Am 5.12.2017 ist die Stadtverordnetenversammlung, bei der der Straßenbeitrag verabschiedet wird.
Bei zwei Bürgerversammlungen sind die – wiederkehrenden Beiträge – erläutert worden. Es wurde eine Beispielrechnung vorgelegt, mit der man sich in etwa auf die zu erwartenden Kosten einstellen kann. Es könnte sein, dass noch Änderungsanträge der FWR und FDP behandelt werden. Bei diesen Anträgen geht es in der Hauptsache darum, den Gemeindeanteil von 30% auf 45% (FWR) bzw. 40% (FDP) anzuheben, um damit die Beitragszahler ein wenig zu entlasten.
Überraschungen diesbezüglich (Gemeindeanteil) könnten möglich sein.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017
Auf dem Podium Herr Bauer (extern), Herr Kron (Bauamt), Herr Kern (BM), Herr Sulzmann (Stadtverordnetenvorsteher), Herr Rotter (Erster Stadtrat)
Herr Sulzmann, man kann eine Sitzung auch etwas freundlicher gestalten.
Zunächst muss festgehalten werden. Die Vorgehensweise der Stadt zum Straßenbeitrag ist für viele völlig unverständlich und auch die absolut schlechteste und für die Verwaltung die aufwendigste Lösung. Leider bleibt der Stadt KEINE ANDERE Möglichkeit. Man MUSS sich dem Gesetz beugen. Der Königsweg, den Straßenbeitrag über die Grundsteuer B einzutreiben, kann NICHT beschritten werden. Alle, auch wirklich alle in der Verwaltung und in der Stadtverordnetenversammlung, würden den Königsweg „Grundsteuer“ bevorzugen.
Die wichtigste Antwort auf die Frage: „Was werde ich zu zahlen haben und kann ich die Kosten auf meine Mieter umlegen?“ Umlegen: Nein. Tipp vom Bürgermeister; Miete erhöhen. Kosten für Ober-Roden: Grundstück 500 qm, 2 Geschosse. Beitrag ca. 84,56 pro Jahr.
Berechnungsbeispiel weiter unten.
Planung für Sanierung pro Jahr 1000.000,00 Euro ab 2020.
490.000,00 Ober-Roden
400.000,00 Urberach
80.000,00 Waldacker (Abrechnung alle drei Jahre 240.000,00)
30.000,00 Messenhausen ( Abrechnung alle sieben Jahre 210.000,00)
Abbaupfad 🙁
Wenn nichts hinzukommen würde, wären wir in 20 Jahren fertig. Was spricht dagegen? In 2013 waren es 10.0000.000,00 Euro. In 2015 dann schon 15.000.000,00 Euro. Wieder zwei Jahre später schon 20.000.000,00 Euro. Demnach kommen jedes Jahr 2.500.000,00 Euro hinzu. Wir bauen mit den geplanten Maßnahmen den Rückstand nicht ab, sondern wir verlangsamen nur weiteren, jährlichen Aufbau um 1.000.000,00 Euro. 🙁 Und; begonnen wird erst 2019/2020. Stehen wir dann schon bei > 27.500.000,00 Euro, die wir aufbringen müssen?
Sprüche des Abends
„Nicht jedes Grundstück hat die gleiche Anzahl von qm“
„Man soll hier keine Visionen erzählen.“ Dafür gab es Applaus.
„Rödermark hat 15 Jahre nichts unternommen. Jetzt sollen wir für die Versäumnisse teuer bezahlen.“ Applaus.
Schäden durch Schwerlastverkehr
Als Beispiel wurde die recht neue Odenwaldstraße erwähnt. Wer zahlt für die Schäden, die durch den Neubau auf dem Hitzel&Beck Gelände durch den LKW-Verkehr entstehen können?
Keine Bedenken seitens der Stadt. Die Straße kann, ohne Schäden zu nehmen, den Schwerlastverkehr verkraften. Die Kosten, die durch Schäden am Bürgersteig entstehen, hat der Bauherr zu begleichen. „Die Odenwaldstraße ist so gebaut, dass Schwerlastverkehr darüber fahren kann. Ist doch klar“ so BM Roland Kern.
