
Zum geplanten Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Rödermark hat die FDP Rödermark 50 Fragen an die Verwaltung gestellt.
Hier die Fragen der FDP Rödermark und Antworten.
Hier der von Bürgermeister Ken eingebracht Haushaltsentwurf.
Blog für Rödermark. Nicht nur für Rödermark
Gesellschaft, Politik, Stadtverordnetenversammlung (Stavo), Infrastruktur

Zum geplanten Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Rödermark hat die FDP Rödermark 50 Fragen an die Verwaltung gestellt.
Hier die Fragen der FDP Rödermark und Antworten.
Hier der von Bürgermeister Ken eingebracht Haushaltsentwurf.
Sind sie nicht köstlich; die Politiker.
Man wird den Personalbestand in der Verwaltung Offenbach anheben. Wie bringt man es nun den Bürgern bei, die letztendlich diesen Personalbestand bezahlen müssen. Geld haben die in Offenbach scheinbar nicht. Ein Blick in eine Statistik hilft und siehe da, ich werde fündig. Man hat das Argument.
[..]Dabei habe man sich nur auf das Nötigste beschränkt. Ohnehin habe Offenbach unter hessischen Städten vergleichbarer Größe den geringsten Personalbestand. Quelle: op-online.de
Dass man sich in Offenbach aufgrund der miserablen finanziellen Lage kein zusätzliches Personal erlauben sollte, kein Wort. Eigentlich müsste man Personal einsparen!
Warum ich im „Blog für Rödermark“ etwas aus Offenbach schreibe? Ganz einfach, so verdummbeutelt man die Bürger.
Die am höchsten verschuldete kreisfreie Stadt Deutschlands ist die Stadt Darmstadt in Hessen (12.622 Euro je Einwohner). Auf Rang 2 folgt die Stadt Kaiserslautern in Rheinland-Pfalz, die sich eine Schuldenlast in Höhe von 12.334 Euro je Einwohner aufgebürdet hat. In der auf Rang 3 liegenden hessischen Stadt Offenbach am Main hat sich die Schuldenlast auf 12.136 Euro je Einwohner angesammelt. Den vierthöchsten Schuldenstand hat die Stadt Mainz in Rheinland-Pfalz (11.521 Euro je Einwohner). Die ebenfalls in Rheinland-Pfalz gelegene Stadt Pirmasens verzeichnet mit 9.764 Euro je Einwohner die fünfthöchste Verschuldung. Die Plätze 6 bis 10 im Schulden-Ranking belegen die Städte Oberhausen in Nordrhein-Westfalen (9.657 Euro je Einwohner), Ludwigshafen am Rhein in Rheinland-Pfalz (9.163 Euro je Einwohner), Mülheim an der Ruhr in Nordrhein-Westfalen (8.992 Euro je Einwohner), Hagen in Nordrhein-Westfalen (8.665 Euro je Einwohner) und Remscheid in Nordrhein-Westfalen (8.344 Euro je Einwohner).
Quelle: www.haushaltssteuerung.de
Rödermark. Haushaltseinbringung Doppelhaushalt 2017/2018
Zum ersten Mal seit 1997 gibt die Stadt 2018 nur so viel Geld aus wie sie einnimmt. Der Doppelhaushalt 2017/2018 weist in seinem zweiten Jahr einen Mini-Überschuss von 230 Euro aus. 2017 liegt das Defizit bei knapp 943.000 Euro. Damit erfüllt Rödermark die Vorgaben des Schutzschirmvertrags mit dem Land Hessen und ist 12,2 Millionen Euro alter Schulden los. [..] Lesen Sie den Artikel bei OP-Online
Downloads
» Entwurf Doppelhaushalt 2017-2018. Stand 11.10.2016
» Präsentation Haushalt 2017-2018
» Rede BM Kern zur Haushaltseinbringung 2017/2018.
Rödermark. Heute Stadtverordnetenversammlung (Stavo)

