Nach Heusenstamm jetzt Mühlheim. Kanaluntersuchung.

Nachtrag 20.06.2022 Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



Nach Heusenstamm (siehe Offenbach-Post ) warnt jetzt auch die Stadt Mühlheim vor » Kanaltest «

Stadt Mühlheim warnt die Bürger:
Derzeit sind KEINE Firmenvertreter in Sachen Abwasserkanäle im Auftrag der Stadt unterwegs.

Die Firmenvertreter berufen sich auf die geltenden Gesetze. Es werden Videountersuchungen und Dichtheitsprüfungen für die Abwasserleitungen angeboten. Die Stadtverwaltung Mühlheim rät von voreiligen Untersuchungen dringend ab.
 
Siehe auch diesen Artikel: Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.
 
Die Kanalüberprüfung wird uns wohl die nächste Zeit richtig beschäftigen. Für Betrügerfirmen wird das eine richtig gute Einnahmequelle. Nicht oder schlecht informierte Bürger werden diesen Betrügern aufsitzen.
Die Liste der Pressemitteilung, ähnlich der der folgenden, könnte beliebig weitergeführt werden.
 
Stadt Nidderau

Die Stadt Nidderau und die Stadtwerke Nidderau möchten ihre Bürger/innen darauf aufmerksam machen, dass Vertreter bzw. Mitarbeiter von verschiedenen Firmen zur Untersuchung der Hausanschluss- bzw. Grundstücksleitungen im Stadtgebiet Nidderau unterwegs waren und sind. Diese privaten Firmen arbeiten nicht im Auftrag der Stadt Nidderau/Stadtwerke Nidderau und stimmen auch ihre Auftragsleistungen nicht mit den Stadtwerken Nidderau ab.
Pressemeldung Nidderau.


Stadt Gross-Umstadt

….Zwischenzeitlich tummeln sich jedoch auf dem Markt diverse Anbieter, die Grundstückseigentümer schon jetzt anschreiben und mit Hinweis auf die gesetzliche Verpflichtung Untersuchungen der Kanalleitungen anbieten.
Pressemitteilung Groß-Umstadt


#Kanaluntersuchung #Dichtigkeitsprüfung #Kanal

Polizei warnt. Abgezockt an der Haustür.

Nachtrag 20.06.2022 Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



Bereits im Oktober 2009 habe ich die Stadt Rödermark angeschrieben und um Aufklärung bezüglich der geforderten Kanalüberprüfung gebeten. Antwort KEINE. Es hätte erst mal schon eine Eingangsbestätigung der Stadt Rödermark gereicht. Eine Suche auf der Home-Page der Stadt Rödermark nach » Kanaluntersuchung « bringt zu diesem Thema keinen Treffer.

Wann werden wir in Rödermark informiert? Was haben die Hausbesitzer für die Überprüfung der privaten Abwasserleitungen genau zu unternehmen? Die Stadt kann sich zwar auf die Herausgabe eines Infoblattes berufen. Aber von der Existenz eines solchen hatte bis zum Februar 2010 noch nicht einmal die im Stadtparlament vertretenden Parteien eine Ahnung. Die Aussage der Stadt, dem Entsorgungsfahrplan habe diese Information beigelegen, kann ich nicht abstreiten. Nur, ich kann mich absolut nicht daran erinnern und diejenigen, die ich gefragt habe, ebenfalls nicht. Die Stadt beruft sich auf fehlende Informationen der EKVO ( EigenKontrollVerOrdnung ): „Die notwendigen Details werden erst im April 2010 verabschiedet“.

Die Stadt wird uns dann » Nach der Veröffentlichung der EVKO « informieren.

Wie eine solche Information aussehen kann, zeigt eine Broschüre aus NRW

In Hessen müssen aufgrund von § 43.2 des Hessischen Wassergesetzes alle Anschlusskanäle zwischen der öffentlichen Kanalisation und der Hauswand auf ihren Zustand überwacht werden. Die Überwachung muss die Kommune veranlassen oder selbst vornehmen. Industriegrundstücke mit einem bestimmten Abwasseraufkommen unterliegen zudem der Hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO).
 