Kompensation über die Grundsteuer B
Oft erwähnt, aber kein herausragendes Thema. Es wurde dazu auch keine Frage gestellt. Ich denke, keiner im Saal wollte schon im November ein Weihnachtsmärchen hören. „Obwohl es schwerfällt, gedenke ich, die Grundsteuer B zu senken!“
Was zählen die Worte von Bürgermeister Kern? Letztendlich braucht er diese Kompensation nicht umzusetzen. Etwas anderes wäre es, wenn er seine Versprechungen von seinem Rücktritt bricht (hoffentlich nicht) und die ersten Beitragsbescheide werden nun in seiner Amtszeit verschickt. Dann kann er die im Konjunktiv zugesagte Grundsteuer B Senkung in die Wege leiten. Die Erde ist eine Scheibe.
Straßentyp
Bundesstraßen, Landesstraßen, Kreisstraßen
Auch hier werden die Bürger zur Kasse gebeten. Allerdings nur für Kosten für Nebenanlagen wie Bürgersteig, Beleuchtung …
Kostenüberwachung. WICHTIG.
Laut Herrn Bauer haben die Bürger das Recht auf eine genaue Kostenaufstellung. Einsicht in die Unterlagen der Stadt MUSS gewährt werden. Kopien müssen gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt werden.
Stellschrauben Abrechnungsgebiete. Hier sind der Stadt die Hände gebunden. Rödermark kann nicht komplett als EIN Abrechnungsgebiet dargestellt werden. Man hat in Zusammenarbeit mit einem externen Berater Rödermark in vier Abrechnungsgebiete eingeteilt, die da wären: Ober-Roden, Waldacker, Urberach mit Bulau und Messenhausen. Abrechnung. Jährlich. Jährlich unterschiedliche Beitragsbescheide. Alle fünf Jahre. Gleichbleibende Beiträge über fünf Jahre. Danach die Endabrechnung. Stadtanteil. Hier wurde der Satz auf 30% festgelegt. Es mag den Anschein erwecken, oh, hier gibt die Stadt Geld dazu. Quatsch. Das Geld wird z.B. über die Grundsteuer eingezogen. Ich bin mir nicht sicher, ob es eine Obergrenze für den %-Satz des Gemeindeanteils gibt. Die Untergrenze liegt bei 25%. Es gibt Städte, bei denen liegt der Eigenanteil höher. Die Stadtverordneten MÜSSEN dafür sorgen, dass in der endgültigen Satzung der Anteil spürbar angehoben wird. Ein hoher Eigenanteil senkt die Kosten für die Hausbesitzer, und der Eigenanteil wird von ALLEN Bürgern gezahlt. Diesbezüglich wird sich wohl kaum eine Fraktion hinsetzen und einen diesbezüglichen Antrag formulieren. Das Thema dürfte zu ….
Fürsorgepflicht
Ein Bürger bemerkte: „Seit mehr als zwei Jahren sacken die Kanaldeckel in der Thomas-Mann-Straße ab. Obwohl städt. Mitarbeiter mehrfach die Kanaldeckel zur Säuberung anheben müssen, ist nichts passiert. Die Stadt kennt das Problem seit Jahren.“ Applaus. Herr Rotter hat kürzlich eine Mail bekommen, mit der er auf das Problem aufmerksam gemacht wurde. Er wird sich darum kümmern.
Man glaubt es kaum. Mitarbeiter der Stadt kennen seit Jahren das Problem und man reagiert nicht. Da stimmt doch etwas nicht in der Organisation bzw. Berichtswesen. Da versagt doch der Vorgesetzte. Oder sehe ich das falsch? Anmerkung. Ich hätte als zuständiger Referatsleiter dazu nichts gesagt.
Frage mit falscher Formulierung. So etwas macht man in Rödermark nicht.
Falsche Formulierung. Bei seiner Frage zur allgemeinen Finanzsituation erwähnte der Fragesteller die hohen Kosten, die für die Flüchtlinge zu zahlen sind. „Jetzt wissen wir ja auch, aus welcher Ecke die Frage kommt“, so Bürgermeister Kern. Pfiffe aus dem Publikum. Wir sind schon so weit, dass man in einer Frage die Flüchtlingsproblematik nicht einbauen darf. 🙁
Wasserrohrbruch. Wer zahlt die Kosten?
Dazu Herr Rotter: „Ein Wasserrohrbruch entsteht nicht durch marode Leitungen, sondern durch zu hohen Wasserdruck vom Wasserwerk. Die sind versichert und haben zu zahlen!“
Herr Rotter hat mit diesen Aussagen einigen Zuhörern einen großen Gefallen erwiesen.
Berechnung
Man kann nur hoffen, dass die Stadt die gezeigten Folien den Bürgern zur Verfügung stellt. Ich habe nur die Zahlen mitgeschrieben, die Ober-Roden betreffen.
