Muss man gleich klagen?
AL/Die Grünen wollen klagen (Siehe FB). Ein Antrag, eine Klage einzureichen, ist schnell getippt. Die eigentliche Arbeit, die letztlich der Bürger zu bezahlen hat, wird an eine Rechtsanwaltskanzlei ausgelagert, während man sich selbst öffentlichkeitswirksam präsentieren kann: „Seht her, wir setzen uns für euch ein.“
Es handelt sich wohl zunächst nur um einen Antrag
an die Verwaltung mit der Aufforderung, eine Rechtsanwaltskanzlei auf Kosten der Allgemeinheit mit der Durchführung einer Klage zu beauftragen. Ich kann nur hoffen, dass dieser Antrag der AL/Die Grünen im Stadtparlament keine Zustimmung erhält.
In den Ausschusssitzungen sollte man die AL/Die Grünen dazu bewegen, eine eigene Begründung zu verfassen und dann den Weg über die Konnexitätskommission einzuschlagen.
Man muss nicht gleich klagen.
Aufgaben des Präsidenten Konnexitätskommission
Der Präsident des Rechnungshofs ist auch Vorsitzender der Konnexitätskommission. Die Konnexitätskommission ist eine Vermittlungsstelle zwischen Kommunen und Land. Sie setzt sich weiter aus Vertretern der Kommunalen Spitzenverbände, der Landesregierung und Finanzexperten zusammen. Dies ist im Gesetz zur Sicherung der Finanzausstattung von Gemeinden und Gemeindeverbänden geregelt.
Siehe: https://rechnungshof.hessen.de/ueber-uns/konnexitaetskommission
Ablauf
1.) Die Konnexitätskommission wird angerufen.
2.) Führt das Verfahren zu keiner Einigung, bleibt der Rechtsweg offen.
Das bedeutet allerdings,
dass der Antragsteller zunächst Vorarbeiten leisten muss. Er muss sachlich darlegen, welche Belastung entstanden sind und warum ein finanzieller Ausgleich verlangt wird.
Man muss kein Jurist sein, um ein solches Anliegen an die Konnexitätskommission zu formulieren.
Die Angtragsteller, die zur Klageeinreichung aufrufen, müssen ja wohl auch genau wissen, was sie zu beanstanden haben.
Für die Bürgerinnen und Bürger hat dieses Verfahren einen entscheidenden Vorteil:
Nach meinem Kenntnisstand entstehen keine Gerichts- oder Verfahrensgebühren
Es wird zunächst eine außergerichtliche Klärung angestrebt.