
Bebauungsplan A32
Kapellenstraße Richtung des Rödermarkring
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rödermark hat in ihrer Sitzung am 16.02.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans A32 „Gewerbegebiet Kapellenstraße“ beschlossen.
Quelle: rheinmainverlag.de
Der Bebauungsplan liegt vom 15.11.2021 bis einschließlich 10.12.2021 im Rathaus Ober-Roden aus. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist eine telef. Anmeldung erforderlich. 06074 911-219 oder 276.
Während dieser Frist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Bebauungsplan steht auch während der Auslegungsfrist (also ab dem 15.11.2021) auf der Webseite der Stadt Rödermark unter
https://roedermark.de/leben-in-roedermark/bauen-und-umwelt/stadtplanung/laufende-bauleitplanverfahren-bekanntmachungen/
zur Verfügung.
Siehe auch
» Heimatblatt Rödermark Seite 4
» Niederschrift (Seite 15) Stadtverordnetenbeschluss
Ablehnung Änderungsantrag AL/Die Grünen (Fraktionsloser SPD Oliver Kempf)
» Stadtverordnetenbeschluss
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.