Es wird zurzeit davon ausgegangen, dass in GANZ Rödermark ab 2020 jedes Jahr für 1.000.000,00 Euro Straßen GRUNDHAFT saniert werden. Mit den Zahlen aus der Vergangenheit vermindern wir damit NUR den Anstieg der grundhaft zu sanierenden Straßen von 2,5 Mio. Euro pro Jahr auf 1,5 Mio. Euro pro Jahr. 🙁
Eine grundhafte Sanierung muss über einen Straßenbeitrag abgerechnet werden. In Ober-Roden sollen in einem Beispieljahr für 490.000,00 Euro grundhafte Sanierungen durchgeführt werden. Die gesamte Berechnungsfläche (Erklärung Fußnote), die in Ober-Roden zur Beitragsberechnung herangezogen werden kann, beträgt 2.535.126 qm. Jetzt soll ermittelt werden, wie hoch der Straßenbeitrag für ein Haus mit einem/zwei Geschoss(en) sein könnte.
490.000,00 Gesamtbeitrag. 30% des Gemeindeanteils wird abgezogen. Es verbleiben demnach 343.000,00 Euro, die für Ober-Roden für das entsprechende Jahr beitragspflichtig sind.
343.000,00 Euro Kosten / 2.535.126 qm Berechnungsfläche in Ober-Roden ergibt gerundet 0,14 Cent Beitrag pro QM/Ober-Roden.
Jetzt gibt es evtl. noch einen Aufschlag (Erklärung Fußnote) auf den Multiplikator. Haben Sie aber ein Haus mit einem Geschoss auf 500 qm stehen, dann gibt es für den Multiplikator keinen Aufschlag. 500 x 1 = 500 qm Berechnungsfläche, die Sie dann mit den Kosten pro QM multiplizieren. 500 x 0,14 = 70,00 Euro Straßenbeitrag für das entsprechende Abrechnungsjahr.
Für jedes zusätzliche Geschoss kommt ein Zuschlag von 0,25 auf den Multiplikator hinzu. Steht auf dem o.g. Grundstück von 500 qm ein Haus mit zwei Geschossen, ergibt sich ein Beitrag von; 500 x 1,25 * 0,14 = 87,50. Der bei der Präsentation genannte Betrag von 84,56 ist der genaue Betrag, der sich aus den Vorgaben ergibt. Bei meiner Beispielrechnung ergibt sich die Differenz aus dem gerundeten Centbetrag (0,14).
Zur Berechnung (Nutzung) werden unter Umständen weitere Aufschläge erhoben. Für ein normales WOHNHaus ist allerdings nur der Aufschlag von 0,25 pro Geschoss zu erwarten. Als Geschoss zählt auch der Keller, mit mehr als 1,40 Meter über der Erde. Auch ausgebaute Dachwohnungen zählen hinzu. Ist auf einem Grundstück laut Bebauungsplan eine Bauweise mit mehr als einem Geschoss erlaubt und man hat aber nur eingeschossig gebaut, zahlt man den Aufschlag von 0,25. Der Bebauungsplan ist ausschlaggebend. Natürlich zahlen auch Grundstückseigentümer für unbebaute Grundstücke.
Bei Neubaugebieten, die über die Anliegergebühr zur Kasse gebeten wurden, sind für 20 Jahre von dem Straßenbeitrag befreit.
Mir ist klar, dass noch viele Fragen offen bleiben. Für eine erschöpfende Antwort wenden Sie sich an ihren gewählten Stadtverordneten. Der wird ihnen alle Fragen beantworten können.
Fazit.
Zunächst geht mein Dank an Bürgermeister Kern, Erster Stadtrat Jörg Rotter und die Koalition aus CDU und AL. Tolle Leistung in den vergangenen Jahren. 🙁
Nach dieser Vorstellung zur Instandhaltung unserer Straßen werden wir in Rödermark bald nicht mehr mit einem normalen PKW die Straßen befahren können. Bei dem Gedanken, ein neues Fahrzeug muss her, kann die Wahl nur auf ein geländefähiges Fahrzeug fallen.
*-*-
Berechnungsfläche im Abrechnungsgebiet. Für jedes Vollgeschoss plus 0,25.
Nehmen wir zwei Grundstücke mit jeweils 500 qm. Einmal eingeschossige Bauweise und einmal zweigeschossig.
500×1 = 500. 500×1,25 = 625.