Die Unterlagen zur 6. öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung können Sie hier downloaden.
Beginn: 19.30h
Ort: Halle Urberach (Mehrzweckraum)
Lesen Sie auch den Artikel „Auf dem Weg zum Ausgleich“ bei OP-Online.
Siehe auch
Herr Bürgermeister Kern. Das war eine Frechheit von Ihnen.
Vorschau auf den Haushalt 2017 und Nachschau Haushaltsgenehmigung Doppelhaushalt
Wenn eine Kommune nach den Haushaltsberatungen den Haushalt mit Stimmenmehrheit verabschiedet hat, bedeutet das nicht gleichzeitig, der Haushalt hat jetzt seine Gültigkeit. Der Haushalt der Stadt Rödermark muss, da wir eine Schutzschirmkommune sind, vom Regierungspräsidenten (RP) abgesegnet werden. In einer Haushaltsgenehmigung werden auch Vorgaben angegeben, die bei Nichteinhaltung einen zukünftigen Haushalt „nicht genehmigungsfähig“ machen könnten.
Ich kann mir gut vorstellen, wenn Rödermark nicht den ERSTEN Doppelhaushalt in der Geschichte Rödermarks für 2015, 2016 beschlossen hätte, hätte schon in der „Vorgabe für 2016“ stehen können (ersetzen sie 2017 durch 2016):

Der RP „Die Stadt Rödermark mit der Verfügung vom 23.6.2015 WIEDERHOLT darauf aufmerksam gemacht hat, eine Straßenbeitragssatzung* zu erlassen und zu vollziehen„. Es wird demnach wohl bald an der Zeit sein, dies auch zu tun; einen Straßenbeitrag zu erlassen. Obwohl BM Kern am 24.03.2015 (Link zu Quelle weiter unten) davon sprach – von einer Straßenbeitragssatzung* soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden -. Sagen kann er es ja. Aller Voraussicht ist BM Kern ab 2017 im Ruhestand.
» Rödermark verzichtet ERNEUT auf Umsetzung von straßenbeitragsfähigen Maßnahmen.
Zusammen mit der Aussage von BM Kern würde das bedeuten: – Rödermark lässt weiterhin die Straßen verrotten, damit der Haushalt genehmigt wird.- UNGLAUBLICH. Ein für mich nicht nachvollziehbares Handeln. Es wird den Bürgen auch kein Lösungsweg aufgezeigt, wie man die notwendigen Sanierungen finanziert kann/wird. Ich gehe noch weiter. Die CDU hat zwar nach der Kommunalwahl im März Stimmen verloren, ist aber die stärkste Fraktion geblieben. Jetzt muss nur noch in 2017 ein CDU-Bürgermeister her. Wenn das dann alles in trockenen Tüchern ist, wird die Keule ausgepackt. Die straßenbeitragsfähigen Maßnahmen belaufen sich mittlerweile auf 15.000,000,00 Euro.
Der RP schreibt weiter: [..]die Einführung einer Straßenbeitragssatzung (Anm. z.B. wiederkehrende Beiträge) nunmehr unverzüglich in Angriff zu nehmen, um gegebenenfalls dringende Straßenbaumaßnahmen in den Jahren ab 2017 vornehmen zu können.[..] Ich entnehme dem Satz, dass auch der RP die gewaltigen Kosten für Straßenbaumaßnahmen, die sich in Rödermark seit Jahren der Untätigkeit (grundhafte Sanierung) angesammelt haben, kennt.
Es ist für mich nicht zu erkennen, dass sich die Stadt in Vorbereitung zu einer Satzung zu einem Straßenbeitrag befindet. Die Vorbereitung für eine Satzung, zu z.B. wiederkehrende Beiträge, dürfte für die Verwaltung einen Zeitraum von mehr sechs Monate bis 1,5 Jahre bedeuten. (Stadt Borken.[..] gehen im Moment mit einer Vorlauffrist von bis zu eineinhalb Jahren aus.[..])
Leute, da bis heute weder Bürgermeister noch Erster Stadtrat uns mitteilen kann oder will, wie man das Abarbeiten dieser Last (15.000.000,00) bewerkstelligen kann, fühle ich mich nicht wohl. Die Aussage von BM Kern, getroffen am 24.3.2015 […]Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung* beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 –
In Rödermark fangen die Verantwortlichen schon an zu stöhnen an, wenn der Stadtbus finanziert werden muss.
Siehe: Rödermark. Geht der Stadt das Geld aus? Der Betrag wird erst im Haushalt 2017 irgendwie bereitgestellt werden müssen. Und jetzt stehen da 15.000.000,00 an. Ca. 3.000.000,00 mehr wie Rödermark im Zuge – Rettungsschirm – vom Land Hessen übernommen.
Hoffentlich ist alles VOR DER BÜRGERMEISTERWAHL GEKLÄRT. Man wird es daran erkennen können, wenn die Beratung zu Haushalt im Ratssystem auf der Tagesordnung steht.
*Straßenbeitragssatzung. Kann auch wiederkehrende Beiträge sein.
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag, wiederkehrende Beiträge
» Genehmigung Doppelhaushalt 2015/2016