Haben wir ähnliches in Rödermark?

Heute in Messel gesehen.
Da ich nicht alle Ecken in Rödermark kenne, eine Frage vorweg. Haben wir ähnliches in Rödermark? Abgesehen vom Quetschewäldche.

Auf einer Wegstrecke von ca. 1,5 km (Schrittzähler)

wurden in Messel 225 (Initiator) gespendete Bäume gepflanzt.

Damit es den Bäumen nicht so ergeht wie diesem hier,

steht eine Wasserabnahmequelle zur Verfügung.



 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

In dieser schwierigen Situation nicht kaputtsparen. Nicht bei Freiflächen.

Beschlussvorschlag:
Die Gegenfinanzierung wird mit der Schiebung von ca. 1 Mio. Euro für den Straßenbau
gewährleistet.Quelle:Seite 169

Bürgermeister Rotter: „Wir dürfen uns in dieser schwierigen Situation aber auch nicht kaputtsparen. Wir können nicht alles zuschließen, nicht alles aufgeben.“
Quelle: Roedermark.de

Richtig. Aber Förderprogramme können leicht dazu führen, dass Gelder in eigentlich unnötige Projekte fließen. Der Blick für das Wesentliche geht dabei oft verloren. Ortsverschönerungen sind sicher sinnvoll – aber nur dann, wenn nach solchen Maßnahmen auch noch ausreichend Mittel für wirklich notwendige Aufgaben zur Verfügung stehen. Siehe1

Anmerkung. Wenn es nicht reicht, erhöhen wir die Grundsteuer oder führen eine Straßenbeitragssatzung ein. Bei einer Straßenbeitragssatzung trifft man nicht die Mieter. 🙁

In Rödermark investiert man lieber in Freiflächen als in den Erhalt der bestehenden Infrastruktur.
Geld (920.000 €), das dringend für den Straßenerhalt benötigt wird, soll in Maßnahmen zur Ortsverschönerung fließen.
Siehe1 Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können. Quelle
Wie im Gutachten aus dem Jahr 2021 hervorgeht, muss Rödermark bedarfsgerecht 2,2 Mio. € in Straßenunterhaltungsmaßnahmen investieren.

Die FDP hat mittels einer Anfrage an die Verwaltung (siehe Seite 12) erfragt, wie viel in den Jahren 2020 bis 2024 – ohne Fördermittel – in die grundhafte Erneuerung von Straßen investiert wurde.

Da im Gutachten auch Reparaturen in die notwendigen Investitionen von 2,2 Mio. € einbezogen werden, wäre es sinnvoll gewesen, diesen Betrag ebenfalls gesondert abzufragen.

Laut Gutachten müssten in Rödermark
bedarfsgerecht jährlich mindestens 2,2 Mio. € in unser Straßen investiert werden. Dann hätten wir in zehn Jahren den jetzigen Bedarf abgearbeitet. Aber das Geld scheint nicht zur Verfügung zu stehen.

Siehe:
Im HaushaltsplanENTWURF 2024-2025 ab Seite 47 können Sie nachlesen, was an Straßenbaumaßnahmen in Planung ist. Bedarfsgerecht wären 2,2 Mio. p.Jahr.“

1) 2024 || 2 2025 || 3 2026
1) 2024 || 2 2025 || 3 2026

Laut Gutachten von November 2021 müsste Rödermark in 10 Jahren 20,2 Mio. Euro (Stand 11/2021) für bedarfsgerechte Investitionen und Unterhaltungsmaßnahmen des Straßennetzes investieren. Oder anders ausgedrückt: Bedarfsgerecht wären jährlich 2.2 Mio.

Warum wird der Jahresabschluss 2024 nicht veröffentlicht?
Es geht ja schließllich auch um die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2024.
Mit der Entlastung bestätigt das Gremium, dass die Haushalts- und Wirtschaftsführung rechtmäßig und wirtschaftlich war und keine wesentlichen Verstöße gegen Gesetze oder Vorschriften vorliegen.


Siehe Aktenmappe Stavo.Seite 171
1 Der genannte Eigenanteil (Anm. Admin 920.000,00) entspricht in etwa der Höhe der (investiven) Haushaltsmittel, welche pro Jahr für den Straßenbau vorgesehen sind. Es sollte daher überlegt werden, ob Investitionen im Bereich Straßenbau nicht dahingehend zurückgestellt werden sollten, um die Finanzierung der Einzelmaßnahme „Freiflächen funktionaler Ortskern“ innerhalb der Städtebauförderung sicherstellen zu können.
Hervorhebung duch den Andmin.

Siehe auch
» Einzelmaßname 31. Freiflächn funktionaler Ortskern
» ISEK. Integriertes Städtebauliches Entwicklungs Konzept

» Handlungsempfehlung im Gutachten ab Seite: 34
 
#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

 


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Rödermark. Erstes Halbjahr 2025

Rödermark. Erstes Halbjahr
Rödermark. Erstes Halbjahr

[..]Die Hochrechnung der Daten lässt aus heutiger Sicht einen Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von rund 4,368 Mio. € zum 31.12.2025 erwarten (Haushaltsplan 2025 ordentliches Ergebnis -154.434 €).[..]
Da liege ich mit meiner Hochrechnung mit einem Minus von “ target=“_blank“>9,3 Mio total daneben. Natürlich freut man sich, dass in diesem Fall die eigene Hochrechnung nicht zutreffend ist.

