Die Ruhe vor dem Sturm? Zur Grundsteuererhöhung auch Wiederkehrende Straßenbeiträge?

Nehmen wir einmal an,
eine Grundsteuererhöhung von 500 Prozentpunkte wäre
in irgendeiner Stadt notwendig.

Die Grundsteuer wird jedoch nicht um 500 Prozentpunkte erhöht, sondern nur um 300 Prozentpunkte.

Für die fehlenden 200 Prozentpunkte wird eine Straßenbeitragssatzung
eingeführt. Z.B. die wiederkehrenden Straßenbeiträge. Diese Kosten kann ein Hauseigentümer nicht nicht direkt auf die Mieter umlegen. Ich denke allerdings, dass Vermieter im Laufe der Zeit einen Weg finden werden, die Mieter indirekt an den Kosten zu beteiligen.

Wie teuer wird das für die Hausbesitzer werden?
Schwer zu sagen. Zunächst müsste man sich darüber einigen, wie hoch der Eigenanteil der Stadt ausfällt.
Ein Beispiel aus einer hessischen Stadt: Für Grundstücke mit etwa 600 Quadratmetern könnten dadurch grob 300 bis 600 Euro pro Jahr anfallen.

Wiederkehrende Beiträge gab es in Rödermark bereits unter Bürgermeister Roland Kern. Einen Tag nach Inkrafttreten wurden sie allerdings wieder abgeschafft.

Wiederkehrende Beiträge sind im Gegensatz zur Grundsteuer ZWECKGEBUNDEN. Also nur für die grundhafte Sanierung der Straßen.

Siehe auch
» Kommunalwahl 2026. Es wird ein Blindflug.
» Straßenbeitrag. Wiederkehrende Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert