Heute im Bundestag (HiB). Fracking

Deutscher Bundestag
Deutscher Bundestag

Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking
Klimaschutz und Energie/Unterrichtung

Berlin: (hib/MIS) Die Expertenkommission Fracking sieht keinen Anlass für eine Neueinschätzung des Themas Frakcking. Das geht aus einer Unterrichtung (20/12292) durch die Expertenkommission Fracking zu ihrem Tätigkeitsbericht 2024 hervor. Diese Technologie wird bei der Förderung von Erdgas, Erdöl und Erdwärme eingesetzt, indem Risse im Gestein erzeugt werden, durch die die Fluide gepumpt werden.

Mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 habe die Kommission ihre Aufgaben im Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt, heißt es in dem Bericht. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass danach keine weiteren Studien mehr beauftragt wurden und auch keine relevante Fachliteratur erschienen sei , die eine Neubewertung oder Ergänzung erfordern würde. Erprobungsmaßnahmen wurden nach Kenntnis der Expertenkommission nicht beantragt und seien auch nicht zu erwarten. Es lägen keine regional- und standortspezifischen Informationen vor, die wissenschaftlich-technisch ausgewertet werden könnten. Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort.
Quelle: www.bundestag.de/hib

Mit der fachlichen Grundlage des seit 2021 vorliegenden Berichtes kann nach Einschätzung der Expertenkommission die Prüfung des Deutschen Bundestages zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten (nach § 13a Absatz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG) vorgenommen werden.
Die mit dem Bericht 2021 vorgelegten Ergebnisse und daraus abgeleiteten Empfehlungen gelten somit unverändert fort. Die Expertenkommission Fracking hat damit ihre substantiellen Aufgaben erfüllt.
Ob die Option von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten in Betracht gezogen wird, muss einem umfassenden politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozess unterzogen werden. Bei diesem müssen neben klima- und geopolitischen Aspekten auch ökologische, gesellschaftliche, wirtschaftliche und gesundheitliche Belange betrachtet werden.
Der Sachverhalt des Berichts der Expertenkommission Fracking aus dem Jahr 2021 wurde am 21. Juni 2023 vor dem Ausschuss des Deutschen Bundestags für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz mündlich erläutert.
Siehe: Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking

Somit sind die wichtigen geowissenschaftlichtechnischen Grundlagen vorhanden, eine Entscheidung zum Fracking unkonventionellerLagerstätten auf Basis gemäß § 13a des Wasserhaushaltsgesetzes im politischen Raum treffen zu können.
So zu lesen in dem oben erwähnten dritten Bericht Ende Juni 2021

In 2024: Bis zum Zeitpunkt dieser Berichterstattung lagen der Expertenkommission keine Informationen über Anträge für Erprobungsmaßnahmen vor. Diese würden bei den zuständigen Landesbehörden zuvor zur Prüfung eingereicht werden. Quelle: Bericht der Expertenkommission Fracking, Juni 2024. Seite 4


Nachtrag 28.07.2024
» Erdgasbohrungen in Bayern


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung 2024


Vorweg. Der Bericht ist schwere Kost. Kaum vorstellbar, dass viele Bürger diesen Bericht lesen werden.

Gleichwertige Lebensverhältnisse bilden die Grundlage für eine resiliente Gesellschaft mit fairen Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hat daher am 03.07.2024 gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck den ersten Gleichwertigkeitsbericht der Bundesregierung in der Bundespressekonferenz vorgestellt. Als Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode soll er den Sachstand und die Fortschritte zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent machen.
Quelle: www.bmi.bund.de


» Download Gleichwertigkeitsbericht

Erläuterung zu den Abbildungen im Gleichwertigkeitsbericht
Im linken oberen Teil der Abbildung ist eine Deutschlandkarte zu sehen, die für die einzelnen Indikatoren räumliche Strukturen auf Ebene der 400 Kreise und kreisfreien Städte darstellt. Kreise und kreisfreie Städte, die Teil des Fördergebiets der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW, siehe Abbildung 85) sind und damit als strukturschwach gelten, sind fett umrandet. Werte rund um den Median sind weiß dargestellt. Kreise, deren Werte unter dem Median liegen, sind rot dargestellt, Kreise, deren Werte über dem Median liegen, blau.

