
Die FDP erwartet vom Magistrat der Stadt Rödermark endlich Klarheit darüber zu schaffen, ob die „ausgesetzten“ Beitragsgebühren für die Zeit, in der keine Betreuung der Kinder stattfinden konnte, zu zahlen sind. Die FDP schreibt, dass z.B. Heusenstamm beschlossen hat, dass nur für tatsächlich geleistete Betreuungsleistungen gezahlt werden muss.
Die Hinhaltetaktik in Rödermark, auf eine kreisweite Entscheidung zu warten, wurde in Heusenstamm beendet. [..] zumal andere Kommunen im Kreis hierzu mittlerweile klare Beschlüsse gefasst haben und von einer kreiseinheitlichen Regelung nichts Greifbares zu hören ist [..] Quelle: Pressemeldung FDP Roedermark
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.