
Zum geplanten Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Rödermark hat die FDP Rödermark 50 Fragen an die Verwaltung gestellt.
Hier die Fragen der FDP Rödermark und Antworten.
Hier der von Bürgermeister Ken eingebracht Haushaltsentwurf.
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Gesellschaft, Politik, Stadtverordnetenversammlung (Stavo), Infrastruktur

Zum geplanten Doppelhaushalt 2017/2018 der Stadt Rödermark hat die FDP Rödermark 50 Fragen an die Verwaltung gestellt.
Hier die Fragen der FDP Rödermark und Antworten.
Hier der von Bürgermeister Ken eingebracht Haushaltsentwurf.
Ein Kommentar wird zum Artikel
Ein Kommentar bei – Carsten Helfmann ganz alleine. Wo ist die Unterstützung der CDU? -von @RoederMerker ist es wert, besonders hervorgehoben zu werden.
@RoederMerker beschreibt dort seinen Eindruck zur CDU Rödermark und ihrem Bürgermeisterkandidaten.
Der Kommentar.
Eindruck.
JEDE Partei steht voll und ganz hinter ihrem Bürgermeisterkandidaten. Nur nicht die CDU. Die lässt Herrn Helfmann im Regen stehen.
Erst hui, dann pfui.
Für Sparfüchse in Rödermark. Ein Grund, um Roland Kern zu wählen
In Obertshausen wird der Bürger zu Kasse gebeten, weil man dort die Straßen „grundhaft erneuern“ muss. Die geschätzten Kosten belaufen sich insgesamt auf ca. 10.000.000,00 Euro (Rödermark 15.000.000.00 siehe weiter unten)
[..]Jetzt ist es beschlossene Sache: Ab dem 1. Januar 2017 tritt die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge in Kraft. Bereits im Juli dieses Jahres hatten sich die Abgeordneten für ein Modell entschieden, dass den Bürgern öfter kleine Beiträge und nicht eine große Summe Geld für die grundhafte Erneuerung der Straßen abverlangt.[..] Quelle: OP-Online.de
Da haben wir es in Rödermark gut. Wir müssen eine solche Gebühr nicht zahlen. Wir lassen unsere Straßen verrotten oder die Straßen müssen notdürftig geflickt werden. Und wenn wir diesen Zustand beibehalten wollen, müssen wir nur Roland Kern für weitere 2 Jahre zum Bürgermeister wählen. Warum? In 2015 hat Herr Kern gesagt:
[..]Um sich diese Angebote dauerhaft leisten zu können, ist die Erhöhung von Steuern nicht zu vermeiden. Das Haushaltssicherungskonzept sah bislang eine Erhöhung der Grundsteuer B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 vor, also von 450 auf 500 Punkte. Dies geschah unter der Annahme, dass ab dem Jahr 2014 eine Straßenbeitragssatzung beschlossen worden sei. Hiervon soll allerdings für mindestens 5 Jahre abgesehen werden.[..] Quelle: Stavo. Suchen Sie im Dokument nach – B um 50 Punkte ab dem Jahr 2017 – (Hervorhebung durch den Admin)
2015 gesagt + 5 Jahre. Demnach haben wir bis 2020 (wenn H. Kern dann noch BM ist) unsere Ruhe vor den Bauarbeiten an unseren Straßen und einer neuen Gebühr. Die Straßen sind dann zwar nur noch mit einem SUV zu befahren. Wir haben Geld gespart. Am falschen Ende gespart: Infrastruktur verrottet.
Ein Spruch gefallen in einer Ausschusssitzung zu den grundhaft zu erneuernden Straßen: „Kaputter als kaputt geht nicht.“
Was die Sparfüchse beachten müssen, wenn man bei Roland Kern sein Kreuz macht. Wie sieht es zurzeit mit unseren Straßen in Rödermark aus
Wie schrieb die Offenbach Post am 10.9.2015 so schön?
[..]15 Millionen Euro würde es kosten, das rund 100 Kilometer lange Netz städtischer Straßen wieder in einen neuwertigen Zustand zu versetzen[..] Quelle: OP-Online
Und „wieder in einen neuwertigen Zustand“ bedeutet „grundhafte Erneuerung“. Und das geht nur mit einer Straßenbeitragssatzung.
Geht es nicht ohne eine Straßenbeitragssatzung?
Erinnern Sie sich an den einen Artikel vom 5.8.2016. Dort wird beschrieben, dass man für die „grundhafte Erneuerung“ einen fiktiven Straßenbeitrag erhoben hat. Nur mit dieser Vereinbarung wurde die grundhafte Erneuerung im Rahmen des Kommunalen InvestitionsförderProgramm (KIP) der Landesregierung genehmigt. Sprich: „Ohne Straßenbeitragssatzung (wie auch immer) keine grundhafte Erneuerung!“
Was man nicht übersehen darf
In Obertshausen wurde über den Anteil der Stadt gestritten; 25% oder 50%. Mir persönlich wäre ein Anteil von 50% natürlich lieber. Ob 25% oder 50%; was macht den Unterschied? Es ist eine Sache der Verteilung.
» Der Bürger muss immer 100% zahlen. Egal ob 25% oder 50% von der Stadt kommt.
» Jeder Vermieter würde sich über einen hohen Anteil der Stadt freuen. Der Anteil der Stadt wird ganz oder teilweise über die Grundsteuer B eingezogen. Die Grundsteuer B ist umlagefähig, die wiederkehrenden Beiträge nicht. Ein hoher Anteil der Stadt senkt die Gebühr bei den wiederkehrenden Beiträgen und damit die nicht umlagefähigen Kosten.
» Jeder Hauseigentümer (ohne Vermietung) würde sich über einen hohen Anteil der Stadt freuen. Ein hoher Anteil der Stadt senkt die Gebühr bei den wiederkehrenden Beiträgen.
» Jeder Mieter würde sich über einen niedrigen Anteil der Stadt freuen. Der Vermieter zahlt höhere Beiträge die nicht umgelegt werden können.
Siehe auch
» Zusammenfassung Straßenbeitrag
Was werden die Bürgermeisterkandidaten tun, um Rödermark weiterhin lebens- und liebenswert zu erhalten? Das Kernteam des Stadtleitbildprojektes „Initiative l(i)ebenswertes Rödermark“ hat den Bewerbern Samuel Diekmann (SPD), Tobias Kruger (FDP) und Carsten Helfmann (CDU) sowie dem Fraktionsvorsitzenden Stefan Gerl als Vertreter von AL/Grünen am Donnerstagabend auf den Zahn gefühlt.[..] Lesen Sie weiter bei fr-online.de
Hier die Domumentation (19 MB)
Siehe auch
Zusammenfassung Bürgermeisterwahl 2017 in Rödermark.
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