Auf was wartet die Stadt?
In jedem Falle gilt DIN 1986-30 und dass alle Grundstücksbesitzer bis spätestens 31.12.2015 dazu verpflichtet sind, eine Erstprüfung ihrer Abwasseranlagen durchführen zu lassen. Die Norm lässt wenig/keinen Spielraum. Nur muss die Stadt Rödermark die verbindlichen Prüfprotokolle zur Verfügung stellen.
 
Laut der Entwässerungssatzung der Stadt Rödermark müssen die Hausanschlüsse an die Anschlussleitung angeschlossen sein. Die Anschlussleitung wiederum ist Sache der Stadt.
Auszug aus der Entwässerungssatzung

Die Anschlussleitung wird ausschließlich von der Stadt hergestellt, erneuert, verändert, unterhalten oder beseitigt

Die Stadt wartet auf die EKVO!
Sagt die EKVO etwas darüber aus, wie die privaten Hausanschlüsse (Der Anschluss bis zur Anschlussleitung) zu überprüfen sind? Ein erster Anruf EKVO brachte keine erschöpfende Auskunft. Man sagte mir: „Wir sind nicht für die privaten Anschlüsse zuständig. Ich bin aber nicht ganz sicher. Sprechen Sie mit H. Müller 0611-6939-107. “ Ich habe H. Müller noch nicht erreicht.

Aktueller Hinweis zur Rechtslage:
Die angekündigte EKVO ist nicht – wie ursprünglich vorgesehen – zum 1. Januar 2010 in Kraft getreten. Seitens des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMULV) wird darauf hingewiesen, dass trotz der bestehenden Regelungslücke, die das Außerkrafttreten der EKVO nach sich zieht, die Unternehmer von Abwasseranlagen nach § 46 Abs. 1 HWG einen ordnungsgemäßen Betrieb ihrer Anlagen sicherzustellen haben. Das HMULV sieht keinen Anlass, von der bisherigen Vorgehensweise hinsichtlich des Betriebes und Überwachung der Abwasseranlagen abzuweichen. Es wird angestrebt, die erforderliche Rechtssicherheit möglichst bis zum 1. April 2010 herzustellen und die neue EKVO in Kraft zu setzen.

Quelle: EKVO

 
Was steht da geschrieben. » Unternehmer von Abwasseranlagen …[]….die erforderliche Rechtssicherheit möglichst bis zum 1. April 2010 herzustellen «
Was um Himmelswillen hat » Rechtssicherheit « mit dem Verfahren ( Druckprüfung, Sichtprüfung ) zu tun?

Es kann doch wohl nicht sein, dass die Informationen nur dann fließen, wenn Bürger Ganoven aufgesessen sind. Siehe Bericht in der Offenbach-Post.

Solange keine ausreichenden Informationen von der Stadt im » Neues Heimatblatt Rödermark bzw. Home-Page der Stadt Rödermark « gibt, werden ahnungslose Opfer von heimtückischen Ganoven schnell gefunden. Diese argumentierten mit der Novellierung des Hessischen Wassergesetzes. Danach sind Hausbesitzer verpflichtet, den Zustand der Abwasserleitung überprüfen zu lassen. Die Ausgaben der Hausbesitzer ( nach Schätzungen ist ca. jeder 5. Hausbesitzer betroffen ) für die anstehende Kanaluntersuchung sind nicht gerade niedrig.

Auszug aus der NRW-Broschüre

Die Kosten für die Prüfung der Schmutzwasserleitungen eines Einfamilienhauses betragen etwa 300 – 500 €. Dagegen sind die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes unter einem Mehrfamilienhaus höher und müssen im Einzelfall ermittelt werden.
Beim Einholen der Angebote sollten Sie darauf achten, dass alle Leistungen, wie z.B. die Reinigung und die vollständige Dokumentation enthalten sind.

Durch die fehlenden Informationen seitens der Stadt Rödermark macht es den Ganoven leicht, in Rödermark Opfer zu finden.
 