Tatsächliche Grundstücksgröße 1.000 qm. Berechnungsgröße aber 1.125 qm.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Bürgerversammlung
Thema: Straßenbeitragssatzung
am 8. November ab 19 Uhr
in der Kulturhalle
Wird der Konjunktiv Bürgermeister Kern retten?
Ich muss denjenigen die Illusion rauben, die noch meinen, die Straßenbeitragssatzung gibt es ohne weitere Kosten für den Bürger. Diejenigen, die die letzte Bürgerversammlung oder Stadtverordnetenversammlung besucht haben, könnten diese Meinung – Straßenbeitrag gibt es für umme – vertreten.
Natürlich wäre ich froh, wenn wir nicht mit weiteren Beiträgen belastet werden. Sollte es so kommen, werde ich mich bei Bürgermeister Kern für meine negative Betrachtungsweise entschuldigen.
Erinnern wir uns: – die Bürger werden nicht weiter belastet bzw. die Straßenbeiträge werden z.B. über die Grundsteuer B kompensiert. Bei der Stadtverordnetenversammlung und der ersten Bürgerversammlung konnte man ähnliches vernehmen.
Der Straßenbeitrag wird kompensiert. Die Bürger werden nicht belastet.
Natürlich sollte man dieser „Wahrnehmung“ gleich eine Absage erteilen. Mir jedenfalls fehlt es an der Vorstellungskraft, wie man unsere Straßen ohne zusätzliche Einnahmen „grundhaft sanieren“ will. Wir reden hier von einem Betrag von bis zu 2 Mio. Euro JÄHRLICH, wenn man in einem angemessenen Zeitraum wieder ordentliche Straßen haben will. Anmerkung. Bei 2 Mio. im Jahr hätte man den von der Fachabteilung der Stadt genannten Sanierungsstau in knapp 8 Jahren abgebaut.
[..]Dem Bürgermeister ist durchaus bewusst, wie es um die innerstädtischen Straßen bestellt ist. 15 Millionen Euro (15.000.000,00) sind nach den Berechnungen der Bauverwaltung nötig, damit der Verkehr auf dem 100 Kilometer langen Netz wieder holperfrei rollen kann. Bescheiden nehmen sich gegen diese Summe die Mittel aus, die im Doppelhaushalt 2015/2016 zur Verfügung stehen: 825.000 Euro für Unterhaltung und Investitionen, dazu 200.000 Euro für Feld und Wirtschaftswege.[..] Quelle: OP-Online
Die Aussage zu den 15.000.000,00 Euro ist schon über zwei Jahre alt. Die Straßen sind nicht besser geworden. Aber wahrscheinlich die Kosten höher. 🙁
Der Weg zu einem Straßenbeitrag, ohne die Bürger zu belasten. Ein modernes Märchen?
Wie viele es bei der Stadtverordnetenversammlung und auch auf der Bürgerversammlung verstanden haben (auch die Presse), sollen die Bürger durch den bevorstehenden Straßenbeitrag nicht belastet werden. Bürgermeister Kern hofft, – man konnte allerdings den Eindruck gewinnen er will und wird -, durch Kompensationsmaßnahmen die Bürger vor zusätzlichen Ausgaben bewahren. Er denkt da an das Absenken der Grundsteuer B.
Wie der Bürgermeister das machen will, dürfte wohl das Thema der am 8.11.2017 terminierten Bürgerversammlung sein. Ausführungen zu „Abrechnungsgebiete, anfallende Beiträge, Fälligkeiten …..“ können eigentlich auf dieser Versammlung komplett entfallen. Der Bürger soll ja nicht belastet werden. Thema dürfte die Kompensation sein. Der Bürger bekommt einen Bescheid und schon auf dem Bescheid – z.B. die Gutschrift auf die Grundsteuer B. Demnach muss es einen Deckel für den Straßenbeitrag geben. Straßenbeitrag nicht höher als die Grundsteuer B.
Leitfaden, der sich aus der ersten Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag ergeben hat.
„Wenn der Haushalt 2019 ausgeglichen ist, kann das RP gegen Grundsteuersenkung nichts mehr sagen“
„Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen.“
„Der Verwaltungsaufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist riesig. Unangemessene Art der Gemeindefinanzierung.“
Es werden 1 1/2 Mitarbeiter benötigt. Kosten 80.000,00 Euro oder weniger (BM Kern)
„Kompensation über Grundsteuersenkung“
Zu Kompensation Herr Dr. K. (Zuhörer) „Es werden Weichmacher verteilt.“
„In 2019 die ersten Maßnahmen und dann in 2020 die ersten Bescheide“
„Für unbebaute Grundstücke, für die ein Bebauungsplan existiert, wird nach Bebauungsplan abgerechnet. Stehen zwei Geschosse im Bebauungsplan und es wird nur eingeschossig gebaut, werden weiterhin zwei Geschosse abgerechnet“
Feststellung: „Seit 1977 keine grundhafte Sanierung der Straßen auf der Bulau“
„Die wiederkehrenden Beiträge können nicht auf die Mieter umgelegt werden.“
Schlussfolgerung: Die Mieten werden steigen.
