Auf das Abstimmergebnis bin ich gespannt


Beschlussvorschlag:
Die Aufwandsentschädigungen der Kreistagsabgeordneten und ehrenamtlichen
Kreisbeigeordneten gemäß § 6 i. V. m. § 3 Abs. 1 – 6 der Entschädigungssatzung des Kreises
Offenbach werden für die Wahlperiode 2026 – 2031 nicht angepasst.

Begründung:
Der Kreis Offenbach und viele kreisangehörige Kommunen befinden sich weiterhin in einer schwierigen finanziellen Lage.
Angesichts steigender Ausgaben und erheblicher Haushaltsbelastungen sollte eine Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Kreistagsabgeordnete, ehrenamtliche Kreisbeigeordnete und weitere Mandatsträger*innen in der Wahlperiode 2026 – 2031 entfallen.

Auch auf Bundesebene wird aktuell bewusst über den Verzicht auf Diätenerhöhungen diskutiert, um in finanziell schwierigen Zeiten ein Zeichen der Zurückhaltung und Verantwortung zu setzen. Der Kreistag Offenbach sollte diesem Beispiel folgen und ebenfalls ein Signal für das Maßhalten mit öffentlichen Mitteln senden

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