1.529,24 Prozentpunkte Grundsteuer für 2024 mit realistischeren Haushaltsdaten?

Würde eine KI einen Hebesatz für 2024 von 1.529,24 errechnen, wenn man ihr aktuellere Zahlen zu Verfügung gestanden hätte?
Mit den zur Verfügung gestellten Zahlen kam man schon auf einen notwendigen Hebesatz von 1.229,54 Prozentpunkte kommen.


Nachtrag
1Es ist zu beachten, dass durch die Grundsteuerreform sich der Euro-Betrag, der 100 Prozentpunkte repräsentiert, von 2024 auf 2025 im Rahmen der Grundsteuerreform geändert hat.
 
Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem im Jahr 2024 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 715 Prozentpunkte.
100 Prozentpunkte wären dann ca. 1.074,00 €
 
Grundsteuer 7.676.000 2024, mit dem ab 2025 gültigen Messbetrag und einem Hebesatz von 800 Prozentpunkte.
100 Prozentpunkte wären dann ca. 959.000 €


Vorweg: Alle in diesem Artikel aufgeführten Zahlen sind recherchierbar. Die Quelle sind u.a.: Finanzen Hessen, Finanzen Hessen, Finanzplanungserlass, Haushalt der Stadt.

Im Nachgang zum gestrigen Bürgermeistertalk
kam u.a. eine Feststellung zur ersten Grundsteuererhöhung in 2025.“Der Magistrat musste die Grundsteuer deshalb erhöhen, weil der Satz vom Land vorgegeben wurde.
Diese Aussage ist GRUNDSÄTZLICH FALSCH. Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer sind ausschließlich Sache der Stadt. Hätte man die Vorgabe vom Land zwingend umsetzen müssen, wäre in Rödermark der Hebesatz jetzt 804 %-Punkte. Also, es gibt KEINE MUSS-Vorgabe vom Land. Selbst dann, wenn eine Stadt einen hochdefizitären Haushalt hat, wird man der Stadt den Hebesatz wohl kaum vorschreiben können. Verklausuliert geht es aber. Bei einem hochdefizitären Haushalt müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, die das Gesetz erlaubt. Dazu gehört: Grund- und/oder Gewerbesteuererhöhung, die Einführung einer Straßenbeitragssatzung, Gebührenerhöhung. Folgt man dem nicht, wird der Haushalt nicht genehmigt und in letzter Konsequenz die Stadt unter Aufsicht gestellt und der Magistrat zum …. was auch immer.

Das Land kann helfen und empfehlen, die Kommunen müssen nun entscheiden. Weil allein sie die Hebesätze für die ihnen komplett zustehende Grundsteuer festlegen dürfen, können die Berechnungen des Landes lediglich Empfehlungen sein. Sie stehen aber nun allen transparent zur Verfügung und können Kommunen wie Bürgerinnen und Bürgern Orientierung geben. Die Kommunen sind nicht an die Hebesatzempfehlungen gebunden und sie können von ihnen abweichen, insbesondere, um ihrer Verpflichtung zum Haushaltsausgleich nachzukommen.“ https://finanzen.hessen.de/presse/hebesatzempfehlungen-fuer-hessens-kommunen-berechnet

So wie das Land der Verwaltung eine EMPFEHLUNG
zur Grundsteuererhöhung im Rahmen der Grundsteuerreform ausspricht, so gibt es auch EMPFEHLUNGEN dazu, mit welchen Steigerungen man bei den Einnahmen, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten rechnen kann. Hier übernimmt man gerne den abgegebenen Höchstsatz, weil der in der Planung die höchsten Einnahmen bringt. Ob man da örtliche Gegebenheiten betrachtet?
Siehe Finanzplanungserlass.

Wie würde eine KI den Haushalt betrachten?
Eine KI rechnet mit den Zahlen, die genannt werden. Eine KI denkt und rechnet nicht taktisch.
Im Haushalt finden Sie eine Hebesatzempfehlung, die ganz nüchtern aus den vorgegebenen Zahlen einen Hebesatz zu einem ausgeglichenen Haushalt rechnerisch ermittelt.

Der Hebesatz hätte laut, nennen wir es einfach mal Haushalts-KI,
in 2024 schon bei 1.229,54 liegen müssen. Siehe Haushaltsplan, Seite 93. Eine Haushalts-KI kann nur mit vorliegenden Zahlen rechnen. Hat man schon solche Planungsinstrumente, dann sollte man auch alles einrechnen, was mit Sicherheit an Kosten eintreffen wird, obwohl die Pflicht dazu nicht besteht. Ich denke an die ca. 4,5 Mio. (jeweils in etwa eine Hälfte 2024/2025) gestiegenen Kreisumlagen, die vor schon zur Haushaltseinbringung bekannt waren, aber nicht mit in die Haushalte für 2024/2025 übernommen wurden. Darum, denke ich, kann man alleine schon deshalb den Doppelhaushalt 2024/2025 getrost als Märchenbuch bezeichnen.

