
Fragen an den Fraktionsvorsitzenden der FDP Rödermark.
Sehr geehrter Herr Kruger,
ich bitte um Beantwortung der folgenden Fragen.
» Ist es richtig, dass der Bürgermeister einer Stadt die Dezernate ausschließlich nach seinen Vorstellungen aufteilen kann?
Ja, die Dezernatsverteilung ist alleinige Sache des Bürgermeisters für die es keine Begründung und/oder Rechtfertigung braucht.
» Ist es richtig, dass der Bürgermeister einer Stadt, jederzeit die Aufteilung der Dezernate nach seinen Vorstellungen ändern kann?
Ja. Dezernatsverteilung, Dezernatszuschnitt und auch Ab- und Neuschaffung von Dezernaten und/oder Stabsstellen ist allein Sache des Bürgermeisters.
» Ist es richtig, dass ein Bürgermeister trotz Übertragen der Verantwortung der Dezernate, z.B. an ein hauptamtliches Magistratsmitglied, letztendlich die ganze Verantwortung übernehmen muss?
Grundsätzlich ist der Bürgermeister oberster Chef der Verwaltung sowie des Magistrates; er vertritt die Stadt nach aussen. Am Ende des Tages trägt der Bürgermeister die ganze Verantwortung – rechtlich und moralisch.
Schöne Grüße
Tobias Kruger
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Also den Satz „Am Ende des Tages trägt der Bürgermeister die ganze Verantwortung – rechtlich und moralisch.“ hätte man noch ein wenig überarbeiten müssen. So ganz richtig ist er nicht…
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