Der rechte Teil der Abbildung ermöglicht Aussagen zum Ausmaß der regionalen Unterschiede bezogen auf die jeweiligen Indikatoren und dazu, ob diese in den letzten Jahren eher zu- oder abgenommen haben. Gedanklich werden die Kreise hierzu in aufsteigender Reihenfolge der jeweiligen Indikatorwerte sortiert. Die Tabelle enthält die wichtigsten Kennziffern zur Verteilung jeweils für den Beginn und das Ende des betrachteten Zeitraums sowie der prozentualen Veränderung im Zeitablauf. Explizit dargestellt werden der Mittelwert über alle Kreise hinweg ebenso wie der Indikatorwert des Medians – also jenes Kreises, der genau in der Mitte der Verteilung liegt, für den folglich gilt, dass 50 Prozent der Kreise einen kleineren Indikatorwert und die anderen 50 Prozent der Kreise einen größeren Indikatorwert aufweisen. Zusätzlich sind in der Tabelle die Mittelwerte der jeweils oberen und unteren 10 Prozent und 50 Prozent der Kreise enthalten.

Für den jeweils aktuellsten Zeitpunkt wird die Verteilung der Kreise ergänzend mit Hilfe einer Boxplot-Abbildung veranschaulicht (unterhalb der Tabelle), in der jeder Kreis mit einem farbigen Punkt (rot, gelb, blau) entsprechend seines Indikatorwertes angeordnet ist. Die 25 Prozent der Kreise mit den niedrigsten Indikatorwerten sind rot dargestellt, die 25 Prozent der Kreise mit den höchsten Indikatorwerten blau. Dazwischen erstreckt sich vom unteren Quartil („25 Prozent-Quartil“) zum oberen Quartil („75 Prozent-Quartil“) die sogenannte Box mit den restlichen 50 Prozent der Kreise, die im mittleren Bereich der Verteilung liegen (gelb). Die Quartile erleichtern die Analyse der Verteilung und geben Hinweise auf die Streuung.

Im unteren Teil der Abbildung wird dargestellt, wie sich die vier siedlungsstrukturellen Kreistypen (siehe Textziffer 266) in Bezug auf den Stand und die zeitliche Entwicklung des jeweiligen Indikators voneinander unterscheiden.

Werte rund um den Median sind weiß dargestellt. Kreise, deren Werte unter dem Median liegen, sind rot dargestellt, Kreise, deren Werte über dem Median liegen, blau

» Download Gleichwertigkeitsbericht
 
Meine Meinung. Mit solchen Berichten entfernt sich die Politik immer schneller vom Normalbürger.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Gute Arbeit muss auch gut bezahlt werden.

03. Abgeordnetenentschädigung steigt um sechs Prozent
Bundestagsnachrichten/Unterrichtung

Berlin: (hib/VOM) Die Abgeordnetenentschädigung erhöht sich zum 1. Juli 2024 von bisher 10.591,70 Euro um sechs Prozent auf 11.227,20 Euro. Wie aus einer Unterrichtung (20/11298) durch Bundestagspräsidentin Bärbel Bas hervorgeht, regelt das Abgeordnetengesetz, dass die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes der Bundestagspräsidentin die Entwicklung des Nominallohnindex mitteilt und die Bundestagspräsidentin danach den angepassten Betrag der Entschädigung in einer Bundestagsdrucksache veröffentlicht. In dem Schreiben der Präsidentin des Statistischen Bundesamtes vom 18. März 2024 wird die Erhöhung des Nominallohnindex mit 6,0 Prozent beziffert.

Das gleiche Verfahren gilt für die Anpassung der fiktiven Bemessungsbeträge für die Altersentschädigung nach den Paragrafen 35a und 35b des Abgeordnetengesetzes. Der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung der Abgeordneten, die am 22. Dezember 1995 dem Bundestag angehörten, ehemalige Mitglieder des Bundestages und ihre Hinterbliebenen steigt von 9.055,77 um sechs Prozent auf 9.599,12 Euro. Für alle bis zum 31. Dezember 2007 entstandenen Ansprüche und Anwartschaften von Mitgliedern des Bundestages, ehemaligen Mitgliedern und ihren Hinterbliebenen erhöht sich der fiktive Bemessungsbetrag für die Altersentschädigung von 10.133,36 Euro um sechs Prozent auf 10.741,36 Euro.