„Die in den wiederkehrenden Beiträgen enthaltenen Lohnkosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.“
„Die Einnahmen und Ausgaben wurden angesprochen. Machen wir uns doch nichts vor, wenn die Finanzen in Rödermark in Ordnung wären, bräuchte man keine Straßenbeitragssatzung.“
„Grundsteuer erhöhen und gleichzeitig grundhafte Sanierungen angehen; geht nicht.“
„Um die Kosten für die geplanten Sanierungsarbeiten in Höhe von 1 Mio. jährlich zu kompensieren, muss die Grundsteuer um 100 Prozentpunkte abgesenkt werden.“
„BM Kern erwähnte, dass es in der Verwaltung Pläne gibt, die den Straßenzustand beschreiben und damit den Beginn der notwendigen Maßnahmen bestimmt werden kann.“
Stavo am 16.05.2017
In dem Zusammenhang -Straßenbeitrag und Belastung der Bürger – fiel Kompensationsmaßnahme und keine Mehrbelastung der Bürger-. [..]
Man hat den Bürgern Sand in die Augen gestreut, wenn es um Straßenbeitrag ging. (Sand in die Augen streuen wurde mehrfach genannt)
„Glauben Sie denn im Ernst daran, das RP macht das mit, wenn Sie für den Straßenbeitrag eine Kompensationsmaßnahme planen? Wenn Sie das sagen, streuen Sie den Bürgern Sand in die Augen“. Und Herr Schultheis weiter: „Wollen Sie die Bürger für dumm verkaufen, wenn Sie sagen, dass auf mehrere Jahre weder Grundsteuer B noch die Gewerbesteuer erhöht wird?“ Quelle: Blog für Rödermark
Bürgerversammlung 09.06.2017
Ein Besucher bei der Bürgerversammlung zu Bürgermeister Kern zur geplanten Kompensation der Straßenbeiträge Herr Dr. K. „Es werden Weichmacher verteilt.“
[..]Bürgermeister Kern hat ja vor, die Bürger überhaupt nicht zu belasten. Er will sogar die Grundsteuer senken – Kompensation- . Der Haken an der Sache ist – Bürgermeister Kern sprach immer im Konjunktiv, also absolut unverbindlich. Und wenn es so weit ist, befindet er sich im Ruhestand.[..]
Offenbach Post. Notizbuch der Woche 17.06.2017 Offenbach Post. Notizbuch der Woche 17.06.2017
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Den Bürgern konnte man nicht einmal die dringendsten Fragen beantworten. „Wie teuer kommt uns ein Straßenbeitrag in etwa?“ Ist schwer zu beziffern, aber eine Richtschnur dürfte ohne größeren Aufwand möglich sein. Andere Kommunen haben vorgemacht, wie es geht. Auch zu „Beruhigungspille für die Bürger“, den zu zahlenden Straßenbeitrag den Bürgern wieder über einen Nachlass der Grundsteuer B zu erstatten, fand Herr Löw die passenden Worte.
Der gut gemeinte Rat von Herrn Löw (Mitarbeiter der Offenbach Post) an Bürgermeister Kern – Herr Kern sollte beim Regierungspräsidium eindeutig klären, ob die Genehmigungsbehörde sich auf das vermeintliche Nullsummenspiel einlässt -. Also erst Fakten schaffen, bevor man den Bürgern etwas verspricht, was später nicht zu halten ist. So verstehe ich den Rat von Herrn Löw.
Das Notizbuch der Woche beschreibt mit deutlichen Worten die miserable Vorbereitung des hauptamtlichen Magistrats, um den Bürgern etwas mitzuteilen. Schlimmer ging es wirklich nicht mehr. Ungenaue Aussagen des Magistrats zu Leistungen, die über Straßenbeitrag abgerechnet werden können und das Fehlen einer Musterrechnung zeigen deutlich, wie man den Bürgern die Zeit stiehlt.