Informieren Sie sich bei der Stadt Rödermark unter 06074-911-236

Siehe auch den Bericht vom 01.02.2010: Kanaluntersuchung in Rödermark.
sowie vom 05.02.2010: Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
 
 
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Beweist eine Kamerainspektion die Dichtheit?
Nein. In der Abwassersatzung der Stadt Göttingen ist geregelt, dass Schmutzwasserleitungen wasserdicht und dicht gegen den Einwuchs von Wurzeln sein müssen. Prüfverfahren für die Wasserdichtheit sind je nach Art des Kanals in der EN 1610 und im Merkblatt 143/6 DWA (ehemals ATV) beschrieben. Mit einer Kamera-Inspektion lässt sich kein Dichtheitsnachweis führen, es können nur sichtbare Schäden und damit Undichtigkeiten festgestellt werden. Langjährige Erfahrungswerte aus Göttingen haben gezeigt, dass auch ein Großteil der optisch unauffälligen Kanäle bei einer Prüfung mit Wasser „durchfallen“.
Quelle: stadtentwaesserung.goettingen.de
 
Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025

Veröffentlicht unter Kanal

Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung

Nachtrag 20.06.2022 Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



In diesem Blog wurde am 01.02.2010 unter den Titel: » Kanaluntersuchung in Rödermark « über dieses Thema berichtet.

Heute erhielt ich von Herrn Lauer, SPD, die folgende Information.

Hallo Herr Donners,

ich habe zwischenzeitlich Antwort vom 1. Stadtrat Alexander Sturm hierzu erhalten!

Im Dezember 2009 haben die KBR dazu ein Infoblatt erstellt (Anlage), welches auch in den Rathäusern ausliegt und mit dem Entsorgungsfahrplan an alle Haushalte verteilt wurde.

Dieses wird in den nächsten Tagen ins Internet der Stadt gestellt und als Pressetext an die Medien zur Veröffentlichung weitergegeben.
Nach Angaben des Hess. Städtetages ist das Ministerium bestrebt die neue EKVO zum 1. April 2010 in Kraft zu setzen.

Ich denke, wir haben jetzt etwas mehr Klarheit und Ihre Anfrage ist damit zufriedenstellend beantwortet.

Grüße

Armin Lauer

Vielen Dank Herr Lauer.

Da hat ja die Stadt viel unternommen, um die Bürger zu informieren. Leider ist das bei mir (und auch bei vielen Anderen) nicht angekommen.
Das ausgelegte Informationsblatt habe ich von Herrn Lauer zugestellt bekommen und auf meinen Server zum Abruf abgelegt. Hier das Informationsblatt.
 
 
Da stehen uns in Rödermark (Schätzungen sagen, jede 5. Immobilie ist davon betroffen) zu den Kosten für die Untersuchung der Hausanschlussleitungen evtl. auch noch die Straßenbeitragssatzung ins Haus.
 
Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025
 

Kanaluntersuchung in Rödermark. Schnelle Antwort von der FDP und SPD

Nachtrag 20.06.2022 Neuer Passus im Gesetz.
ALT: 5. Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen. Siehe

NEU: 2. (2) Diese Verordnung gilt nicht für Zuleitungskanäle zu öffentlichen Kanälen, in denen ausschließlich häusliches Abwasser nach Anhang 1 Teil A Nr. 1 der Abwasserverordnung, Niederschlagswasser oder häusliches Abwasser gemeinsam mit Niederschlagswasser abgeleitet wird. Siehe



Nachtrag 05.10.2011
Kanalüberprüfung Dichtheitsüberprüfung bis 2025


Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Anschlusskanäle und Grundleitungen innerhalb des privaten Grundstückes Jahr 2015 auf Dichtigkeit überprüfen zu lassen.
 
Das ist Fakt!? Nur was genau habe ich als Grundstückseigentümer zu unternehmen? Viele Städte, zumindest in NRW, haben ihre Bürger mit Informationen versorgt. Für Rödermark habe ich solche Informationen noch nicht erhalten.

Man kann natürlich sagen „bis 2015 ist ja noch viel Zeit“. Aber bedenken Sie folgendes:

Ich würde gerne (wie bestimmt auch alle Rödermärker) die Untersuchung durch ein im Ort ansässiges Unternehmen durchführen lassen. Wenn ich davon ausgehe, dass max. drei Untersuchungen pro Tag durchgeführt werden können, sind das auf das Jahr gerechnet max. 720 Grundstücke. Da die Unternehmen aber noch andere Aufgaben haben, kann das bis 2015 ENG werden.

Ich bin sicher, dass wir uns bald in Rödermark vor unseriösen Angeboten diesbezüglich nicht mehr retten können. Sogenannte » freie Handelsvertreter « stehen bereit, um Ihnen das Geld aus der Tasche ziehen zu können. Solange wir keine genauen Informationen haben, wird denen das auch gelingen.