Eine Haushalts-KI wäre unter Berücksichtigung der Kreisumlage
wohl schon auf einen Hebesatz von 1.429,24 gekommen. Da die Gewerbesteuer den Plan um einen Millionenbetrag verfehlen wird (den genauen Betrag werden wir so um den 20.01. erfahren), würde eine Haushalts-KI mit einer „den örtlichen Gegebenheiten angepassten“ Steigerung mindestens eine weitere Steigerung der Grundsteuer um 100 Prozentpunkte notwendig machen. Die Haushalts-KI wäre in 2024 schon bei 1.529,24 Prozentpunkte angelangt. In 2024 betrug die Grundsteuer 715 %-Punkte.

Was ist im Jahr 2025 zu erwarten?
Ich schreibe schon mal heute, wie ich das sehe.
Ich hoffe nicht, dass es auch nur annähernd an das hereinreichen wird, was eine Haushalts-KI bei einem Einzelhaushalt 2025 vorgeschlagen würde.
Für 2025 wird zusätzlich zu der nicht eingearbeiteten höheren Kreisumlage ca. 2,5 Mio. noch zurzeit ein Fehlbetrag Betrag in Höhe von ca. 3,6 Mio. Kommunaler Finanzausgleich. Hier lag die Schätzung der Verwaltung der zu erwartenden Einnahme total daneben. Dann noch die Gewerbesteuer. Laut Finanzplanungserlass muss man die im Doppelhaushalt angesetzte Steigerung der Gewerbeeinnahmen zurücknehmen.

Steigt die Kreisumlage in 2025 erneut?
Gestern konnte ich vom Nachbartisch hören, dass man wohl mit einer erneuten Steigerung der Kreisumlage in 2025 rechnen muss. Rechnen wir ganz vorsichtig mit einer Steigerung von 3%, dann kommen dann nochmal ca. 2 Mio. an Ausgaben auf die Stadt zu.

Wenn alles bleiben sollte wie es ist, haushalten mit einem genehmigten Haushalt der fehlerhaft ist, mit zu niedrige eingeplanten Kreisumlagen, zu hoch geplanten Einnahmen über den Kfa und der Gewerbesteuer und der Landrat nicht einen Nachtragshaushalt einfordert, dann frage ich mich: Brauchen wir überhaupt noch ein solches Genehmigungsverfahren? Landrat Quilling könnte so Personal einsparen.

Fazit.
Ich glaube zwar nicht daran, dass man es wagen wird, einen Hebesazt in Höhe der vorgenannten %-Sätze einführen. Aber auf einen Hebesatz von eniges über 1.000 Prozentpunkte noch im 2025 sollte sich der Bürger einstellen.


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Dann dürfte der Grundsteuerbescheid der Stadt bald kommen.

Grundsteuerreform:
Erste Finanzämter mit 100 Prozent Erledigungsquote

Erste Finanzämter haben bereits zu sämtlichen Grundstücken einen Grundsteuermessbescheid versandt. Die Erledigungsquote für die neue Grundsteuer liegt für diese Ämter somit bei 100 Prozent. Auch hessenweit ist dieses Ziel fast erreicht: Die Erledigungsquote liegt bereits bei über 99 Prozent. Quelle: Finanzamt Hessen

 


Rödermark intern
Haushaltskompetenz
In einer Sitzung, in der über Spielapparatesteuer diskutiert wurde, fiel folgender Spruch eines Stadtverordneten: Sinngemäß. „Wir sind alle Ehrenamtler und keine Finanzexperten. Wir verlassen uns ganz auf die Fachleute der Verwaltung.

Keine Antwort für die Öffentlichkeit vom Magistrat. Dem Fragesteller ist es egal.

Angst vor der Antwort?
Keine Antwort ist auch eine Antwort.

Fragen zum Haushalt wurden gestellt. Eine Antwort vom Magistrat gibt es, zumindest für den überwiegenden Teil der Bürger, nicht.

Wenn man die Fragen nicht beantworten kann noch will,
sollte man zumindest erläutern, warum es keine Antwort gibt. Interessant ist auch, dass es der Fraktion, die diese Fragen gestellt hat, nicht einmal öffentlich gemacht hat, dass eine solche Vorgehensweise völlig inakzeptabel ist.

Ich bereite mich schon einmal auf eine deftige Grundsteuererhöhung in 2025 vor.
Auslöser war der Spruch vom Bürgermeister, der in Verbindung mit dem Haushalt von „ein Waterloo wird hereinbrechen“ sprach. Diejenigen, die sich mit dem Haushalt der Stadt auseinandersetzen, konnten schon bei der Verabschiedung des Haushalts erkennen, dass es sich wohl um eher um ein Märchenbuch handelt, als um einen ernstzunehmenden Doppelhaushalt 2024/2025.