Wenn ich daheim so aufgetreten wäre, wie der hauptamtliche Magistrat der Stadt bei der Bürgerversammlung, hätte meine Frau gesagt: „Erzähle das doch der Kloschüssel. Inhaltsmäßig hast Du mir ja nichts mitzuteilen.“
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
Die Anregung, überhaupt eine Bürgerversammlung abzuhalten, kam NICHT vom hauptamtlichen Magistrat (Bürgermeister, Erster Stadtrat). Erst durch den Vorschlag von H. Michael Gensert (CDU) wurde der Termin angesetzt.“
Das zeigt mir, Bürgermeister Kern wollte die Satzung wohl ohne großes Getöse verabschieden. Wenn die ersten Bescheide zugestellt werden, ist er dann, wenn er diesmal sein Versprechen einlöst, im Ruhestand.
Aussagen/Fragen bei der Bürgerversammlung vom Podium:
„Wenn der Haushalt 2019 ausgeglichen ist, kann der RP gegen Grundsteuersenkung nichts mehr sagen“
„Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen.“
„Der Verwaltungsaufwand für die wiederkehrenden Beiträge ist riesig. Unangemessene Art der Gemeindefinanzierung.“
Es werden 1 1/2 Mitarbeiter benötigt. Kosten 80.000,00 Euro oder weniger (BM Kern)
„Kompensation über Grundsteuersenkung“
Zu Kompensation Herr Dr. K. (Zuhörer) „Es werden Weichmacher verteilt.“
„In 2019 die ersten Maßnahmen und dann in 2020 die ersten Bescheide“
„Für unbebaute Grundstücke, für die ein Bebauungsplan existiert, wird nach Bebauungsplan abgerechnet. Stehen zwei Geschosse im Bebauungsplan und es wird nur eingeschossig gebaut, werden weiterhin zwei Geschosse abgerechnet.“
Feststellung: „Seit 1977 keine grundhafte Sanierung der Straßen auf der Bulau“
„Die wiederkehrenden Beiträge können nicht auf die Mieter umgelegt werden.“
Schlussfolgerung: Die Mieten werden steigen.
„Die in den wiederkehrenden Beiträgen enthaltenen Lohnkosten können steuerlich nicht geltend gemacht werden.“
„Die Einnahmen und Ausgaben wurden angesprochen. Machen wir uns doch nichts vor, wenn die Finanzen in Rödermark in Ordnung wären, bräuchte man keine Straßenbeitragssatzung.“
„Grundsteuer erhöhen und gleichzeitig grundhafte Sanierungen angehen; geht nicht.“
„Um die Kosten für die geplanten Sanierungsarbeiten in Höhe von 1 Mio. jährlich zu kompensieren, muss die Grundsteuer um 100 Prozentpunkte abgesenkt werden.“
Einleitung zur Bürgerversammlung vom Stadtverordnetenvorsteher Sulzmann (CDU). „Wir wollten keine Straßenbeitragssatzung. Der RP hat diese verlangt“. Kein Wort darüber, wie man den Stau von 15.000.000,00 Euro an grundhafter Sanierung sonst stemmen will. Diejenigen, die es noch nicht wissen, die Besteigung des Schuldenbergs, der in Amtszeit von Roland Kern aufgetürmt wurde, würde selbst Reinhold Messner nicht schaffen. Herr Sulzman bat die anwesenden Stadtverordneten, keine Fragen zu stellen.
Die Bürger sollen hier fragen. Die Stadtverordneten haben in den kommenden Beratungsrunden Zeit für Fragen.
Bürgermeister Kern stellte seine Nebenleute auf dem Podium vor. Da er sehr erstaunt war, dass es nicht wenige gab, die Herrn Sulzman nicht kannten, hat er dann vorsichtshalber Herrn Rotter als „Ersten Stadtrat Herr Rotter“ vorgestellt. Aus der Finanzabteilung war Herr Breustedt, Bauamt Herr Kron sowie der externe Berater Herr Bauer auf dem Podium.
Herr Kern erklärte in seiner Einleitung den Anwesenden, warum sein Doppelhaushalt vom RP nicht genehmigt wurde. Ein Punkt war, dass die Stadt die Kassenkredite abzulösen hat und die Investitionen über langfristige Kredite finanzieren muss. Der Punkt ist schon abgehakt und erledigt. Damit kann eine Hälfte des Doppelhaushalts 2017/2018 genehmigt werden. Für die Genehmigung 2018 muss zwingend eine Straßenbeitragssatzung, an der die Verwaltung angeblich seit 2014 arbeitet, her.