Im Oktober 2009 habe ich die Stadt Rödermark angeschrieben und um Aufklärung gebeten. In der Mail wurde auch auf den folgenden Artikel hingewiesen:
Ist Ihr Hausanschlusskanal dicht? Neues EU-Kanal Gesetz. Kanalüberprüfung.

Die Antwort: Nix.

Gestern habe ich die SPD, AL/Die Grünen und die FDP gebeten; Auskunft einzuholen. Schon gestern Abend wurde von der FDP der Mail-Eingang bestätigt und heute Mittag lag im Postfach folgende Antwort:

Antwort von Herrn Hans Gensert (FDP) auf meine Anfrage.

Guten Tag Herr Donners, aus der Fachabteilung erhielt ich folgende Information:

in Hessen sind die Regelungen über die Untersuchung von privaten Hausanschlüssen noch nicht endgültig in Kraft getreten.

Die Fachabteilung empfiehlt allen Hauseigentümern vorerst keine eigenen Untersuchungen zu beauftragen ( außer bei akuten Schäden).
Sobald die Regelungen in Kraft getreten sind wird in der Presse der weitere Fortgang berichtet.

Ansprechpartner der Stadt ist Sven Dietrich Tel 06074 911236.
Ich hoffe Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Hans Gensert

Herr Gensert, vielen Dank für die schnelle Reaktion.

WICHTIGE AUSSAGE IN DER MAIL

Die Fachabteilung empfiehlt allen Hauseigentümern vorerst keine eigenen Untersuchungen zu beauftragen

Noch keine Untersuchungen beauftragen. Also, jedes auch noch so verlockendes Angebot zurzeit ablehnen..

Sobald die Regelungen in Kraft getreten sind …..

Da soll die Stadt aber einmal Dampf machen, damit hier Klarheit herbeigeführt wird. Nicht das die Bürger 5 vor 12 die Information bekommen und jetzt hat der ortsansässige Unternehmer keine Termine mehr frei. Dann kein Umsatz für Rödermark. Weniger Gewerbesteuer.

Nachtrag 04. Februar 2010
Antwort von der SPD Herrn Lauer.

Offenbar haben sich mit der „Richtlinie des Europäischen Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser“, der sog. Abwasserrichtlinie (91/271/EWG) [1], die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, bestimmte Anforderungen an das „Sammeln, Behandeln und Einleiten von kommunalem Abwasser und das Behandeln und Einleiten von Abwasser bestimmter Industriebranchen“ in der Europäischen Gemeinschaft einzuhalten (siehe auch).

Grundstückseigentümer sind danach gesetzlich offenbar dazu verpflichtet worden, Grundleitungen und Anschlusskanäle innerhalb eines privaten Grundstückes zu überprüfen, instand setzen und sanieren zu lassen. Bundesweit entscheidend ist für private Grundstückseigentümer wohl § 18 b des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit DIN 1986-30. Demnach ist eine Dichtheits-Erstprüfung sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31. Dezember 2015 durchzuführen. In jedem Falle gilt offenbar die DIN 1986-30, sodass alle Grundstücksbesitzer bis spätestens 31.12.2015 dazu verpflichtet sind, eine Erstprüfung ihrer Abwasseranlagen durchführen zu lassen.

Wie besprochen, wäre es schön, wenn wir hierzu eine erste Einschätzung der KBR in der nächsten Betriebskommissionssitzung erhalten könnten.
 

Anfrage an die Stadt
Ist das Thema bei den KBR bereits bekannt?
Wie wird es inhaltlich bewertet?
Wie gedenkt man hier weiter vorzugehen? I
Ist daran gedacht, die Bürger Rödermarks hierüber aufzuklären?
Sind hierzu bereits Vorbereitungen seitens der KBR im Gange?

Vielen Dank Herr Lauer für die schnelle Reaktion.
 