Wohl eher ein taktischer Doppelaushalt, damit im Jahr 2025,
dem Jahr der Bürgermeister- und Stadtratswahl, das unangenehme Thema Haushalt nicht auf die Tagesordnung einer Stavo gelangt? Nicht nur, dass die Zahlen in der Haushaltssatzung und im Haushaltsplan nicht korrekt sind, sondern auch, dass bekannte Ausgaben wie die
Kreisumlagen 2024/2025 in Höhe von ca. 4.500.000€) nicht berücksichtigt wurden. Bis zum dritten Quartal kam dann noch hinzu, dass die Gewerbesteuereinnahmen nicht der Planung entsprachen.
Ohne die fehlenden 4.500.000€ ergab sich rechnerisch für 2024 eine Grundsteuer von:
2024 1.229,54 (+ ca. 200 Prozentpunkten für die fehlenden Kreisumlagen)
Siehe: Leistungsfähigkeit für 2024 im Doppelhaushalt 2024/2025.
Rödermark lag im Jahr 2024 weiterhin bei 715 Prozentpunkten. Die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B ab 1.1.2025 wegen der Grundsteuerreform auf 800 Prozentpunkte bedeutet nicht, dass Rödermark dadurch Mehreinnahmen verzeichnen kann.

Der Hammer aus Wiesbaden zum Haushaltsjahr 2025
Schlüsselzuweisung/KFA. Rödermark hat mit wesentlich mehr gerechnet.
Ca. 3,6 Mio. Euro weniger als geplant. Rödermark bekommt laut der Meldung aus Wiesbaden zwar mehr Zuweisungen/KFA als im Jahr 2024, aber wesentlich weniger, als man im Doppelhaushalt vorgesehen hat. Hier eine ausführlichere Erklärung.

Andererseits könnte man denken, so schlimm kann es ja nicht sein, wenn die Stadtverordneten der Magistratsvorlage zustimmen, der Volksbank für viel Geld einen neuen Parkplatz auf Kosten der Steuerzahler zu bauen.
Dass es mit den Finanzen der Stadt Rödermark sehr schlecht aussieht und Geld zum Erhalt der bestehenden Infrastruktur fehlt, das scheinen die Stadtverordneten, die dem Magistrat ihre Zustimmung erteilt haben, offensichtlich auszublenden. Siehe ALLRIS. Stadtverordnetenversammlung 3.12.2024

Wenn Sie im Dezember beim amtierenden Bürgermeister einen Kaffee trinken,
dann fragen Sie ihn doch einmal, mit welchem Hebesatz für die Grundsteuer B in 2025 zu rechnen ist. Fragen Sie auch, was er mit Waterloo genau gemeint hat.


Aus einem älteren Artikel.

Aus öffentlich zugänglichen Informationen erstellt.
Meine Überschlagsrechnung zum Zahlungsmittelbestand im Haushalt 2025 der Stadt Rödermark. Sollte sich die Situation nicht so dramatisch darstellen (ich denke, die ist noch dramatischer), dann bitte ich um Wortmeldung.


Siehe auch:
» Wo bleiben die Antworten zu den gestellten Fragen zum Haushalt?
» Informationen zum Haushalt der Stadt Rödermark gibt es einiges.
» Gedanken zu einer Haushaltsgenehmigung und einer zu erwartenden Grundsteuererhöhung
 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Am 1.10.2024 wird wohl die erste (von zwei?) Grundsteuererhöhung(en) für 2025 beschlossen.

Die Erhöhung der Grundsteuer wird wohl am 1.10.2024 durch die Stadtverordneten beschlossen.
Warum beantragt der Magistrat die Stadtverordneten, die Erhöhung auf 800-Prozentpunkte zu beschließen?

Die Empfehlung des Landes für Rödermark besagt:
„Dass ein Hebesatz von 804 % aufkommensneutral wäre.“ Dieser Hebesatz bedeutet: „Insgesamt keine Einnahmesteigerung für die Stadt.“ Es wird Haushalte geben, die WENIGER zu zahlen haben, aber auch welche, die MEHR zahlen müssen. Siehe
Jeder %-Punkt, der über 804% liegt, ist als Grundsteuer B Erhöhung zu werten.