Auf den Tagesordnungen der kommenden Sitzungsrunden finde ich den Jahresabschluss 2024 für die Stadt Rödermark nicht. Kommuneale Betriebe (KBR) sind nicht Haushalt der Stadt.

Interessant ist, dass man in den Quartalsberichten 1. Halbjahr 2025 die Zahlen für 2024 in der Spalte „Ist in Euro“ angibt. Scheinbar liegt der Jahresabschluss vor. Warum wird der nicht zur Verfügung gestellt? Erinnern Sie sich an die Bürgerversammlung, an die Rede von Frau Schülner? „Man habe stets umfangreich und transparent informiert, entgegnete Kämmerin Andrea Schülner“ Quelle: Roedermark.de

Da Frau Schlülner für die Vergangenheit gesprochen hat, hat man sich für die Zukunft wohl etwas anderes vorgenommen.
Obwohl. „Man habe stets umfangreich und transparent informiert“, nun ja.

Siehe
» Familie, Soziales, Integration und Kultur
» Bau, Umwelt, Stadtentwicklung und Energie
» Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderung
» Stadtverordnetenversammlung (STAVO)
 
» Bericht zum 3. Quartal 2025


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

THW. Technisches Hilfswerk in Rödermark

Wenn die Krise kommt – Seligenstädter THW ist bereit für den Ernstfall
Ob Stromausfall, Hochwasser oder internationale Krisen: Das Technische Hilfswerk ist da, wenn andere Strukturen an ihre Grenzen stoßen – auch in Seligenstadt.
Quelle: OP-Online.de

Ist eine fehlendes THW in Rödermark angemahnt worden?
Bei Facebook kann man die Aussage eines Stadtveordneten lesen: „[..]Zukünftig sind Gemeinden auch für den Katastrophenschutz zuständig[..]
Ähnliches (Katastrophenschutz) wurde auch bei der Bürgerversammlung erwähnt.

Anmerkung: Das THW ist eine Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Die Ortsverbände sind zwar über ganz Deutschland verteilt, aber ihre Existenz ist nicht durch kommunale Pflichtaufgaben vorgegeben. Es ist also keine Gemeinde verpflichtet, ein THW-Ortsverband zu unterhalten oder vorzuhalten. (Netzfund)


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Kommunaler Finanzausgleich und Finanzierungslücke.

Nicht mehr als ein Arbeitspapier.
War als „Nicht Öffentlich“ geplant. Auf Anfrage öffentlich gemacht.
Fehler im Rechenachritt bitte melden.


Bei der Ermittlung der Zahlung über den Kommunalen Finanzausgleich (KFA) an die Kommunen spielen die Steuerkraft, die Einwohnerzahl sowie der Gewichtungsfaktor eine Rolle.

Familienleistungsausgleich wird bei der Ermittlung der Steuerkraftzahl nicht berücksichtigt.

Der Gewichtungsfaktor dient dazu, die Besonderheiten der Kommune zu berücksichtigen. Hebesätze sind Nivellierungssätze.

Erkennen kann man: Hohe Einnahmen (Steuerkraftzahl) mindern die Höhe der Zahlungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich in die Kommune.

In Hessen wird der Standardbedarf pro Kopf aus einer Berechnungsformel abgeleitet, die u. a. Personalausgaben, Sachausgaben und Zuschläge für Kinder, Sozialhilfe usw. enthält. Häufig wird er in offiziellen Veröffentlichungen als Summe in € pro Einwohner angegeben.

Einwohnerzahl (28.723) nicht aus dem Zensus 2011, sondern aus dem Haushaltsplan 2024/2025. Seite 110
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs erhalten die Städte und Gemeinden zur Stärkung ihrer Finanzkraft vom Land eine Schlüsselzuweisung. Diese wird für das Jahr 2024 auf Basis der Einwohnerzahl zum 31.12.2022 sowie der Steuereinnahmen aus dem 2. Halbjahr 2022 und dem 1. Halbjahr 2023 ermittelt.“ Quelle: Seite 28
Betrachte man aber die Zahlen auf der Seite 102, kommt man auf andere Einwohnerzahlen. (Kosten pro Einwohner)

BEISPIEL

Standardbedarf je Einwohner 1.780,72 € aus Antworten zur Stavo 23.09.2025
1.780,72 mit oder ohne Gewichtngsfaktor?

