An Geldmangel kann mehr Transparenz nicht mehr scheitern. Nur noch am Willen.

Schon seit 2014 setzt sich die FDP dafür ein, die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung in die Wohnzimmer der Bürgerinnen und Bürger zu übertragen. Bisher sind alle Versuche am Widerstand der Stadtverordneten gescheitert.

Die Stadt hat kein Geld?
Eines der Argumente gegen eine Übertragung lautete: Die Stadt hat kein Geld. Mit dem aktuellen Antrag der FDP dürfte dieses Argument jedoch vom Tisch sein.

Was darf übertragen werden?
Ein weiteres Gegenargument, dass alles übertragen wird, ist nicht geplant. Jeder Stadtverordnete hat vor seinem Redebeitrag die Möglichkeit, eine Übertragung seines Redebeitrags zu unterlassen. Bereits im Antrag aus dem Jahr 2024 war vorgesehen, dass Stadtverordnete, die eine Aufzeichnung ihrer Person ablehnen, dies vor Beginn der Sitzung dem Stadtverordnetenvorsteher mitteilen können.
Hier geht es zum Antrag aus dem Jahr 2014.

Mehr Teilhabe am politischen Leben
Eine Übertragung der öffentlichen Sitzungen würde auch den Mitbürgern die Teilnahme am politischen Leben ermöglichen, denen es aus diversen Gründen nicht mehr möglich ist, an den Sitzungen teilzunehmen.
Das wäre ein wichtiger Schritt hin zu mehr Transparenz, Bürgernähe und politischer Teilhabe.

Wie wird man sich entscheiden? Für oder gegen mehr Transparenz?
Nun bleibt abzuwarten, wie die Stadtverordneten über den FDP-Antrag entscheiden. Wird endlich der Weg für mehr Transparenz und Bürgernähe freigemacht? Oder wird eine weitere Chance vertan, mehr Menschen an den Informationen und Diskussionen aus den öffentlichen Sitzungen teilhaben zu lassen.


Finanzierung
Ziel des vorliegenden Antrags ist es, das Projekt „Streaming“ so auszugestalten, dass dem Haushalt keine Kosten entstehen.
5) Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, zur (anteiligen) Gegenfinanzierung (über den Gesamthaushalt) der Liveübertragung aus den
öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung die Aufwandsentschädigung („Sitzungsgeld“) für politische Sitzungen (§ 3 Abs. 1 der
Entschädigungssatzung der Stadt Rödermark) um 5 € zu reduzieren
. […] Siehe

Was darf übertragen werden?
Schon im Antrag von 2014 stand:
[..] Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, die eine Aufzeichnung ihrer Person in der Stadtverordnetenversammlung ablehnen, haben dies dem/der Stadtverordnetenvorsteher/ in vor Beginn der Sitzung anzuzeigen. In diesem Fall sind die Aufnahmen für das Live‐Streaming so zu gestalten, dass die Rechte des/der widersprechenden Stadtverordneten gewahrt werden.[..] Quelle

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