Fragen zum Entschuldungsfonds (Schutzschirm) und der Hessenkasse.

Schuldenerlass seit 2013
Schuldenerlass seit 2013

Schuldenerlass: 26,2 Mio. ohne weitere Zahlungsverpflichtung
Schuldenerlass: 13,9 Mio. Rückzahlbar mit 25,00€ pro Bürger
Soforthile: 889.157 € ohne weitere Zahlungverpgflichtung
Aus dem Sondervermögen des Bundes: 9.524.021 €


Ein Versuch, die gestellten Fragen zu beantworten.


Schutzschirm 2013

Rödermark wurde 2013 um ca. 12,2 Mio. Euro im Rahmen des Entschuldungsfonds (Schutzschirm) finanziell entlastet. Wo kann man diese Entlastung im Haushalt finden?

In der Schuldenstatistik eines Haushaltsplans werden Sie keine Minderung von 12,2 Mio. finden, weil dort nur die Investitionskredite aufgeführt sind. Kassenkredite bzw. Liquiditätskredite in der Bilanz unter Verbindlichkeiten. Seite 33
Siehe auch: Schuldenstatistik. Z.B. HHP 2026 Seite 116

Auswirkungen
Das Land Hessen gewährt der Stadt Rödermark zur schnellstmöglichen Erreichung des Haushaltsausgleichs
– Entschuldungshilfen in Höhe von 12.260.962 Euro
– Zinsdiensthilfen des Landes und
– Zinsdiensthilfen aus dem Landesausgleichsstock
HHP 2013, Seite 58

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr von 49.591.562,50 Euro auf 36.982.423,88 Euro reduziert. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Darlehensablösung durch die Teilnahme am Entschuldungsfonds Hessen (Schutzschirm) in Höhe von 12.260.962 Euro.
Sitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses Seite 109

In etwa nachvollziehbar im Haushalt 2020-2021
Verbindlichkeiten 47.018.128 || 31.431.036 || -15.587.092
Siehe: Seite 36

Setzt man die Entschuldungshilfe mit 4% an, dann sind ca. 500.000,00 Euro oder 50%-Punkte Grundsteuer B


Hessenkasse

Die Hessenkasse hat Rödermark um 27.900.000,00 Schulden entlastet.
Im Gegensatz zum Schutzschirm, bei dem nur ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich war, sind von den 27.900.000,00 nicht einfach so übernommen worden. Es wurde zwar kein Sicherungskonzept gefordert, aber nur 50% der Gesamtsumme sind übernommen worden. Für den Rest bezahlt jede Bürger in Rödermark (ob Baby oder Greis) 25,00 € in jährlichen Raten zurück.

Solange man die Forderungen erfüllen kann, kann man auch das Ende der Zahlung ermitteln.
Gemäß § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO muss der Saldo des Zahlungsmittelflusses aus laufender Verwaltungstätigkeit mindestens so hoch sein, dass daraus die Auszahlungen zur ordentlichen Tilgung von Krediten sowie an das Sondervermögen „Hessenkasse“ geleistet werden können.
Siehe z.B. Hier Seite 25

Da Rödermark diese Verpflichtungen jedoch voraussichtlich nicht mehr erfüllen kann und die Möglichkeit einer Stundung in Anspruch nehmen dürfte, kann nicht vorhergesehen werden, wann das Sondervermögen auf null sinken wird. Geplant war 2039

Start der Hessenkasse im Jahresabschuss 2019 mit 13.950.000,00 (x 2 = 27.900.000)
Siehe:

Für die Stadt Rödermark c der Liquiditätskredite auf 31 Mio. €. Der von der Hessenkasse gewährte Ablösungsbetrag betrug 27,9 Mio. €. 50 % dieses Betrages (= 13.950.000 €) muss die Stadt Rödermark in Jahresbeiträgen von 681.050 € (= 25 € je Einwohner pro Jahr) von 2019 bis 2038 an das Sondervermögen HESSENKASSE leisten.
Die Schlussrate wird 2039 mit 329.000 € fällig
. Siehe

Die Übernahme der Kassenkredite von der Hessenkasse führte zu einer Reduzierung der Liquiditätskredite. Dagegen führten die zu leistenden jährlichen Auszahlungen für den Eigenanteil an die Hessenkasse von insgesamt TEUR 13.950,0 zu einer Erhöhung der sonstigen Verbindlichkeiten. Seite 5

Mit Teilnahme am Entschuldungsprogramm der Hessenkasse wurde der Stadt Rödermark eine Kassenkreditentschuldung in Höhe von TEUR 27.900,0 gewährt. Die Ablösung der Kassenkredite von der Hessenkasse führte zu wesentlichen Veränderungen beim Eigenkapital bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und bei den sonstigen Verbindlichkeiten.

Der Ablösehöchstbetrag der Hessenkasse konnte die bestehenden Kassenkredite von insgesamt TEUR 31.000,00 nicht vollständig abdecken. Der verbleibende Restbetrag des Kassenkredites (TEUR 3.100,0) wurde aus Eigenmittel getilgt, so dass zum Bilanzstichtag keine Kassenkredite bestanden haben. Demgegenüber wurde die Rückzahlungsverpflichtung an die Hessenkasse in Höhe von TEUR 13.950,00 unter sonstigen Verbindlichkeiten gebildet. Die Rückzahlungen sind jährlich in Höhe von EUR 25 pro Einwohnern zu leisten, die Laufzeit beträgt 20 Jahre.
Siehe: Seite 15

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