Einwohner: 28.723 bis 2026?. Ab 2027 28.645?
Zahlen 2025 aus dem Doppelhaushalt 2024/2025.
Gewerbesteuer (357%): 17.68 Nach Nivellierung. Netto
Grundsteuer B (332%): 3.57 Mio. € Nach Nivellierung
Einkommensteueranteil: 23,82 Mio. €
Umsatzsteueranteil: 1,70 Mio. €
Steuerkraftzahl: 46.776.983 € || 17,68 + 3,56 + 23,82 + 1,7

Grundbetrag + Gewichtungsfaktor 1.780,72 * 1,3 = 2.314,94 Bedarf je Bürger.
Bedarf: 2.314,94 * 28.723 = 66.492.021
Bedarf 66.492.021,62 – Steuerkraft 46.776.983 = Finanzlücke.
19.715.039 Finanzlücke.
15.865.847 KFA voraussichtlich 2025. Siehe Karte zum KfA
3.849.192 Deckungslücke.


Sollte der Grundbetrag von 1.780,72 aus der Antwort der Verwaltung bereits den Gewichtunsfaktor enthalten, dann sieht die Rechnung für den Bedarf wie folgt aus:
Grundbetrag + Gewichtungsfaktor 1.780,72 * 0,0 = 1.780,72 Bedarf je Bürger.
Bedarf: 1.780,72 * 28.723 = 51.147.620
Bedarf 51.147.620 – Steuerkraft 46.776.983 = Finanzlücke.
4.370.637 Finanzlücke.
15.865.847 KFA voraussichtlich 2025. Siehe Karte zum KfA
Demnach würde Rödermark sehr gut stehen, was die Zahlung aus dem KfA betrifft.


Wenn die Verteilermasse nicht reicht, wird gekürzt.

Bedarf. Bedarfsermittlung. Grundbetrag
Die Bedarfsermittlung (Grundbetrag) dürfte der Knackpunkt sein.
Der Betrag wird, basierend auf den Finanzkennzahlen der Gemeinden und den Steuereinnahmen des Landes, jährlich neu berechnet.
Siehe hierzu auch: Klare Ansage
Dort können Sie auch lesen, dass das Programm „Starke Heimat Hessen“, 429 Mio. in die Finanzausgleichsmasse (Geld für den KFA) einbringt. Geld aus einer einzugartigen Abgabe (Abzockabgabe) in der Bundesrepublik, das vom Land Hessen den Kommunen für „Starke Heimat Hessen“ als zusätzliche Gewerbesteuerabgabe abverlangt. Eingeführt von Schwarz/Grün und gerne weitergeführt von Schwarz/Rot.

Da die Steuereinnahmen dem Haushaltsplan 2024/2025 entnommen sind, dürfte jedem klar sein, dass diese Zahlen nicht unbedingt stimmen müssen. Wichtig ist, der Rechenweg. Wenn dann der Jahresabschluss 2024 vorliegt, könnte man die Rechnung mit den geprüften Zahlen aus 2024 durchrechnen.

Nivellierung.
Unter dem Nivellierungshebesatz. Steuerkraft wird nach oben „hochgerechnet“. So, als hätte sie den höheren Hebesatz.
Über dem Nivellierungshebesatz. Die Steuer wird „gedeckelt“. Das heißt, es wird nur der Nivellierungshebesatz angesetzt.

Woher kommen die Mittel für den KfA?
– Die Länder erhalten selbst Finanzausgleichsmittel vom Bund:
– Über den Bundesfinanzausgleich (horizontaler und vertikaler Finanzausgleich)
– Über Steueranteile, z. B. Anteile an Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw.
– Das Land verteilt die Bundesmittel teilweise an finanzschwache Kommunen.


Gewichtungsfaktor
1. für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl von weniger als 7 500: 100 Prozent

2. für die Untergruppe der Grundzentren mit einer Einwohnerzahl ab 7 500, die keine Sonderstatus-Städte sind: 109 Prozent,

3. für die Untergruppe der Mittelzentren und Mittelzentren mit Teilfunktionen eines Oberzentrums, die keine Sonderstatus-Städte sind: 130 Prozent,

4. für die Untergruppe der Sonderstatus-Städte: 158 Prozent.


Rödermark intern
Stadtverordnetenversammlung 10.12.2025:
Der Magistrat legt den Entwurf des Haushaltsplanes 2026 zur Beratung vor.
Kurz und bündig:
Im Ergebnishaushalt (Entwurf) fehlen 13.751.305,00 Euro.
Im Finanzhaushalt (Entwurf) fehlen 12.115.541,00 Euro.

Gewerbesteuer
Bundesvervielfältiger 14,5 % → 5.210.526 × 0,145 ≈ 755.526 €
Landesvervielfältiger 20,5 % → 5.210.526 × 0,205 ≈ 1.068.158 €
Heimatumlage 21 % → 5.210.526 × 0,21 ≈ 1.094.211 €
Summe Umlagen:
755.526+1.068.158+1.094.211≈2.917.895€
Schritt c: Nettoeinnahmen nach Umlagen
19.800.000−2.917.895=16.882.105 €

Schritt d: Umrechnung auf Nivellierungssatz 357 %
16.882.105×357/380≈15.853.267 €
16.882.105 = Gewerbesteuerkraft