Ober-Roden. Festplatz soll bebaut werden.

Abschluss einer Grundsatzvereinbarung zur Bodenbevorratung und Auftrag an den Magistrat zum Abschluss einer Gebiets- und Kaufpreisfestlegung und eines Erschließungsvertrages

[..]Sachverhalt/Begründung:
Die Stadt Rödermark beabsichtigt das Gebiet um den Festplatz im Stadtteil Ober-Roden einer baulichen Entwicklung zuzuführen.

Im Zuge der Vorüberlegungen stellte sich die Frage, ob die Stadt dabei ähnlich wie andere Kommunen mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) als Entwicklungsträger zusammenarbeiten könnte

Das Dienstleistungsangebot der HLG ermöglicht der Stadt in dem betroffenen Gebiet alle Eigentumsfragen im Vorfeld der weiteren Planungen und zu treffenden Maßnahmen zu regeln, um bei der späteren Verwertung Kaufinteressenten maßgeschneiderte Grundstücke anbieten zu können. Die Bodenbevorratung der Hessischen Landgesellschaft mbH ist das geeignete Instrument, um Grundstücke für die Stadt zu sichern und zu entwickeln.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Bodenrichtwerte für Rödermark, den dann konkretisierten Vollkosten für die Baureifmachung und den Erfahrungswerten aus anderen Gebieten wird durch die HLG ein Wertgerüst für die Grundstücke vorgeschlagen, das die Wertschöpfungsinteressen der Eigentümer und die Haushaltsgrundsätze der Stadt Rödermark berücksichtigt. Es wird empfohlen, die Ankaufspreise in der Regel so zu gestalten, dass von einer kostendeckenden Verwertung der Grundstücke ausgegangen werden kann.[..]Lesen Sie weiter bei bgb.roedermark

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