Eintritttspreise Badehaus.
Stadtveordnetenversammlung 09.12.2025.
U.A.Benutzungs- und Gebührensatzung für das Badehaus Rödermark ab dem 01.01.2026 bzw. evtl. 1.4.2026.
Siehe: Drucksache Nr.: DS/352/25-1

» Auszug aus der Gebührensatzung
» Siehe auch Aktenmappe zur Stadtverordnetenversammlung (Stavo) 09.12.2025
Rödermark intern
Grundsteuer B ab 2028 mehr als 1700%?
Dem Haushaltssicheungskonzept kann man entnehmen, dass der Magistrat ab 2028 mit einer Grundsteuer B in Höhe von mehr als 1700% plant.
Unverständlich wenn man bei einem Hallenbad den Wartungsmonat auf Dezember legt.
Passt aber zu dem Allgemeinen Organisationstalent unseres Magistrates.
Dann muss man halt die Gebühren zum Ausgleich anheben.
Kommunalwahl 2026 – Rödermark braucht dringend Veränderung.😎
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