mehr Geld über Steuer einnehme, dann muss ich eben an anderer Stelle etwas kürzertreten. Das ist ein ganz normales Verhalten[..]
    Quelle: Frühstart bei n-tv

    Veranstaltungshinweis
    [..]Darum geht es, wenn am Mittwoch, 23. April, ab 17.30 Uhr rund um die Mosaik-Kunstwerke informiert und zum Meinungsaustausch eingeladen wird. Vor Ort besteht die Möglichkeit, sich die Vorstellungen der Planer anzuhören, Schaubilder zu betrachten und eigene Vorstellungen einzubringen. Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung in die Kulturhalle verlegt.[..] Quelle: Roedermark.de

     
    Siehe auch
    » Magistrat äußert sich endlich mal -ein wenig- zum Haushalt.


    Rödermark intern
    Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
    Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.