Leserbrief BI VER
Zugestellt von Christian Hirsch
Wie Bürgermeister Jörg Rotter mitteilte, wurde im Fall der bei der Stadtranderholung verhängten Strafzettel sei Ermessensspielraum als Bürgermeister genutzt – die Bußgelder werden nicht vollstreckt. Diese Entscheidung ist richtig, notwendig und ein deutliches Signal an die Ordnungsbehörde.
Dass ehrenamtlich Engagierte, die ihre Freizeit investieren, um Kindern schöne Ferientage zu ermöglichen, überhaupt ins Visier von Ordnungskräften geraten, ist kaum nachvollziehbar.
Und das nur, weil sich einige Anwohner im Waldrandbereich über geringfügige Verkehrsverstöße beschwert haben. Hier hätte, wenn überhaupt, eine mündliche Verwarnung völlig ausgereicht.
Besonders ärgerlich ist dabei die ungleiche Gewichtung solcher Beschwerden:
Wenn sich Waldrandbewohner einmal äußern, wird sofort gehandelt.
Wir hingegen beschweren uns seit über sechs Jahren über massive Verkehrsprobleme in Rödermark – ohne sichtbare Wirkung.
Abendliche und nächtliche Raserei durch ein bestimmtes Klientel, zunehmender Lärm, rücksichtsloses Verhalten und immer mehr Rotlichtverstöße auf den Durchgangsstraßen: All das ist bekannt, dokumentiert – und bleibt dennoch unbehelligt.
Dieses Missverhältnis wirft unangenehme Fragen auf. Die Ordnung wird offenbar nicht dort durchgesetzt, wo extreme Gefahr besteht, sondern dort, wo sich bestimmte Anwohner besonders schnell Gehör verschaffen. Das ist zutiefst ungerecht – und ein falsches Signal an all jene, die sich für das Gemeinwohl im Ganzen einsetzen.
BI BIVER