Herr Bauer war mit seinem Fachwissen eine wahre Wohltat. Kurze und punktgenaue Erklärungen gab es auf Rückfragen. Auch scheute er sich nicht, falsche Aussagen von Bürgermeister Kern zu korrigieren. Kurzum, der Vortrag von Herrn Bauer war der informativste Teil des Abends.
Leider bietet die Stadt (noch) keine Möglichkeit, die vielen Informationen auf der Webseite der Stadt nachzulesen. Andere Städte bieten diesen Service. Die Stadt hat über drei Jahre Zeit gehabt, solch einen Fragen/Antworten Katalog zu erstellen. Schließlich arbeitet man seit 2014 an einer Straßenbeitragssatzung. Wie schreibt der RP zu dem Straßenzustand in Rödermark? – Nach Presseberichten – deren Richtigkeit unterstellt – so auch zu sehen bei der Aussage in 2014: „Wir arbeiten an einer solchen Satzung“, kündigte Kern an. Was die Bürger zahlen müssen, steht noch nicht fest! Das war in 2014
Was der Magistrat ablieferte, war einfach viel zu wenig. Gut, dass Herr Bauer (externer) dabei war. Die Antworten von Bürgermeister Kern waren teilweise so inhaltslos wie eine von Graf Dracula angeknabberte Jungfrau blutleer ist. Den Bürgern die wiederkehrenden Beiträge zu erklären, war wohl eine so große Herausforderung für Verwaltung einschl. hauptamtlicher Magistrat, dass man sich externer Hilfe (Herr Bauer) bedienen muss. Da man schon seit mehr als drei Jahren an einer Straßenbeitragssatzung arbeitet, ist das recht verwunderlich. Man sollte die wiederkehrenden Beiträge bis ins Detail kennen. Oder war die Aussage in 2014 nicht so ganz richtig?
Ein Thema waren die für Abrechnungsgebiete. Warum geht nicht ein Abrechnungsgebiet? Hier musste auch Herr Bauer passen. Nicht vom Fachwissen, sondern von der Erklärung, warum es so sein muss. Befriedigend war die Antwort auf: „Warum ist der Bienengarten Urberach zugeordnet und die Bulau nicht?“ nicht. Es ist eben sehr schwer den Bürgern zu vermitteln, warum es für ganz Rödermark nur eine Grundsteuer gibt und für die wiederkehrenden Beiträge unterschiedliche Beitragssätze und fünf Gebiete. Es ist schwer zu erklären, warum es für diese Abrechnungsgebiete zwei unterschiedliche Gemeindeanteile der Stadt gibt. Eine diesbezügliche Frage aus Messenhausen konnte nicht befriedigend beantwortet werden. Warum es nicht möglich ist, einen generellen Gemeindeanteil für alle Abrechnungsgebiete festzulegen, erschließt sich mir nicht. Die FDP Rödermark hat einen Antrag eingereicht, bei dem es drei Abrechnungsgebiete und einen Satz Gemeindeanteil gibt. Sehen Sie sich einmal den Gemeindeanteil in Dietzenbach an. (Artikelende)
Die Beruhigungspille, die wie angekündigt verteilt worden ist – die Kompensation -, zog sich durch die gesamte Veranstaltung. Nur, wenn man von Kompensation redet, muss man auch Zahlen kennen. Auf die Frage „wie viel Grundsteuer B die Stadt einnimmt“ hatte Bürgermeister Kern keine Antwort. Daraus schließe ich, dass er sich noch keine Gedanken gemacht hat, wie die Kompensation aussehen könnte, aber diese hier schon großzügig ankündigt. Die Kompensation soll allerdings dann erst stattfinden, wenn Bürgermeister Kern sich im (versprochenen) Ruhestand befindet. Wie will die Stadt Rödermark Straßenbaumaßnahmen in der angekündigten Größenordnung von 1 Mio. jährlich stemmen? Wir haben 2017 60 Mio. Schulden, wir haben wahrscheinlich in 2018 60 Mio. Schulden und wir haben auch wahrscheinlich auch noch in 2020 60 Mio. Schulden. Der RP will, dass die Stadt die Kassenkredite (gleichzusetzen mit Überziehungskredit) zwischen 37 Mio. und 43 Mio. reduziert.
Und dann erwähnte Kern (die Beruhigungspille), dass er eine Kompensation (man muss annehmen, er meint eine 1:1 Kompensation) anstrebt. Für mich ist das so etwas von unseriös, dass ich fast kotzen musste. Verwunderlich ist auch, dass solche Aussagen ohne mit der Wimper zu zucken getätigt werden.
