Fast vergessen. Rödermark hat sich doch wohl auf „angemessene Geschwindigkeiten im Ort“ festgelegt!

Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten
Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.

Ich hatte doch fast vergessen.
Im Heimatblatt kann man auf Seite 3 lesen, dass Rödermark Mitglied der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ ist.

Nach einem SPD-Antrag hat Rödermark den Beitritt vollzogen. Damit hat sich Rödermark, zumindest auf dem Papier, auf eine Richtung für eine „angemessene Geschwindigkeit“ in Rödermark festgelegt.
Bedeutet eine Mitgliedschaft in der Initiative nur, dass man dabei ist, oder lassen sich daraus auch Aktivitäten im Ort ableiten? Wenn ja, welche sind in Rödermark sichtbar?

Liege ich falsch, wenn ich zu dem Schluss komme, dass die BI BIVER und die Verwaltung der Stadt die gleichen Ziele verfolgen und es daher kein Hindernis für eine wunderbare und harmonische Zusammenarbeit geben dürfte? Ganz im Gegenteil: Die Stadt kann die BI BIVER geschickt als Hebel bei übergeordneten Behörden nutzen, um den Forderungen, die sich aus der Mitgliedschaft in der o.g. Initiative ergeben, mehr Nachdruck zu verleihen.

Forderungen und Hintergründe der Städteinitiative
Die Initiative fordert den Bund auf, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Kommunen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts anordnen können, wo sie es für notwendig halten. Derzeit legt der §45 der Straßenverkehrsordnung – ein Bundesgesetz – fest, dass Tempo 30 nur bei konkreten Gefährdungen bzw. vor bestimmten sozialen Einrichtungen wie beispielsweise Kitas und Schulen angeordnet werden kann. Siehe: Die Erklärung der Initiativstädte (aus dem Positionspapier, Stand Juli 2021):

Siehe auch
» BIVER verbucht Erfolg und erwartet temporeduzierende Maßnahmen.
» Positionspapier Städteinitiative Tempo 30
» 08.03.2022 Tempo 30 in eigener Verantwortung
» 24.05.2022 Verkehrs-BI droht der Stadt mit einer Klage
» 10.06.2022 Glauben ist gut. Kontrolle ist besser.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

„Kipferl-Kreuzung“: Diskussion um LKW-Verbot geht weiter

„Nach Auskunft von Hessen Mobil soll die Beschilderung des Lkw-Durchfahrtsverbots bis spätestens Ende September 2024 aufgestellt sein.“
Lesen Sie den Artikel bei op-online


Norbert Kern, Sprecher der BI, wertet das Antwortschreiben von Hessen Mobil als Erfolg für die Bürgerinitiative Biver.
» Siehe auch: War mir nicht bekannt. Hätte ich auch nie erwartet.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

BIVER informiert: Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen

Öffentlichkeit kann Stellung zum Lärmaktionsplan nehmen<

Von Seiten der Stadt „stiefmütterlich“ behandelt wurde in den letzten Jahren der Lärmaktionsplan Hessen, sodass wir als BIVER die Bürger hiermit über den Entwurf der 4. Runde dessen kurz informieren möchten.

Hintergrund:
EU-Recht verpflichtet (gesundheits)schädliche Lärmkonflikte bzw. Lärmprobleme in Form sog. „Lärmaktionspläne“ zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Hierzu wird alle fünf Jahre u.a. vom RP Darmstadt eine Lärmkartei erstellt, die sukzessive ab- und überarbeitet wird. Die jetzt veröffentlichten Ergebnisse stammen aus 2022; neue Konfliktpunkte werden dann erst in der 5. Runde (2027) bearbeitet werden.

Ablauf:
Bis zum 7. August können Bürger, Kommunen, Verbände und Organisationen im Zuge dieser 2. Öffentlichkeitsbeteiligung schriftlich Stellung nehmen: per Post an RP Darmstadt – per E-Mail an beteiligung-lap@rpda.hessen.de – per Post bzw. E-Mail an Stadt Rödermark.

