NACHTRAG ::: Ich habe den Verdacht, es wird ernst. Steht der nächste Gebührenhammer an?

» Stavo 8.12.2017. Wiederkehrende Beiträge verabschiedet.
In 2018 wieder abgeschafft.
In 2027 oder 2028 ein neuer Anlauf

Wie hoch wird dann die jährliche Belastung sein?
Natürlich kann ich keine seriösen Zahlen nennen. Was ich nennen kann, ist ein Link auf einen Artikel mit einem Rechenbeispiel aus 2017.
 
» Bericht von der Bürgerversammlung zum Straßenbeitrag am 8.11.2017.
 
Siehe weiter unten: Beträge je Quadratmeter in Münster.
 

Siehe auch: Straßenbeiträge sind weiterhin ein Aufreger
In dem OP-Artikel vom 10.07.2017 steht u.a.
Die will die Stadt zunächst auf eine Million Euro pro Jahr deckeln, teilte Bürgermeister Roland Kern am Mittwochabend bei einer Bürgerversammlung vor rund 400 Teilnehmern – meist Haus- und Grundstücksbesitzer – mit. 30 Prozent der Kosten trägt die Kommune selbst, 70 Prozent müssen Immobilienbesitzer bezahlen. [..]
Zwei Punkte:
 
eine Million Euro pro Jahr deckeln
» Da der Betrag auf eine Mio. gedeckelt werden soll, fallen auch niedrigere Beiträge an. Allerdings müsste Rödermark — Bedarfsgerecht — 2,2 Mio. jährlich ausgeben.

30 Prozent der Kosten trägt die Kommune selbst
» In der 2017 beschlossenen Satzung ist ein höherer Betrag angesetzt. 50%. Bei einer evtl. neuen Satzung ist unbedingt darauf zu achten, dass dieser Anteil nicht verringert wird.

Da es ohnehin schon die Spatzen von den Dächern pfeifen,
sollte sich Herr Rotter bei der kommenden Stadtverordnetenversammlung zu diesem Thema äußern.
Geplant Ja/Nein?
Wenn ja, ab wann?
Mit welchen Kosten kann der Bürger rechnen?

Siehe auch
» Einfach mal damit befassen, weil es kommen könnte.


Recht schnell kam der Hinweis:
„Die Bereiche im Ort, bei denen gerade die Straße gemacht wurde, sind fein raus.“
Dem ist nicht so.
In der Satzung zu den 2017 schon mal geplanten wiederkehrenden Beiträgen, sind folgende Abrechnungsgebiete aufgeführt:

Abrechnungsgebiet 1:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Ober-Roden im Sinne von § 11a Abs. 2 b KAG

Abrechnungsgebiet 2:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Urberach (mit Bulau) im Sinne von § 11a Abs. 2 b KAG

Abrechnungsgebiet 3:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Waldacker im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG

Abrechnungsgebiet 4:
Sämtliche Verkehrsanlagen im Stadtteil Messenhausen im Sinne von § 11a Abs. 2b KAG

Der beitragsfähige Aufwand wird nach den Investitionsaufwendungen für den Um- und Ausbau der öffentlichen Verkehrsanlagen (grundhafte Erneuerung) im Abrechnungsgebiet ermittelt. Nicht beitragsfähig sind die Kosten für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung

Quelle: Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge


Hier die Satzung 2026 aus Münster, bei der auch die Beiträge genannt sind. Der Beitragssatz je Quadratmeter Veranlagungsfläche beträgt im Jahr 2024
im Abrechnungsgebiet 1, Ortsteil Münster, 0,1381567 €
im Abrechnungsgebiet 2, Ortsteil Altheim, 0,7791602 €
Quelle: SATZUNG über die Festlegung von Beitragssätzen

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