Stellungnahme Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße zum Artikel der OP vom 2.2.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Am 2.2.2021 gab es zu „Diskussion um Entlastung der Rödermärker Hauptstraßen“ einen Artikel in der Offenbach Post

Da aus Sicht der Bürgerinitiativen BIVER & BI Rodaustraße die Aussagen der Stadt Rödermark nicht ganz stimmen, wurde von den beiden Bürgerinitiativen die nachfolgende Stellungnahme verfasst.

BIVER & BI Rodaustraße
Stellungnahme zum OP-Artikel vom 02.02.2021
Erste Hilfe für „Problemstraßen“

Mit Interesse haben wir die Äußerungen der 1. Stadträtin Frau Schülner zur Zwischenbilanz des „Runden Tisches“ gelesen. Der Inhalt liest sich zwar positiv, aber leider nur für den neutralen Betrachter und die Stadtverantwortlichen, aber nicht für die lärm- und abgasgeplagten Anwohner in der Rodaustraße in Urberach und entlang der L-3097 in Ober-Roden.
Wie man dem Artikel entnehmen kann, rühmt sich die Stadt mit der Vergabe von Gutachten zur Lärmmessung und Überprüfung des real existierenden Schwerlastverkehrs; auch soll ein Konzept zum Aufstellen von Blitzern erarbeitet werden. In den jeweiligen Videokonferenzen wurde dafür die Zeitspanne von weiteren 6-12 Monaten (!) angekündigt – ein weiterer Sommer bei geschlossenen Fenstern bzw. lärmbegleitenden Grillsessions. Nach nun mehr als zwei Jahren Warten, ein erneuter Schlag in das Gesicht der betroffenen Wahl-Bürger.

Kritisch zu hinterfragen sind die wenigen Blitzergebnisse, die mit ihrer eklatanten Auffälligkeit kein reales Ergebnis abbilden. Wie die 1. Stadträtin dazu erklärt, lege der Erlass dazu ausdrücklich fest, dass eine aktive Tarnung (z.B. Tarnnetz) der Messtechnik grundsätzlich nicht erfolgen darf. Grundsätzlich bedeutet in der Rechtssprache: vom Grundsatz her, mit Ausnahmen. Zu den Ausnahmen bei mobilen Blitzern zählt u.a. die Nutzung der Umgebungsverhältnisse (z.B. Bäume, Sträucher, Laternen) die sehr wohl zur Tarnung der Geräte genutzt werden dürfen (Quelle: Polizeiakademie Hessen).

Wie wenig sinnhaft das offene Blitzen für eine Verkehrserhebung ist, zeigen die Zahlen einer verdeckten Erhebung, die von der Stadt bereits im Mai 2019 in der Rodaustraße in Urberach über 1 Woche (7-Tage/24h) vorgenommen wurde. An Werktagen wurden damals ca. 10.000 Fahrzeuge gezählt, wobei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in beiden Richtungen an Werktagen von 63% und am Wochenende von 72% der Fahrzeuge nicht eingehalten wurde, d.h. ca. 7 von 10 fuhren zu schnell.
Gleichfalls betrug der LKW Anteil im Aufzeichnungszeitraum zwischen 571 – 726 LKW und ergab im Spitzenwert gar 809 LKW. Nachweisbar ist bereits jetzt, dass zwischen 80-90% dieser Trucker auf der L-3097 durch das Wohngebiet in Ober-Roden fahren. Die aufgestellten und in Rodgau geplanten „Empfehlungsverkehrszeichen“ VZ-422 sind reine Makulatur, weil nur „Empfehlung“, und werden von den Navigationsgeräten bzw. den Fahrern nachweisbar ignoriert.
Positiv der offenen „Blitzeraktion“ gutzuheißen ist, dass sich, sobald ein Blitzer präsent ist, schlagartig fast alle Fahrzeuge an die zulässige Geschwindigkeit halten. Dies bekräftigt die Forderung der BI, dass nur dauerhafte Messanlagen Sinn machen.

Für uns als BI stellt sich hier allerdings die berechtigte Frage, warum die Stadt in Anbetracht dieser enormen Zahlen aus 2019 nicht pro aktiv tätig wurde und straßenverkehrsrechtliche Schritte/Maßnahmen einleitete, um damit auch ihrem Leitbild gerecht zu werden.

Von möglichen Fahrbahnverengungsmaßnahmen, wie z.B. langgestreckten, begrünbaren Verkehrsinseln, die zu Geschwindigkeits- und damit Lärmminderungen führen, keine Spur. In vielen Nachbarkommunen, so z.B. in Münster (L-3095) oder Dieburg (L-3094), ist dies trotz Landstraßencharakter möglich. In Rödermark bleibt es bei der maximalen Gefährlichkeit die Rodaustraße zur Bulau, die Mainzer Str. Höhe TG-Sportplatz, die Hanauer Str. Höhe Blumenhaus Wittich oder die Nieder-Röder-Str. zwischen Germania-Sportplatz und Kläranlage zu überqueren.

