Zur INFO

In den PBen (Produktbereichen) 3, 4, 5, 7, 8 und 15 gibt es keinerlei Pflichtaufgaben bei kreisangehörigen Gemeinden (Beratungsgspräch Seite 39)
4. Produktbereich 4 | Kultur und Wissenschaft
Der Produktbereich 4 – Kultur und Wissenschaft – ist geprägt durch einen hohen Anteil an freiwilligen Aufgaben. Bei kreisangehörigen Gemeinden (ohne Sonderstatusstädte) gibt es im gesamten Produktbereich keinerlei Pflichtaufgaben.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 30
5. Produktbereich 5 | Soziale Leistungen
Anders gestaltet ich die Situation im kreisangehörigen Raum (ohne Sonderstatusstädte) – für kreisangehörige Gemeinden gibt es im gesamten Produktbereich 5 keinerlei Pflichtaufgaben. Die Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Soziales (Seniorenarbeit usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 34
Der Produktbereich 8 – Sportförderung –
ist trotz des Staatsziels Sport in Bezug auf die einzelnen dort erbrachten Leistungen für alle Kommunen komplett freiwillig. Die
Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Sport (Bäder, Sportstätten, Sportvereine usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 57
Der Produktbereich 15 – Wirtschaft und Tourismus –
ist in Bezug auf die einzelnen dort erbrachten Leistungen für alle Kommunen komplett freiwillig. Die Förderung von freiwilligen Leistungen im Bereich Wirtschaft und Tourismus (Bürgerhäuser, Tourismusförderung usf.) ist mit der finanziellen Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen.
Siehe Konsolidierungshandbuch Seite 86