Keine Mehreinnahmen durch die Grundsteuererhöhung auf 800 Prozentpunkte für die Stadt Rödermark.
Wirft man einen Blick in einige unserer Nachbarstädte und liest, was sich dort zurzeit für finanzielle Schwierigkeiten auftun, da muss man sich in Rödermark fragen, ist bei uns noch alles in Ordnung? Offenbach Post. Printausgabe 27.09.2024
Hat die Stadtkämmerin im Haushalt 2025 derart hohe Einnahmen, dass sie auf eine weitere Grundsteuererhöhung verzichten kann? Wäre ja schön, wenn es so wäre. ABER. In 2025 kann Rödermark nach den vorliegenden Zahlen die Zahlung an die Hessenkasse, die für einen genehmigungsfähigen Haushalt Pflicht ist, wohl nicht mehr begleichen. Kaum noch Rücklagen und das erste Halbjahr zeigt einbrechende Gewerbesteuereinnahmen. Warten wir ab, was nach der Bürgermeisterwahl passiert.

Es gibt einige Gründe, warum es in Rödermark (noch k)einen
derartigen Aufschlag zur finanziellen Lage gibt, wie in der OP beschrieben.
Zunächst ein Fakt. Auch in Rödermark entsprachen die Gewerbesteuer-Einnahmen im ersten Halbjahr 2024 nicht annähernd den geplanten Erwartungen. Siehe.
Die für das Haushaltsjahr 2025 eingepreiste Steigerung der Gewerbesteuer-Einnahmen in Höhe von 6,5% dürfe wohl kaum der Realität entsprechen. Siehe HHP 2024-2025 Seite 27

Rödermark hat einen Doppelhaushalt. Darum findet eine Haushaltsdiskussion,
wie bereits in anderen Städten im Kreis begonnen hat, in Rödermark nicht statt. Ein Interesse des Magistrats, sich verbindlich zum Haushalt zu melden, dürfte sich wohl bis im Jahr 2025, z.B. nach der Bürgermeisterwahl, hinauszögern lassen.
Der routinemäßige Bericht zum zweiten Halbjahr 2024 könnte bei der ersten Stadtverordnetenversammlung 2025 offengelegt werden. Im Jahr 2024 war die erste Stadtverordnetenversammlung am 5.3.2024.

Ich wage mich schon mal weit aus dem Fenster.
Spätestens nach der Bürgermeisterwahl wird es eine weitere Grundsteuererhöhung geben MÜSSEN. Schaut man in den Doppelhaushalt der Stadt, wird man auf Seite die Empfehlung auf Seite 92 sehen, eine Anhebung auf 1.229,54-Punkte Grundsteuer zu beschließen, um einen ausgeglichenen Haushalt 2024 zu erreichen. Zum Zeitpunkt des Haushaltsbeschlusses, fehlte noch die gestiegene Kreisumlage (ca. 2,2 Mio.) und die einbrechende Gewerbesteuer. Die enorm gestiegene Kreisumlage war den Verantwortlichen schon bekannt. Man hätte diese ohne weiteres in den Doppelhaushalt mit aufnehmen können. Das Defizit, welches man den Bürgern hätte mitteilen müssen, wäre dann nicht 5.523.954 Euro, sondern ca. 7.724.000,00 Euro.
Da der Kreistagsbeschluss zur Erhöhung der Kreisumlage erst einen Tag nach dem Haushaltsbeschuss in Rödermark erfolgte, gestatte es das Gesetz, die allseits bekannten Kosten noch nicht im Haushalt erst nach Kreistagsbeschluss ausweisen zu müssen. Geschickt. Oder?

Die 10 Wahrheiten. 1.) Keine Steuererhöhung.
Noch im März 2024 hat die CDU gebeten, die 10 Wahrheiten zum Doppelhaushalt 2024-2025 der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
Interessant ist der Punkt 1. Keine Steuererhöhung.
Da sich die CDU auf den Doppelhaushalt 2024-2025 bezieht, wird diese Wahrheit sich im kommenden Jahr wohl nur als Wunschtraum herausstellen und nicht als Wahrheit. Selbst wenn die jetzt anstehende Grundsteuererhöhung als „Hebesatzanhebung zu Sicherstellung der gleichbleibenden Einnahmen der Stadt“ beschreiben werden könnte, wird man voraussichtlich 2024 eine zweite Grundsteuererhöhung erleben, die JEDEN Haushalt treffen wird.

Siehe auch:
» Kein Doppelhaushalt. Da müsste man den Bürgern schon in 2024 die Wahrheit mitteilen.
» Die Wahrheit über die 10 Thesen der CDU


Rödermark intern.
Grundsteuer in Rödermark ab 2025 804 Prozentpunkte?
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll laut Empfehlung des Landes Hessen in Rödermark in 2025 „aufkommensneutral“ bei 804 Prozentpunkten. Das ist der Satz, mit dem Rödermark die Umstellung „aufkommensneutral“ bewerkstelligen kann. Alles, was sich über diesen Satz bewegt, ist eine Grundsteuererhöhung.

#Neu-Isenbung #Heusenstamm #Langen #Mülheim