Internetadressen:
1. Bekanntmachungen: Lärmaktionsplanung – 24.06.2024: Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz:
Lärmaktionsplanung | rp-darmstadt.hessen.de

2. LÄRMAKTIONSPLAN HESSEN (4. RUNDE) – ENTWURF:
https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/2024-06/240618_entwurf_rpda_lap_landkreise_4._runde.pdf
 
In extra zu öffnendem PDF-Format informativ:
Seiten: 24-31 – 36-39 – 41-44 – 46-56 – 62-66 – 925
Infos zu RÖDERMARK Seiten 736-741

3. Zusammenfassung Kreis OF (extra zu öffnendes PDF-Format: RÖDERMARK Seite 61-66)
Landkreis Offenbach | 4. Runde Lärmaktionsplanung für den Regierungsbezirk Darmstadt Landkreise – 2. Öffentlichkeitsbeteiligung | Beteiligungsportal Regierungspräsidium Darmstadt (hessen.de)
 
4. Lärmviewer Hessen
https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de

Beteiligen Sie sich jetzt!
Im Vorwort hat Regierungspräsident Hilligardt viele verkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Stärkung der eigenverantwortlichen Entscheidungskompetenz der Kommunen und deren verbessertes Bewusstsein für solche Maßnahmen gelobt. Ziel sei es, den Straßenverkehrslärm weiter zu mindern.

Schon im Hinblick auf die seit langem bekannte und unmittelbar bevorstehende Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und der StVO wird sich zeigen, ob unsere Stadt zeitnah bereit ist, die bekannten, innerstädtischen Verkehrsprobleme in diesem Sinne zu lösen. Konstruktive Lösungsvorschläge haben wir in der Vergangenheit genügend gemacht.


Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

LKW-Verkehr. „Man fällt nachts aus dem Bett“

Die Anwohner belastet die Verkehrssituation entlang des innerörtlichen Abschnitts der Landesstraße 3097 teilweise stark. Dies wurde am Dienstag auch bei einem Treffen deutlich, zu dem die Stadt unter anderem übergeordnete Behörden

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Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.

BIVER Feedback zum Treffen vom 11.06.2024.


Quelle Facebook

Feedback zum Treffen vom 11.06.2024 mit dem Bürgermeister, der 1. Stadträtin, dem Leiter des Ordnungsamtes, dem Leiter der Polizei Dietzenbach / Rödermark, Vertreter und Vertreterinnen des Kreises Offenbach und Hessen Mobil
„Hoffnung und Geduld“

Mehr als 60 Anwohner und Interessierte, sowie Pressevertreter (m/w/d) hatten sich zu dem von der Stadt Rödermark geplanten Termin am gestrigen Dienstag am Parkplatz des Kranichkreisels an der Frankfurter Straße eingefunden.

In dem rund zweistündigen sehr konstruktiven und sachlichen Austausch, konnten die betroffenen Anwohner und Anwohnerinnen Ihre Eindrücke ausführlich vortragen – besonders erwähnenswert ist hier der LKW Verkehr und das gefährliche Rasen.
Die Vertreter der Stadt und die oben erwähnten weiteren Akteure erläuterten Ihre Sicht auf die Dinge.

Bürgermeister Rotter erläuterte, wie schwer es ist, durch die immer schlimmer gewordene Bürokratie Maßnahmen schnell umzusetzen und bat die leidgeprüften Anwohnenden um noch etwas Geduld.
Das LKW Durchfahrtsverbot soll kommen, wenn auch erst im nächsten Jahr.

Die Vertreterin von Hessen Mobil notierte sich die Missstände, welche im innerörtlichen Bereich der L3097 vorhanden sind, wie zum Beispiel Straßenschäden und den gefährlichen Bereich rund um die Einmündung zur Heinrich Heine Straße.

BIVER Feedback zum Treffen vom 11.06.2024. weiterlesen