Heute „Schwarzer Kanal Focus“

Und der Friedrich zog mit den Seinen in die Wüste und es hob Wehklagen an ob der Kargnis. Und der Friedrich sagte: Fürchtet euch nicht. Da tat sich der Boden auf und aus dem Boden quoll pures Gold. Da endete das Klagen, denn es war wieder Geld da für die Rüstung des Heers, und die Brücken trugen wieder schwere Lasten und die Bahnen verkehrten pünktlich, und es war Freude im Land.“ So steht es geschrieben im Evangelikum[..]
Quelle: Focus. Jan Fleischhauer

Ein Text, der mit leichten Änderungen bei Kassenwarten mit schlechtem Haushaltsmanagement – sei es auf Bundes-, Landes-, Kreis- oder Kommunalebene – anwendbar ist.

Manchmal tut sich nicht der Boden auf, sondern eine Fee schüttet ihr Füllhorn aus.

Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin

Nachtrag 8.03.2025
Bitte auf den Tonfall achten.
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Es wird auch über eine Änderung der Hauptsatzung beraten. Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung.
Man sollte folgendes aufnehmen: [..] die Anzahl der Stadträte auf gesamt 6 reduziert werden. Hiervon sollen 6 Positionen ehrenamtlich besetzt werden. [..] Siehe: Änderung der Hauptsatzung
Dann könnte man sich die Abstimmung zur Wiederwahl sparen.


Beratungsfolge:
Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss
(Vorberatung) 13.03.2025
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark
(Entscheidung) 25.03.2025

Beschlussvorschlag:
1. Beschluss über die Vornahme einer Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin. Unter diesem Tagesordnungspunkt möge die StadtverordnetenversammIung beschließen:
Es ist eine Wiederwahl der hauptamtlichen Ersten Stadträtin Andrea Schülner gemäß § 39a Abs. 3 Hessische Gemeindeordnung (HGO) durchzuführen. [….]

Begründung:
Die Amtszeit der Ersten Stadträtin Andrea Schülner läuft am 30. Juni 2025 ab. Die Hauptsatzung der Stadt Rödermark sieht einen hauptamtlichen Ersten Stadtrat bzw. eine Erste Stadträtin vor. Angesichts der Größe der Stadtverwaltung und gut etablierten Aufgabenwahrnehmung sollte die Stadtverwaltung auch weiterhin durch zwei Dezernenten 2/2 geführt werden.
 
Frau Erste Stadträtin Schülner hat in den vergangenen Jahren eindrücklich bewiesen, dass Sie die Aufgaben als Dezernentin und Erste Stadträtin hervorragend erfüllt. Für den Fall, dass Amtsinhaber/innen ihre Eignung unter Beweis gestellt haben, gibt die Hessische Gemeindeordnung der Stadtverordnetenversammlung die Möglichkeit der Wiederwahl der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers. Angesichts ihrer Leistungen soll deshalb nach unserer Auffassung rechtzeitig vor dem Ende der Amtszeit eine Wiederwahl erfolgen.

Hier der ganze Antrag der AL/Die Grünen und CDU-Fraktion


» Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses