Wenn es um den Haushalt geht, müssen auch aktuelle Informationen vorliegen.

Wenn der Magistrat es ehrlich mit der Information zur Finanzlage der Stadt meint, ist es unbedingt erforderlich, den Jahresabschluss 2024 schon VOR der Bürgerversammlung auf der Homepage der Stadt zur Einsicht vorzulegen.

Man braucht nicht bis zur Stadtverordnetenversammlung zu warten, die NACH der Bürgerversammlung stattfindet

Ich denke, dass dies möglich ist. Habe aber vorsichtshalber mal nachgefragt.
Die Entlastung durch die Stadtverordnetenversammlung und die öffentliche Vorlage bzw. Veröffentlichung eines Jahresabschlusses sind in der Kommunalverfassung zwei unterschiedliche Schritte, die sich nicht zwingend zeitlich decken müssen.

Webseite Stadt Rödermark Stand: 15.08.2025 11:56h
Webseite Stadt Rödermark Stand: 15.08.2025 11:56h

  Bürgerversammlung 26.08.2025
 
Siehe auch
» Ein- und Auszahlungen der Kernhaushalte.

4 Antworten auf „Wenn es um den Haushalt geht, müssen auch aktuelle Informationen vorliegen.“

  1. Beim Thema Verkehr das gleiche Spiel.
    Auf Anfragen erfolgen keine Antworten


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  2. Das wäre doch etwas für die Stadtverordneten, dafür zu sorgen..


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  3. Ich habe von der Verwaltung nichts eingefordert und darum wird diese auch nichts liefern. Könnte ja peinlich sein.
    Ich werde auch nichts direkt einfordern, sondern nur im Blog meine Meinung kundtun.

    Ich kann nicht davon ausgehen, dass ein berechtigter Mitarbeiter der Stadt meinen Blog liest und auch noch die Lust verspürt, den Jahresabschluss 2024 zeitnah zu veröffentlichen.

    Den Frust der BIVER darüber, dass man eine Anfrage an den Magistrat stellt und keine Antwort bekommt, den möchte ich nicht auch noch am Hals haben.

    Was wissen wir vom fertiggestellten Jahresabschluss 2024.

    Der mittlerweile fertiggestellte Jahresabschluss 2024 weist einen Rücklagenbestand in Höhe von 2 Millionen aus. Diese 2 Millionen können zur Reduzierung des Fehlbetrags verwendet werden, sodass ein Fehlbetrag von 6,2 Millionen Euro verbleibt.
    Es wird vorgeschlagen, von den 6,2 Millionen Euro 4,2 Millionen Euro über eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer B um 450 Punkte von bisher 800 auf nunmehr 1.250
    Punkte vorzunehmen.
    Der verbleibende Fehlbetrag entspricht der Höhe nach der Anhebung der Kreis- und Schulumlage des Jahres 2025 und bleibt als nicht leistbarer Fehlbetrag ausgewiesen.

    Quelle: https://www.rm-news.de/?p=291286

    Was wir nicht wissen, können Sie z.B. dem Jahresabschluss 2023 entnehmen.
    https://www.rm-news.de/AM/2024/Jahresabschluss2023_End.pdf


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  4. Lieber Admin,

    Sie dürfen sich sicher sein, dass die Verantwortlichen hier mitlesen.

    VG


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