Hinsichtlich der sich täglich verschlechternden Straßenschäden, die den LKW-Lärm um ein vielfaches verstärken, gibt sich die Stadt mit dem Hinweis von HessenMobil auf eine Sanierung der L-3097 in Ober-Roden nicht vor 2025 (!) zufrieden, obwohl vereinzelte Anwohner nach vibrierenden Fenstern nun bereits Risse an ihren Mauerwerken feststellen und in einem aktuellen Fall gar Verputz aus der Außenfassade des Hauses brach. „Nach fest kommt ab“ sagt der Volksmund, weshalb ein kausaler Zusammenhang zu den LKW nicht von der Hand zu weisen ist.
Doch vor ihrer „Anordnungshoheit/-befugnis“, z.B. Tempo30 bei Straßenschäden betreffend, drücken sich die Stadtverantwortlichen auch hier stetig mit dem Hinweis auf angeblich notwendige Gutachten. Wo bleibt der staatliche Eigentumsschutz?

Gleiches gilt hinsichtlich des möglichen LKW-Durchfahrtsverbots in Ober-Roden. Hier lässt u.a. § 45 StVO verschiedene Möglichkeiten zu. So z.B. zur Erprobung geplanter verkehrsregelnder Maßnahmen. D.h. praktisch könnte entsprechend begründet und bereits in anderen Fällen gerichtlich bestätigt (VGH München, vom 28.06.2018 – 11 CS 18.964), ein entsprechender Versuch gestartet werden, der in einem zeitnahen Ergebnis belegen würde, ob die Ableitung zu einer Verkehrsverlagerung mit Nachteilen anderer verbunden wäre, was verhindert werden soll/muss.
Vorliegend wäre also zu erproben, ob die Ableitung von der Landstraße-3097 auf die Bundesstraße-459 („Rödermarkring“, ausgewiesene Umgehung) und aus dem Wohngebiet raus, durch dann ein reines Industriegebiet zur B-45 hinführend – im Übrigen ausnahmslos Rödermärker Stadtgebiet – solche Nachteile mit sich bringen würde. Wir, die BI, können dies nicht erkennen. Welches Ergebnis soll nun das theoretische Gutachten bringen? Vielleicht hätte man seitens der Stadt ein solches vor Eröffnung der Offenthaler Umgehung in Auftrag geben sollen.

Alles in allem – aus unserer Sicht – Bisher wenig zufriedenstellende Ergebnisse, die wohl auch in diesem Jahr auf dem Rücken und der Gesundheit der betroffenen Bürger ausgetragen werden, denn wie es den Anschein hat, wird wohl von den zeitnahen Forderungen unserer BI auch in diesem Jahr nicht eine einzige real umgesetzt werden.

Norbert Kern, BIVER Ortsgruppe Ober-Roden
Jakob Rhein, BI Rodaustraße
Rödermark, den 04.02.2021

Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße
Geschwindigkeitsmessung Rodaustraße

Zu der Stellungnahme ergänzende Bermerkungen der BI.
Am 13.01.2021 haben mehrere Anwohner die zweistündige Blitzeraktion über einen längeren Zeitraum aus unterschiedlichen Positionen beobachtet und müssen folglich den Schlussfolgerungen der Stadt schlichtweg widersprechen.

  • 1. Die Geschwindigkeitsmessanlagen wurden nicht getarnt und ohne große Mühe direkt neben der Straße aufgestellt. Parallel lagen zwei Koffer auf dem Boden bzw. aufeinander. Somit waren diese und speziell die Messanlage mit dem Stativ direkt neben dem Auto der Ordnungspolizei für jeden Verkehrsteilnehmer aus weiter Ferne sichtbar (siehe Anhang). Des Weiteren war das Fahrzeug der Ordnungspolizei von vorne sehr gut mit den zwei Insassen in Polizeiuniform erkennbar.
  • 2. Bei den Fahrzeugen aus beiden Richtungen bemerkten sehr viele Fahrzeuge die Messanlage und bremsten die gesamte Kolonne ab. Alle Fahrzeuge wurden deutlich langsamer und man sah ein Lichtermeer and Bremslichtern. Vereinzelte Autos führen sehr langsam an der Messanlage vorbei wodurch hintere Autos sogar hupten.
  • 3. Des Weiteren warnten vorbeifahrende Autofahrer die entgegenkommenden Autofahrer indem diese Lichthupe gegeben hatten. Dieses Verhalten wurde bei ca. jedem 5 Fahrzeug in beide Richtungen auf der Höhe der Bahnbrücke bzw. des Getränkemarktes beobachtet.
  • Wegen den o.g. Punkten widersprechen die Daten der Blitzeraktion den Messungen der Stadt vom Mai 2019. Die BI Rodaustraße kann ruhigen Gewissens sagen, dass sich die Verkehrsmoral der Verkehrsteilnehmer aus 2019 leider nicht ins positive gewandelt hat.

Folglich ist es für die Anwohner nicht verständlich was die Stadt Rödermark mit der Interpretation der fehlerhaften Datengrundlage aus der Blitzeraktion beabsichtigen will.


Rödermark intern.
Haushaltszahlen
Zahlen zu den Haushalten ab 2011

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