Änderungen der Satzungen zur Betreuung der Kinder.

Sitzordnung während der Coronakriese
Sitzordnung während der Coronakriese
  • Satzung zur Änderung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark
  • Satzung zur Änderung der Kostenbeitragssatzung zur Satzung über die Betreuung von Kindern in den Kinderhorten und der Schulkinderbetreuung der Stadt Rödermark.

Mehreinnahmen der Stadt:
Aus der geplanten Erhöhung der Kostenbeiträge um jährlich 3% ergeben sich derzeit Mehrerträge in Höhe von ca. 10.000 € in einem Kalenderjahr.

Genaueres bei bgb.roedermark.de

One Reply to “Änderungen der Satzungen zur Betreuung der Kinder.”

  1. Haben die da oben kein Hirn? Alle Parteien reden davon wie man die Eltern entlasten und unterstützen kann. Was macht unser Bürgermeister?
    Wegen 10000 Euro Mehreinnahmen im Jahr gibt es eine weitere Belastung für die Eltern. Und die Aussage das die Eltern die Gebühren für den Kindergarten in Coronazeit nicht zu zahlen haben, läßt auf sich warten.

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