Stellungnahme zum Antrag der Verwaltung auf erneute Anhebung der Grundsteuer B im Jahr 2025

Kommt jetzt noch die Erhöhung der Gewerbesteuer in Rödermark?
Dietzenbach denkt zurzeit über eine Anhebung von 405 Punkte auf 450 Punkte nach.
Grundsteuer in Dietzenbach voraussichtlich 1.120 Punkte.
Quelle

Der Doppelhaushalt 2024/2025 weist für das Jahr 2025 im ordentlichen Ergebnis einen Überschuss in Höhe von rund 0,15 Millionen Euro aus. Somit konnte der Haushalts- ausgleich trotz Kostensteigerungen in allen Bereichen, wie z. B. bei Bauvorhaben, Personalaufwendungen oder Energiekosten, hergestellt werden. Dies trotz einer bereits im Jahr 2024 durchgeführten Erhöhung der Kreis- und Schulumlage in Höhe von 2,4 Millionen, die sich auch im Haushaltsjahr 2025 voll auswirkt. Quelle: Allris

Anmerkung:
Im Doppelhaushalt wird für Ende des Haushaltsjahrs 2025 ein Überschuss von 154.434,00 Euro ausgewiesen. Bei diesem Ergebnis sind die schon beim Haushaltsbeschuss (März 2024) bekannte Steigerung der Kreisumlagen schlichtweg NICHT enthalten. Nur einen Tag nach Beschlussfassung des Doppelhaushalts der Stadt Rödermark, hat der Kreistag die bereits allseits bekannte Erhöhung der Kreisumlagen offiziell beschlossen. Wäre diese Mehrbelastung im Doppelhaushalt der Stadt Rödermark berücksichtigt worden, hätte sich statt eines kleinen Überschusses ein Defizit von geschätzten 4,4 Millionen Euro ergeben.

Weiß der Geier, warum man diese Mehrausgaben nicht im Haushalt aufgeführt hat. Die Bürgerinnen und Bürger wurden damit im Glauben gelassen, im Jahr 2025 sei die Haushaltslage wieder im grünen Bereich. Eine ehrliche, transparente Haushaltsplanung sieht anders aus.


Mittlerweile ist bedingt durch äußere Einflüsse mit Ausfällen bei den Erträgen sowie mit Mehraufwendungen zu rechnen: Es ergeben sich Minderträge bei der Schlüsselzuweisung in Höhe von 3,5 Millionen Euro, bei der Einkommen- und Umsatzsteuer in Höhe von rund 0,75 Millionen und legt man das Jahresergebnis 2024 zu Grunde, bei der Gewerbesteuer in Höhe von rund 3 Millionen Euro. Quelle: Allris

Anmerkung:
Es ist schon erstaunlich, wie optimistisch ein Haushalt in Rödermark geplant wird. Mich beschleicht das Gefühl, dass man die fehlenden Einnahmen etwas schönrechnet, um sie den hohen Ausgaben anzupassen. Für 2025 hat man sich bei den Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich (KfA, Schlüsselzuweisung) um glatte 3.645.675,00 € verschätzt. Geplant waren 19.511.522,00, tatsächlich werden es voraussichtlich aber nur 15.865.847,00 € sein – also 3.645.675 € weniger bzw. eine Abweichung von etwa 18,7 %.

Ein Blick auf das Haushaltsjahr 2026 zeigt eine weitere Steigerung auf 20.111.516,00 €. Ich will es nicht verkomplizieren, aber als Faustregel gilt: Einer der Gründe für den Anstieg des kommunalen Finanzbedarfs sind unter anderem auch die niedrigen Einnahmen aus der Gewerbesteuer.
Merken: Im Haushaltsjahr 2023 konnte insbesondere aufgrund besonders niedriger Gewerbesteuereinnahmen im Referenzzeitraum bedingt durch die Coronakrise eine Schlüsselzuweisung in Höhe von 16.277.600 € veranschlagt werden“ Quelle: Doppelhaushalt 2024/2025

