Der Einfach halber wegen nur 2 Posten.
Anfangsbestand immer 0 Euro.
Bei der Abschreibung im Ergebnishaushalt fließt kein Geld.
Fall 1
100 Euro Einnahmen
100 Euro Personalkosten
Kassen Endbestand 0 Euro.
Ergebnis: Haushalt ausgeglichen.
Keine Steuererhöhung notwendig.
Fall 2
100 Euro Einnahmen
100 Euro Abschreibung
Kassen Endbestand 100 Euro.
Ergebnis: Haushalt Überschuss.
Keine Steuererhöhung notwendig.
Fall 3
100 Euro Einnahmen
120 Euro Abschreibung
Kassen Endbestand 100 Euro.
Haushalt Defizit 20,00
Man wird die Steuer erhöhen.
Die Abschreibungen belasten den Ergebnishaushalt
Ein Blick in die Liste der anstehenden Investitionen, aus der man die Belastungen für die Grundsteuer ermitteln können, sind im Haushaltsplan aufgeführt.
So wie Personalkosten im Ergebnishaushalt als Aufwand berücksichtigt werden, müssen auch Abschreibungen als jährlicher Aufwand (Wertzverzehr) berücksichtigt werden. Die Abschreibungen zeigen an, dass Gebäude, Straßen und andere Anlagen nicht ewig halten und irgendwann grundhaft erneuert werden müssen.
Das Geld für notwendige Investitionen muss tatsächlich über Einnahmen, vorhandene finanzielle Mittel oder gegebenenfalls Kredite, Steuererhöhung oder evtl. über neue Gebühren gedeckt werden.
Man könnte jetzt auf die Idee kommen, im Ergebnishaushalt die Abschreibungen einfach wegzulassen.
Rechnerisch würde das Jahresergebnis dadurch besser aussehen. Aber woher kommt dann das Geld für künftige Investitionen?
Man sollte „Abschreibung“ evtl. in „Investitionsbedarf“ umbenennen..
Fazit.
Die Abschreibungen im Ergebnishaushalt zeigen an, dass diese Summe für Investitionen im Finanzhaushalt zur Verfügung gestellt werden muss.
Also, viele Investitionen:
= möglicherweise höhere Abschreibungen
= möglicherweise ein schlechteres Ergebnis im Ergebnishaushalt
= möglicherweise zusätzlicher Konsolidierungsbedarf
= unter Umständen steigende Grundsteuern oder Gebühren.
Im Gegensatz dazu: Weniger Investitionen:
= möglicherweise geringere künftige Abschreibungen
= möglicherweise ein besseres Ergebnis im Ergebnishaushalt
= möglicherweise mehr finanzieller Spielraum
= unter Umständen eine Chance auf stabilere oder niedrigere Steuern.
Was sagt uns das?
Investitionen müssen gut überlegt und wirklich notwendig sein.
Zuerst sollten die wirklich notwendigen Investitionen umgesetzt werden. Wenn sich die Haushaltslage in den kommenden Jahren verbessert, könnte ich mir vorstellen, dass ab 2032 eine Wende zum Besseren möglich ist und Rödermark wieder in ruhigeres Fahrwasser gelangt.
Förderprogramme können einen Anreiz schaffen, Investitionen zu tätigen, die eigentlich nicht notwendig sind. Die Aussicht, ein Projekt zu zwei Dritteln gefördert zu bekommen, kann dazu führen, dass die Verantwortlichen die tatsächlichen Gesamtkosten und langfristigen Folgekosten aus dem Blick verlieren.
Die Rechnung zahlt am Ende der Bürger. Möglicherweise durch eine steigende Grundsteuer oder höhere oder neue Gebühren.
Förderprogramme, die gezielt für notwendige Investitionen eingesetzt werden, sind dagegen sehr wertvoll. Statt Geld in reine Verschönerungsmaßnahmen zu stecken, sollte die Förderung vorrangig dazu dienen, unsere marode Infrastruktur zu sanieren. Siehe: Aus dem Sondervermögen Infrastruktur 9.524.021 € für Rödermark
Diese Investitionen werden in Zukunft ohnehin anfallen. Warum also nicht Fördermittel nutzen, um notwendige Sanierungen frühzeitig anzugehen und die Belastung für die Bürger möglichst gering zu halten?
So könnte man möglicherweise auch einer drohenden Straßenbeitragssatzung entgegenwirken.
Bei schlechter Haushaltslage muss man behutsam mit dem Geld der Bürger haushalten.
Nicht ohne Grund steht Rödermark laut Bund der Steuerzahler im Ranking der aufgeführten Kommunen in Hessen auf Platz sieben in Bezug auf den Hebesatz der Grundsteuer B. Auch bei der Grundsteuer A und der Hundesteuer belegt Rödermark einen Spitzenplatz.
Ich kenne eine ganze Reihe von Projekten, die aus meiner Sicht völlig unnötig sind und den Bürger teuer zu stehen kommen werden. Nicht nur das Konnexitätsprinzip ist für die katastrophale Haushaltslage verantwortlich, sondern auch die vom Magistrat vorangetriebenen Verschönerungsmaßnahmen, beispielsweise im (mittlerweile abgestorbenen) Ortskern
Welche weiteren Projekte kennen Sie? Nennen Sie diese gerne im Kommentarbereich!
Ich denke, dieser hauptamtliche Magistrat sollte sich einmal umhören, ob es nicht einen anderen Arbeitsplatz in der Politik für ihn gibt
Siehe auch
» Abschreibung! Nur Geldschneiderei?
Noch zu klären.
Eine weitere Frage, die sich im Zusammenhang mit den Grünanlagen (Entenweiher und Rilkestraße) stellt, ist, in welcher Höhe die Kosten im Rahmen der vorgesehenen Kostenteilung von zwei Dritteln durch das Land und einem Drittel durch die Stadt abgeschrieben werden können.
Dies wäre mit der Stadtverwaltung zu klären.
https://www.rm-news.de/Haushalt/2026/Haushaltsplan_2026_gesamt_BESCHLUSS_FINAL_16_09_2026.pdf