 
Nachtrag 05.02.2010
Es wurde ein neuer Bericht eröffnet. Siehe: Rödermark. TV-Untersuchung der Hausanschlussleitung
 
Das Hinhalten mit Informationen über das, was zu tun ist, kann ich nicht nachvollziehen. Die Vorgaben sind eindeutig. Die Verantwortlichen sollen aus den Startlöchern kommen und Informationen herausrücken. Eine Kanalüberprüfung kann verdammt teuer werden. Um Kosten für den Einzelnen zu sparen, hat eine Siedlung Lünen eine gemeinsame Kanaldichtheitsprüfung durchführen lassen. Von 23 untersuchten Häusern mussten 21 den Kanal reparieren lassen.
Früher Bescheid zu wissen bedeutet, früh planen zu können, um Kosten zu sparen.
Konkrete Kosten für die Kanaluntersuchung (ohne Reparatur) für Rödermark habe ich keine vorliegen. Gehe ich aber von den im Internet aufgeführten Preisen aus, sieht das so aus.
49,00 Euro. Das sind wohl die Abzocker.
400,00 Euro. Zwar teuer, aber etwa in dieser Größenordnung werden wir (als Einzelner) landen.
Herr Stadtkämmerer: Das wären bei 720 untersuchten Häusern im Jahr für Unternehmer in Rödermark ein Umsatz (der dann auch Gewerbesteuerpflichtig ist) von ca. 300.000 Euro.

Schon mal ein Vorgeschmack was uns durch fehlende Informationen bevorstehen kann

Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen.

Achtung Kanalhaie!
Als Kanalhaie bezeichnet man die Täter einer neuen Betrugsform. Sie nutzen den Umstand aus, dass spätestens bis zum 31. Dezember 2015 in Nordrhein-Westfalen (Anm. der Red. Nicht nur in NRW) alle Grundstückseigentümer einen Nachweis über die Dichtigkeit bestehender Abwasserleitungen erbringen müssen. Für bestimmte Gebäude und Wohnlagen ist dieser Nachweis schon früher zu erbringen.

Für welche Grundstückseigentümer diese verkürzten Fristen gelten, regeln die Gemeinden in eigener Zuständigkeit.

Die Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln bieten dazu Informationen auf der Internetseite: http://www.jot-foer-koelle.de.

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Technischen Betriebe Leverkusen-Grundstücksentwässerung.

Die Gefahr
Kanalhaie bieten in betrügerischer Absicht ihre Hilfe bei der Inspektion des Abwasserkanals eines Hauses an. Sie unterbreiten dabei vermeintlich günstige Angebote. Regelmäßig finden die Täter bei der Inspektion angebliche Defekte und die Reparatur zu weit überteuerten Preisen durchgeführt wird. In einigen Fällen waren gar keine Undichtigkeiten vorhanden und trotzdem wurden teure Arbeiten durchgeführt. In anderen Fällen wurden die Defekte erst durch die Inspektion verursacht.
Gerne wenden sich die Täter an Seniorinnen und Senioren und überrumpeln sie an der Haustür.

Der Schutz vor Betrug
Um nicht Opfer von Kanalhaien zu werden, empfiehlt die Polizei Köln:………Ganzer Bericht

Gelockt und abgezockt

Bis 2015 muss jeder Hausbesitzer nachweisen, dass seine Abwasserleitungen dicht sind. Dies nehmen derzeit zahlreiche Firmen zum Anlass, mit Lockangeboten um Kunden zu werben. Ihr Ziel ist ein Sanierungsauftrag, um schwer überprüfbare Arbeiten teuer verkaufen zu können. Viele ältere Menschen beschweren sich über eine neue Masche unseriöser Handwerker.

Es klang so billig: Ein Mann klingelte bei Erich Greul an der Tür und versprach eine Untersuchung der Abwasserleitungen für nur 49 Euro. Das Ergebnis: Eine Sanierung sei fällig. Erich Greul ließ sanieren und erhielt eine Rechnung über 5331 Euro.

Leo Ungerechts ist Gutachter der Handwerkskammer. Er soll für uns überprüfen, ob der Preis gerechtfertigt war. Doch Rentner Erich Greul bekam kein Videoband, keine Aufzeichnungen und keinen Bericht darüber, was an einzelnen Schäden vorlag…..Ganzer Bericht.

Quelle: http://abfluss-as-allianz.de

Bei den Kosten für die Untersuchung der Hausanschlussleitungen (Den Schätzungen nach, jede 5. Immobilie ist betroffen) kommen evtl. auch noch die Kosten aus der Straßenbeitragssatzung hinzu.

 

#Kanaluntersuchung #Dichtigkeitsprüfung #Kanal

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