Kommunaler  Finanzausgleich für 2025. Stahndn 05.05.2025
Kommunaler Finanzausgleich für 2025. Stand 05.05.2025

Insgesamt entsteht eine Mehrbelastung von 8,35 Millionen Euro, die sich rechnerisch um den Überschuss aus dem Haushaltsplan in Höhe von 0,15 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro reduziert. Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, sodass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt. Es wird vorgeschlagen, von den 6,2 Millionen Euro 4,2 Millionen Euro über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf nunmehr 1.250 Punkte vorzunehmen. Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen. Quelle: Allris

Anmerkung:
Meine Schätzung von Anfang 2025 war 6.529.661,00. Laut Verwaltung: ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt.
Was sagt uns das? Nach aktueller Vorausschau steht Rödermark Ende 2025 ohne Rücklagen da – mit einem deutlichen Defizit in der Stadtkasse. UND; Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen
Die finanzielle Lage ist alarmierend. Verantwortlich hierfür sind maßgeblich der Magistrat sowie die schwarz-grüne Koalition, deren Entscheidungen zu dieser Entwicklung beigetragen haben. Toll gemacht. 🙁

Doch damit nicht genug: Weitere erhebliche Ausgaben stehen bevor – beispielsweise für den Park an der Trinkbornschule, das Gelände rund um die Kirche, die Schule im Breidert, das alte Feuerwehrhaus um nur einige zu nennen. Diese Projekte treiben nicht nur die Verschuldung weiter in die Höhe, sondern erhöhen auch die Zinslast und die künftige Tilgungsverpflichtung der Stadt.

Da keine genauen Zahlen vorliegen, auf denen die von der Verwaltung genannte Vorschau basiert, lässt sich auch nicht beurteilen, ob das Defizit von 6,2 Mio. Euro auf einer ähnlich fehlerhaften Schätzung beruht wie die oben genannte Schlüsselzuweisung (KfA) für 2025. Zudem ist nicht ersichtlich, ob in der Vorschau die im letzten Finanzplanungserlass (Seite 5) abgesenkten Planzahlen zur Steigerung der Steuereinnahmen bereits berücksichtigt wurden. Es hat allerdings den Anschein, dass bei dem Bericht für Q1 noch die HÖHEREN Planzahlen -Finanzplanungserlass 2024- herangezogen wurden.

Schaut man sich der Bericht zu Q1 der Verwaltung an, wird man feststellen, dass dieser von gleichen Zahlen ausgeht, wie im Haushaltsplan 2024/2025 vorgesehen.

Q1 sieht nicht gut aus.

Damit dürfte auch die im Finzplanungserlass für 2025 vorgegebenen MINDERUNG der Steuereinnahmen NICHT eingearbeitet sein.

Siehe auch
» Sitzung zum Haushalt. Vorsichtshalber nicht öffentlich. Bis Juni kann die Grundsteuer B noch auf 1600 oder mehr Punkte angehoben werden. RÜCKWIRKEND AB 1.1.2025

#Kommunalwahl2026
Kommunalwahl 2026

Eine Antwort auf „Stellungnahme zum Antrag der Verwaltung auf erneute Anhebung der Grundsteuer B im Jahr 2025“

  1. Schülner überzeugt in keinem der drei Aufgabenbereiche, für die sie verantwortlich ist.

    Laut einer aktuellen Diskussion in den sozialen Medien erzielen andere Kommunen Einnahmen aus Bußgeldern in Höhe von teils über einer Million Euro jährlich.

    Warum schöpft Rödermark diese gesetzlich vorgesehene Einnahmequelle im Bereich der Verkehrsüberwachung nicht konsequenter aus?
    Ein rechtssicherer und systematischer Vollzug von Verkehrsordnungswidrigkeiten dient nicht nur der Erhöhung der Verkehrssicherheit, sondern trägt auch zur Entlastung des kommunalen Haushalts bei.
    Es stellt sich die Frage, warum nicht mit der gebotenen Entschlossenheit – und durchaus auch mit einem finanzstrategischen Ansatz – gehandelt wird.


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