Quelle
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de

Empfänger von „Demokratie leben!“ aufgelistet

Berlin: (hib/BAL) Die Empfänger von Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ listet die Bundesregierung in einer umfangreichen Tabelle in ihrer Antwort (20/10952) auf eine Kleine Anfrage (20/10345) der AfD-Fraktion auf. Diese wollte unter anderem Auskunft über die „Durchleitung von Fördermitteln an andere Nichtregierungsorganisationen“ erhalten.

Konkret fragten die Abgeordneten unter anderem nach „Erst-, Zwischen- oder Letztempfängern“ aus dem Bundesprogramm. In der Antwort schreibt die Bundesregierung unter anderem: „Eine zentrale Übersicht über die Durchleitung von Fördermitteln von Nichtregierungsorganisationen an andere Nichtregierungsorganisationen besteht nicht.“ Die Kleine Anfrage war eine Nachfrage zu den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen auf Bundestagsdrucksachen 20/7884 und 20/8838.

» Finanzierung von Nichtregierungsorganisationen (PDF)


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Neues Bürokratiemonster. 5.000 neue Stellen. FDP ist dagegen.

Verwaltungskosten für die Administration der Kindergrundsicherung. 0,41 Milliarden Euro im Jahr 2025.
Ja. Im Koalitionsvertrag haben sich alle drei Fraktionen für die Einführung einer Kindergrundsicherung ausgesprochen. Es steht aber kein Wort darüber, dass die Fraktionen dazu einem Bürokratiemonster zustimmen müssen. Ich bin der FDP und Teilen der SPD Fraktion dankbar, dass man einem solchen Vorhaben sehr kritisch gegenübersteht und dringendst eine Nachbesserung fordert. Eine halbe Milliarde ist schon eine Hausnummer.


Lisa Paus (Grüne) möchte zur Auszahlung der geplanten Kindergrundsicherung 5000 neue Arbeitsstellen in der Verwaltung einrichten.

Der FDP-Politiker verwies darauf, dass eines der vereinbarten Ziele der Kindergrundsicherung ein Abbau von Bürokratie gewesen sei. »Es ist auch Lisa Paus‘ Geheimnis, wie 5000 neue Stellen im Bürokratieapparat zu weniger Bürokratie führen sollen«, sagte er.
Hier der ganze Artikel zu diesem Vorhaben


Wenigstens ein Bürokratiemonster muss sterben
[..]Normalerweise läuft die Arbeitsteilung zwischen Liberalen und dem linken Duo des Ampeltrios so, dass die FDP Abstriche bei Sozialprojekten fordert und SPD und Grüne empört reagieren. Dass es diesmal anders ist, lässt aufhorchen: [..]
Lesen Sie den Artikel bei wiwi WirtschaftsWoche


Den Sozialstaat fitter, nicht fetter machen.
Finanzminister und FDP-Chef Christian Lindner findet die Vorstellung, dass der Staat eine „Bringschuld“ bei Sozialleistungen habe, „verstörend – erst recht, wenn dafür 5000 neue Staatsbedienstete eingestellt werden müssen.“ [..] Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Gyde Jensen lassen Paus Äußerungen ebenfalls „ratlos zurück“. Paus habe sich mit ihren jetzigen Vorstellungen „meilenweit vom Koalitionsziel entfernt“. Dieses habe darin bestanden, „bestehende Leistungen für Familien zu bündeln und diese digital zugänglich zu machen“. In den bisherigen Verhandlungen habe Paus keinen Gesetzentwurf präsentieren können, „der dem Ziel der Bekämpfung von Kinderarmut in irgendeiner Weise entsprechen kann. Quelle


Trotz der FDP-Bedenken gegen die Gesetzespläne sieht der SPD-Sozialexperte Martin Rosemann die Schuld für eine mögliche Verzögerung nicht beim Koalitionspartner, sondern eher beim grün geführten Familienministerium. Quelle Wirtschaftswoche


Das Ganze erinnert mich ein wenig an Habecks Heizungsgesetz.
Siehe auch
» Das grenzt an Ignoranz
» Koalitionsvertrag


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.