„Es wird damit ein Keil zwischen Mieter und Vermieter getrieben“ war eine Aussage dazu, dass man die wiederkehrenden Beiträge nicht umlegen kann. Um die Mieter stärker an den Kosten zu beteiligen, kam der Vorschlag, die Grundsteuer B anzuheben und den Gemeindeanteil zu erhöhen. Vollkommen richtig, dieser Vorschlag. Eine Erhöhung der Grundsteuer bzw. eine Erhöhung des Gemeindeanteils ist aber nicht notwendig. Bürgermeister Kern hat ja vor, die Bürger überhaupt nicht zu belasten. Er will sogar die Grundsteuer senken – Kompensation- . Der Haken an der Sache ist – Bürgermeister Kern sprach immer im Konjunktiv, also absolut unverbindlich. Und wenn es so weit ist, befindet er sich im Ruhestand. Er braucht all das nicht umzusetzen – Er könnte jetzt, um ein Zeichen zu setzen, den Gemeindeanteil auf 50% setzen und damit zunächst einmal Fakten schaffen. Fakten, die erst über einen Stadtverordnetenbeschluss wieder rückgängig gemacht werden können. Einen klaren Text dazu , warum 50% nicht gehen sollten, kann ich im Internet nicht finden. Herr Kern soll dafür Sorge tragen, dass 50% Gemeindeanteil festgeschrieben werden. Wenn es dann zu einer Ablehnung kommen sollte, muss halt geklagt werden. Wie sagte Herr Kern auf der Bürgerversammlung? „Das wäre nicht das erste Mal, dass er gegen das Land geklagt hat.“ Auf ein Neues, Herr Kern.
Wie komme ich auf 1:1 Kompensation. Gute Frage, die ich mir da stelle. Als ich das erste Mal davon hörte, konnte ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass hier das Dobrindt Modell Anwendung finden soll. Es gibt zwar eine Straßennutzungsgebühr, die aber über die KFZ-Steuer komplett kompensiert wird. Roland Kern hat dies eingangs ebenfalls so beschrieben: „Durch den Straßenbeitrag soll keine zusätzliche Belastung auf die Bürger zukommen“. Bleibt abzuwarten, ob der RP diesem Spiel seine Zustimmung geben wird.
Sehen wir uns einmal an, wie das theoretisch funktionieren könnte. Der Doppelhaushalt 2017/2018 (Seite 37) sieht für 2020 ein Plus von 1,4 Mio. Euro. Nach Abzug der Straßenbaumaßnahmen (Kompensation), jährlich 1 Mio. sind geplant, verbleibt ein Plus von 0,4 Mio. Hat also funktioniert!?
Ich glaube aber, dass ein Großteil der Besucher die Nebelkerze erkannt haben. Auf die Frage „Gibt es schon Beispiele, bei denen Kommunen den Straßenbeitrag über andere Maßnahmen kompensiert haben“ antwortete Herr Bauer: „Mir ist kein Fall bekannt„. In diesem Zusammenhang erwähnte Bürgermeister Kern -Taunusstein-. Hier die Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung. Da ich dazu im Internet nichts finden konnte, habe ich angerufen. Taunusstein hat noch keine wiederkehrenden Beiträge. Wird noch in den Gremien diskutiert. Am Dienstag kann ich evtl. mehr erfahren.
Was man hätte man erwarten können/müssen, wäre die von einem Bürger eingeforderte Beispielrechnung. Da hatte man wohl zu viel von der Verwaltung erwartet. Wie eine gut vorbereitete Informationsveranstaltung auszusehen hat, die dann auch nachträglich noch zur Verfügung steht, sehen Sie hier. Oder wie hier eine Sammlung von Fragen/Antworten
Eine grauenhafte Veranstaltung, in der ich Versprechungen zu hören bekam, die so unwahrscheinlich waren wie ein schuldenfreies Rödermark.
Man könnte meinen, dass man aufgrund der Neubaugebiete durch Neubürger höhere Grundsteuer B Einnahmen hat. Schon klar, ist nicht von der Hand zu weisen. Dass die Mehreinnahmen (und mehr) gleich für die Kinderbetreuung ausgegeben werden, dafür wird schon Herr Rotter sorgen. Siehe Zusammenfassung KiTa, KiGa, Erzieher.
» 21.06.2017 Leserbrief in der Offenbach Post zur Bürgerversammlung Straßenbeitrag.
Rödermark intern Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.
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