Ganz FRISCH
Änderung des Finanzausgleichsgesetzes
HIB verfolgen. Dann bekommt man solche Informmationen.
Hessen dürfte zu den finanzstarken Kommunen gehören.
Deshalb ist Hessen auch nicht in dieser Liste aufgeführt.
4. Nach § 11 Absatz 4 wird der folgende Absatz 4a eingefügt: „(4a) Zum Ausgleich von Sonderlasten aus übermäßigen kommunalen Liquiditätskrediten erhalten nachstehende Länder im Zeitraum von 2026 bis 2029 jährlich folgende Sonderbedarfs-Bundesergänzungs-
zuweisungen. Siehe
Die finanzstarken Länder im Finanzkraftausgleich werden in den Jahren von 2026 bis 2029 um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet. Für die finanzschwachen Länder wird das bestehende Ausgleichsniveau im bundesstaatlichen Finanzausgleich beibehalten.[..]
Finanzstarke Länder werden in den Jahren von 2026 im Finanzkraftausgleich bis 2029 durch eine Kürzung ihrer jeweiligen Umsatzsteuerabschläge um insgesamt 400 Millionen Euro jährlich entlastet.
Da warten wir mal ab, welche Informationen die Erste Stadträtin den Bürgern dazu zur Verfügung stellen wird.
Gibt es unerwartetes Geld vom Bund?
Ob durch Geldzuweisungen oder Entlastungen (Umsatzsteuerabschläge), das ist erst einmal egal.
Hier der ganze Text: HIB
